Corona Testzentrum

Guten Tag,
Darf man noch in Düsseldorf ein neues Corona testzentrum eröffnen bzw. Würde man einem Antrag zustimmen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Dezember 2021
  • Frist
    4. Januar 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Testzentrum [#234389]
Datum
2. Dezember 2021 20:07
An
Gesundheitsamt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, Darf man noch in Düsseldorf ein neues Corona testzentrum eröffnen bzw. Würde man einem Antrag zustimmen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234389/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Düsseldorf
Sehr Antragsteller/in zurzeit werden von der Stadt Düsseldorf Leistungserbringer mit der Durchführung von Bürger…
Von
Gesundheitsamt Düsseldorf
Betreff
Antwort: WG: Corona Testzentrum [#234389]
Datum
4. Dezember 2021 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zurzeit werden von der Stadt Düsseldorf Leistungserbringer mit der Durchführung von Bürgertestungen gemäß § 4a der Coronavirus-Testverordnung (TestV) beauftragt. Hierzu möchte ich Sie wie folgt informieren: Unternehmen und Einrichtungen die einen Antrag auf Beauftragung zur Durchführung von Bürgertestungen gemäß § 4a der Coronavirus-Testverordnung (TestV) mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular bei mir stellen wollen, haben mit dem Antrag darzulegen, dass und wie die Erfüllung der Mindestanforderungen der Anlage 1 zur Corona-Teststrukturverordnung gewährleistet werden soll. Wenn Sie sich an der Durchführung von Bürgertestungen nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung beteiligen wollen, müssen Sie mir für jeden Ihrer Standorte unter der E-Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> folgende Nachweise vorlegen: Antrag auf Beauftragung Nachweis der Räumlichkeiten (Eigentumsnachweis bzw. unterschriebener Mietvertrag) Einverständnis des Vermieters, dass die Räumlichkeiten als Testzentrum genutzt werden dürfen bei Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen: Genehmigung durch das Ordnungsamt Lageplan und maßstabsgetreuer Grundriss der Teststelle mit eingezeichneten Laufwegen und Einrichtungsgegenständen Bei Nutzung von Containern bzw. Zelten: Sicherstellung der erforderlichen Raumtemperatur für die Auswertung der Tests Hygienekonzept für jeden Standort aus dem hervorgeht, dass alle Vorgaben der Anlage 1 der Coronateststrukturverordnung erfüllt sind Schulungsnachweise für jeden eingesetzten Mitarbeiter begründete Angaben zur vorhandenen Testkapazität (täglich bzw. wöchentlich) Vertrag mit einem akkreditierten Labor für die Durchführung der PCR-Tests Öffnungszeiten Bestätigung, dass nur die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelisteten Tests genutzt werden. https://antigentest.bfarm.de/ords/f?p... Folgende Kontaktdaten sind mir zu übermitteln: Name des Betreibers und Name eines Ansprechpartners genaue Bezeichnung der Teststelle, Anschrift der Teststelle, Rufnummer der Teststelle, E-Mail-Adresse (zur Beachtung: Für jeden Standort muss eine eigene E-Mail-Adresse angegeben werden. Ohne eine individuelle E-Mail-Adresse kann keine Teststellennummer vergeben werden.) ggf. Web-Adresse Gemäß § 6 Abs. 2 TestV und § 3 Abs. CoronateststrukturVO müssen Sie die Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen, medizinprodukterechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen sowie eine ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach § 1 Absatz 1 Satz 2 TestV gewährleisten, die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen sowie einer Geheimhaltungspflicht nach § 203 des Strafgesetzbuchs oder einer vertraglich vereinbarten Geheimhaltungspflicht unterliegen. Als zuständige untere Gesundheitsbehörde beauftrage ich die Leistungserbringer nach § 3 Abs. 2 CoranateststrukturVO unter Berücksichtigung des bestehenden Bedarfs und teile ihnen eine Teststellennummer zu, wenn Sie aus meiner Sicht zuverlässig im Sinne des Gewerberechts sind und die Einhaltung der Vorgaben dieser Verordnung und insbesondere der Mindeststandards und damit eine ordnungsgemäße Durchführung der Testungen im Sinne der Coronavirus-Testverordnung gewährleisten können. Bitte beachten Sie: Der Antrag kann erst bearbeitet werden wenn mir alle geforderten Unterlagen vollständig vorliegen. Die weiteren Details entnehmen Sie bitte den Anlagen. Mit freundlichen Grüßen