Sehr
Antragsteller/in
zurzeit werden von der Stadt Düsseldorf Leistungserbringer mit der
Durchführung von Bürgertestungen gemäß § 4a der Coronavirus-Testverordnung
(TestV) beauftragt. Hierzu möchte ich Sie wie folgt informieren:
Unternehmen und Einrichtungen die einen Antrag auf Beauftragung zur
Durchführung von Bürgertestungen gemäß § 4a der Coronavirus-Testverordnung
(TestV) mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular bei mir stellen
wollen, haben mit dem Antrag darzulegen, dass und wie die Erfüllung der
Mindestanforderungen der Anlage 1 zur Corona-Teststrukturverordnung
gewährleistet werden soll.
Wenn Sie sich an der Durchführung von Bürgertestungen nach § 4a der
Coronavirus-Testverordnung beteiligen wollen, müssen Sie mir für jeden
Ihrer Standorte unter der E-Mailadresse
<<E-Mail-Adresse>> folgende Nachweise vorlegen:
Antrag auf Beauftragung
Nachweis der Räumlichkeiten (Eigentumsnachweis bzw. unterschriebener
Mietvertrag)
Einverständnis des Vermieters, dass die Räumlichkeiten als Testzentrum
genutzt werden dürfen
bei Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen: Genehmigung durch das
Ordnungsamt
Lageplan und maßstabsgetreuer Grundriss der Teststelle mit eingezeichneten
Laufwegen und Einrichtungsgegenständen
Bei Nutzung von Containern bzw. Zelten: Sicherstellung der erforderlichen
Raumtemperatur für die Auswertung der Tests
Hygienekonzept für jeden Standort aus dem hervorgeht, dass alle Vorgaben
der Anlage 1 der Coronateststrukturverordnung erfüllt sind
Schulungsnachweise für jeden eingesetzten Mitarbeiter
begründete Angaben zur vorhandenen Testkapazität (täglich bzw.
wöchentlich)
Vertrag mit einem akkreditierten Labor für die Durchführung der PCR-Tests
Öffnungszeiten
Bestätigung, dass nur die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) gelisteten Tests genutzt werden.
https://antigentest.bfarm.de/ords/f?p...
Folgende Kontaktdaten sind mir zu übermitteln:
Name des Betreibers und Name eines Ansprechpartners
genaue Bezeichnung der Teststelle,
Anschrift der Teststelle,
Rufnummer der Teststelle,
E-Mail-Adresse (zur Beachtung: Für jeden Standort muss eine eigene
E-Mail-Adresse angegeben werden. Ohne eine individuelle E-Mail-Adresse
kann keine Teststellennummer vergeben werden.)
ggf. Web-Adresse
Gemäß § 6 Abs. 2 TestV und § 3 Abs. CoronateststrukturVO müssen Sie die
Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen, medizinprodukterechtlichen und
arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen sowie eine ordnungsgemäße
Erbringung der Leistungen nach § 1 Absatz 1 Satz 2 TestV gewährleisten,
die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen sowie einer
Geheimhaltungspflicht nach § 203 des Strafgesetzbuchs oder einer
vertraglich vereinbarten Geheimhaltungspflicht unterliegen.
Als zuständige untere Gesundheitsbehörde beauftrage ich die
Leistungserbringer nach § 3 Abs. 2 CoranateststrukturVO unter
Berücksichtigung des bestehenden Bedarfs und teile ihnen eine
Teststellennummer zu, wenn Sie aus meiner Sicht zuverlässig im Sinne des
Gewerberechts sind und die Einhaltung der Vorgaben dieser Verordnung und
insbesondere der Mindeststandards und damit eine ordnungsgemäße
Durchführung der Testungen im Sinne der Coronavirus-Testverordnung
gewährleisten können.
Bitte beachten Sie: Der Antrag kann erst bearbeitet werden wenn mir alle
geforderten Unterlagen vollständig vorliegen. Die weiteren Details
entnehmen Sie bitte den Anlagen.
Mit freundlichen Grüßen