Datenaustausch bzw. Datengrundlagen zw. Bußgeldstelle bzw. Polizei des Landes Brandenburg & Polizeipräsidium Brandenburg der jährlichen Verkehrsunfallbilanz

- Daten/Datensätze/Datenaustausch zwischen Bußgeldstelle bzw. Polizeidienststellen des Landes Brandenburg & Polizeipräsidium Brandenburg zur Erstellung der jährlichen Verkehrsunfallbilanz [1]
- Auflistung der Anzahl aller Ordnungswidrigkeiten ideal mit Tatbestandnummern

Ersatzweise ein Auflistung der Daten welchen zu diesem Zusammenhang zwischen
Bußgeldstelle bzw. Polizei & Ministerium des Innern und Polizeipräsidium Brandenburg ausgetauscht werden.

Hintergrund:
1. Die Bußgeldstelle bzw. Polizeidienststellen & Polizeipräsidium Brandenburg tauschen umfangreiche Datensätze zu Tatbestandnummern OWi und/oder vergleichbaren Inhaltskontext aus.
2. Das Polizeipräsidium Brandenburg nutzt diese Daten zur Erstellung der jährlichen Verkehrsunfallbilanz. [2]+ [3] Insbesondere wird auf die Folien von Polizeipräsident Oliver Stepien verwiesen. (Folie 19 ff) [1b]
zur Auswertung umfangreiche Datensätze und nutzt dies intern u.a.

Hintergrund der hohen Unfallzahlen [1] mit Radfahrern besonderen öffentlichen Interesse (vgl. Abs. 3 § 4 AIG) aussagekräftige Zahlen bereitzustellen.
Die durch das MIL in der Präsentation zur Unfallbilanz aufgezeigten Zahlen, werden
durch das für die Unfallaufnahme zuständige Ressort, dem Ministerium für Inneres
und Kommunales (MIK), zur Verfügung gestellt. [2]
Die durch das MIL in der Präsentation zur Unfallbilanz aufgezeigten Zahlen, werden
durch das für die Unfallaufnahme zuständige Ressort, dem Ministerium für Inneres
und Kommunales (MIK), zur Verfügung gestellt. [3]

Ich bitte um exklusive Kommunikation per Email.
Auf Bescheide per Post kann verzichtet werden. Vielen Dank.

[1a] https://mil.brandenburg.de/mil/de/presse/detail/~22-02-2021-verkehrsunfallbilanz
[1b] https://mil.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Verkehrsunfallbilanz.pdf
[2] https://fragdenstaat.de/a/234981
[3] https://fragdenstaat.de/a/232375

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    10. Dezember 2021
  • Frist
    12. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenaustausch bzw. Datengrundlagen zw. Bußgeldstelle bzw. Polizei des Landes Brandenburg & Polizeipräsidium Brandenburg der jährlichen Verkehrsunfallbilanz [#235024]
Datum
10. Dezember 2021 13:27
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Daten/Datensätze/Datenaustausch zwischen Bußgeldstelle bzw. Polizeidienststellen des Landes Brandenburg & Polizeipräsidium Brandenburg zur Erstellung der jährlichen Verkehrsunfallbilanz [1] - Auflistung der Anzahl aller Ordnungswidrigkeiten ideal mit Tatbestandnummern Ersatzweise ein Auflistung der Daten welchen zu diesem Zusammenhang zwischen Bußgeldstelle bzw. Polizei & Ministerium des Innern und Polizeipräsidium Brandenburg ausgetauscht werden. Hintergrund: 1. Die Bußgeldstelle bzw. Polizeidienststellen & Polizeipräsidium Brandenburg tauschen umfangreiche Datensätze zu Tatbestandnummern OWi und/oder vergleichbaren Inhaltskontext aus. 2. Das Polizeipräsidium Brandenburg nutzt diese Daten zur Erstellung der jährlichen Verkehrsunfallbilanz. [2]+ [3] Insbesondere wird auf die Folien von Polizeipräsident Oliver Stepien verwiesen. (Folie 19 ff) [1b] zur Auswertung umfangreiche Datensätze und nutzt dies intern u.a. Hintergrund der hohen Unfallzahlen [1] mit Radfahrern besonderen öffentlichen Interesse (vgl. Abs. 3 § 4 AIG) aussagekräftige Zahlen bereitzustellen. Die durch das MIL in der Präsentation zur Unfallbilanz aufgezeigten Zahlen, werden durch das für die Unfallaufnahme zuständige Ressort, dem Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK), zur Verfügung gestellt. [2] Die durch das MIL in der Präsentation zur Unfallbilanz aufgezeigten Zahlen, werden durch das für die Unfallaufnahme zuständige Ressort, dem Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK), zur Verfügung gestellt. [3] Ich bitte um exklusive Kommunikation per Email. Auf Bescheide per Post kann verzichtet werden. Vielen Dank. [1a] https://mil.brandenburg.de/mil/de/presse/detail/~22-02-2021-verkehrsunfallbilanz [1b] https://mil.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Verkehrsunfallbilanz.pdf [2] https://fragdenstaat.de/a/234981 [3] https://fragdenstaat.de/a/232375
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 235024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235024/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenaustausch bzw. Datengrundlagen zw. Bußgel…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenaustausch bzw. Datengrundlagen zw. Bußgeldstelle bzw. Polizei des Landes Brandenburg & Polizeipräsidium Brandenburg der jährlichen Verkehrsunfallbilanz [#235024]
Datum
12. Januar 2022 08:08
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenaustausch bzw. Datengrundlagen zw. Bußgeldstelle bzw. Polizei des Landes Brandenburg & Polizeipräsidium Brandenburg der jährlichen Verkehrsunfallbilanz“ vom 10.12.2021 (#235024) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 235024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235024/
Polizeipräsidium Brandenburg
Datenaustausch zwischen Bufgeldstelle und Polizeiprasidium (#235024) in Ihrer aktuellen, an die Polizei des Landes…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Datenaustausch zwischen Bufgeldstelle und Polizeiprasidium (#235024)
Datum
28. Januar 2022
Status
Warte auf Antwort
in Ihrer aktuellen, an die Polizei des Landes Brandenburg gerichteten E-Mail vom 10.12.2021 ersuchen Sie um Auskunfte hinsichtlich Datenaustausches zwischen der Zentralen Bufgeldstelle der Polizei Brandenburg und dem Polizeiprasidium. Insbesondere bitten Sie um eine ,Auflistung der Anzahl aller Ordnungswidrigkeiten ideal mit Tatbestandsnummern*. Ihren Antrag stellen Sie dabei auf die rechtlichen Grundlagen des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG). Zu ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgende Auskünfte geben: Die originäre Zuständigkeit für die Bearbeitung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten liegt beim Zentraldienst der Polizei, hier bei der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei Brandenburg (ZBSt). Durch die Polizei festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeiten werden durch die Bediensteten des Polizeipräsidiums aufgenommen, erfasst und zur weiteren Bearbeitung an die Zentrale Bußgeldstelle automatisiert mit Tatbestandsnummern übertragen. Für die jährliche Verkehrsunfallbilanz werden definierte Datensätze aus der Erfassungsstatistik des Systems "SC-Owi" durch die ZBSt dem Polizeipräsidium zur Verfügung gestellt. Diese Grunddaten werden Uber ein konzipiertes Programm Standardberichtswesen* in entsprechende Berichte generiert und für interne und externe Darstellungen verwendet. Eine gesonderte Erhebung von einzelnen Tatbestanden, wie Verstöße von Radfahrenden sind nicht Gegenstand der standardisierten Abfrageroutine des PP.
Polizeipräsidium Brandenburg
Datenaustausch zwischen Bußgeldstelle und Polizeipräsidium (#235024) <<E-Mail-Adresse>> Anfrage #2350…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Datenaustausch zwischen Bußgeldstelle und Polizeipräsidium (#235024)
Datum
6. April 2022
Status
Warte auf Antwort
<<E-Mail-Adresse>> Anfrage #235024 -Auflistung aller Ordnungswidrigkeiten mit Tatbestandsnummern Wie bereits in meinem Schreiben vom 28. Januar 2022 mitgeteilt, werden durch die Beamten des Polizeiprasidiums Verkehrsordnungswidrigkeiten aufgenommen, erfasst und automatisiert mit Tatbestandsnummern zur weiteren Bearbeitung an die Zentrale Bußgeldstelle der Polizei Brandenburg (ZBSt) übermittelt. Aufgrund meiner Darlegung (Zitat): Für die jährliche Verkehrsunfallbilanz werden definierte Datensatze aus der Erfassungsstatistik des Systems ,SC-Owi" durch die ZBSt dem Polizeipräsidium zur Verfügung gestellt. Diese Grunddaten werden über ein konzipiertes Programm ,Standardberichtswesen* in entsprechende Berichte generiert nd fiir interne und externe Darstellungen verwendet.“ schlussfolgern Sie, dass |hre Anfrage inhaltlich beantwortet werden konne. Dem ist eben nicht so, hierbei handelt es sich um statistische Erhebungen und Darstellungen in Gestalt von ausgewahlten Tatbestanden, zusammengefasst in Tatbestandsgruppen, welche im Rahmen der jahrlichen Verkehrsunfallbilanz verdffentlicht werden, ohne dass diese Zahlen konkrete Ruckschliisse auf tatbestandsmafig erfasste Ordnungswidrigkeiten zulassen. Um Ihrem Auskunftsbegehren eindeutig zu entsprechen und alle Ordnungswidrigkeiten mit Tatbestandsnummem aufzulisten, mussten entsprechende zielgerichtete Recherchen veranlasst werden. Da die originäre Zuständigkeit für die Bearbeitung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei Brandenburg liegt, musste dies dort in Auftrag gegeben werden. Inwieweit dies eine Kostenpflicht nach sich zieht, vermag ich nicht zu beurteilen. Gleichwohl bin ich gern bereit, Ihren Antrag in diesem Sinne an den Zentraldienst der Polizei weiterzuleiten.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Datenaustausch zwischen Bußgeldstelle und Polizeipräsidium (#235024) - StB 4.4-789-2/357/21 [#235024]
Sehr gee…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenaustausch zwischen Bußgeldstelle und Polizeipräsidium (#235024) - StB 4.4-789-2/357/21 [#235024]
Datum
8. April 2022 14:11
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informiere ich Sie, dass meine Anfrage über den parlamentarischen Weg hinreichend bearbeitet wurde. Das Ergebnis der kleinen Anfrage [1] weißt in soweit erneut nach, dass Bußgeldstelle und Polizei hinreichend Daten haben und der Eiertanz der Polizei des Landes Brandenburg der Sache Transparenz für Bürger nicht nachkommen können oder wollen. Ob dies priorisiert technische oder verwaltungsrechtliche Gründe hat, können Sie wahrscheinlich intern am besten klären. Das Außenbild spricht Bände. Ich möchte mich an dieser Stelle bedanken für die großartige Arbeit der Präventionsabteitlung Verkehr und lokalen Ansprechpartner der Polizei in Brandenburg an der Havel. [1] https://www.parlamentsdokumentation.b... Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>