Gutachten zur Impfpflicht

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Das Gutachten in dem die Impfpflicht als verfassungskonform dargestellt wird.

siehe hierzu:
https://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-2021-12-02-coronaregeln-eu-asylrecht-abtreibung-international/
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/impfpflicht-ist-konform-mit-dem-grundgesetz-laut-gutachten-17661937.html

Sollte das Gutachten zwischenzeitlich veröffentlicht sein, genügt die Angabe des Links.
Eine Internet-Suche durch mich blieb erfolglos.

Mit der Weitergabe des Gutachtens an Journalisten haben Sie ein erhebliches öffentliches Interesse an diesem Gutachten geschaffen.
Ein Ausschlussgrund nach § 5 Abs. 1 LIFG dürfte daher nicht gegeben sein.
Klarstellend weise ich darauf hin, daß mir nichts an personenbezogenen Daten liegt, sondern mich ausschließlich der Inhalt des Gutachtens interessiert.
Personenbezogene Daten können daher auch anonymisiert / geschwärzt werden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Offenbar auf Grund der Anfrage wurde das Gutachten der Allgemeinheit und nicht nur Journalisten zugänglich gemacht.
Link siehe Antwort vom 13.12.2021 / Kommentar vom 12.12.2021

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Dezember 2021
  • Frist
    4. Januar 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Gutachten …
An Staatsministerium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zur Impfpflicht [#234380]
Datum
2. Dezember 2021 16:08
An
Staatsministerium Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Gutachten in dem die Impfpflicht als verfassungskonform dargestellt wird. siehe hierzu: https://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-2021-12-02-coronaregeln-eu-asylrecht-abtreibung-international/ https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/impfpflicht-ist-konform-mit-dem-grundgesetz-laut-gutachten-17661937.html Sollte das Gutachten zwischenzeitlich veröffentlicht sein, genügt die Angabe des Links. Eine Internet-Suche durch mich blieb erfolglos. Mit der Weitergabe des Gutachtens an Journalisten haben Sie ein erhebliches öffentliches Interesse an diesem Gutachten geschaffen. Ein Ausschlussgrund nach § 5 Abs. 1 LIFG dürfte daher nicht gegeben sein. Klarstellend weise ich darauf hin, daß mir nichts an personenbezogenen Daten liegt, sondern mich ausschließlich der Inhalt des Gutachtens interessiert. Personenbezogene Daten können daher auch anonymisiert / geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234380 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234380/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Staatsministerium Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne können wir Ihnen mitteilen, dass das von I…
Von
Staatsministerium Baden-Württemberg
Betreff
Gutachten zur Impfpflicht [#234380]
Datum
13. Dezember 2021 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne können wir Ihnen mitteilen, dass das von Ihnen angefragte Gutachten auf der Internetseite des Staatsministerium Baden-Württemberg abgerufen werden kann. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser E-Mail konnte das Gutachten unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/211212_Gutachterliche_Stellungnahme_zu_Impfpflichten_Korrigierte_Fassung_Seite67.pdf Mit freundlichen Grüßen