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Anschriften geförderter Wohnraum

Die Anschriften geförderter Bauvorhaben aus den letzten Jahren,
die von der SAGA oder anderen Unternehmen unter Kontrolle der Stadt errichtet wurden/werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Dezember 2021
  • Frist
    18. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anschriften geförderter Wohnraum [#235664]
Datum
14. Dezember 2021 16:08
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Anschriften geförderter Bauvorhaben aus den letzten Jahren, die von der SAGA oder anderen Unternehmen unter Kontrolle der Stadt errichtet wurden/werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235664/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW
Datum
14. Dezember 2021 16:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter www.hamburg.de/bsw/ ( http://www.hamburg.de/bsw/ ) ( http://www.hamburg.de/bsw/ )unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BSW ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf )“ ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf ) zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), in dem …
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: [EXTERN]-Anschriften geförderter Wohnraum [#235664]
Datum
10. Januar 2022 13:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), in dem Sie im Rahmen des Hamburgischen Transparenzgesetzes um die „Anschriften geförderter Bauvorhaben aus den letzten Jahren, die von der SAGA oder anderen Unternehmen unter Kontrolle der Stadt errichtet wurden/werden“, bitten. Ihrem Anliegen darf nicht entsprochen werden. Eine Weiterleitung adressscharfer Daten gegebenenfalls mit Angabe des Vermieters/Antragsstellers bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank sind in Konkretisierung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Sozialdatenschutz) für den Bereich der Wohnraumförderung generell durch spezialgesetzliche Regelungen verboten (vgl. § 23 Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz; gilt entsprechend im Anwendungsbereich des Hamburgischen Wohnungsbindungsgesetzes (HmbWoBindG – vgl. § 2 HmbWoBindG)). Auch sind das Sozialgeheimnis der dort wohnenden Sozialmieterinnen und -mieter sowie das Bank- und Geschäftsgeheimnis der Hamburgischen Investitions- und Förderbank zu beachten. Dies verbietet eine Übermittlung bzw. Weitergabe der nachgefragten Daten im Ganzen oder in Teilen (z.B. Auswertungen nach Adressen und/ oder Eigentümer). Möglicherweise können Ihnen aber die Publikationen der BSW weiterhelfen. So wird jährlich ein Wohnungsbaubericht veröffentlicht, den Sie hier abrufen können: www.hamburg.de/bsw/publikationen/4541042/w/<http://www.hamburg.de/bsw/publikationen/4541042/w/> Des Weiteren hat der Senat kürzlich eine Große Anfrage der Hamburgischen Bürgerschaft beantwortet, die eine ähnliche Fragestellung beinhaltet. Die Große Anfrage mit der Nummer 22/6523 können Sie in der Parlamentsdatenbank (www.buergerschaft-hh.de/parldok/<http://www.buergerschaft-hh.de/parldok/>) öffentlich einsehen. Über die Dokumentennummer können Sie die letzten vier Zahlen eingeben und kommen zum Dokument. Alternativ gelangen Sie hier<https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/78002/hamburger_wohnungspolitik_bestand_und_entwicklung_des_1_und_2_foerderweges_und_des_sogenannten_drittelmixes_in_den_104_stadtteilen.pdf> direkt zum Dokument. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen dankt Ihnen für das Interesse an der Wohnungspolitik und wünscht Ihnen ein frohes neues Jahr 2022. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Auskunft. Ihre Argumentation überzeugt mich nicht. zu 1) Soz…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-Anschriften geförderter Wohnraum [#235664]
Datum
11. Januar 2022 17:56
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Auskunft. Ihre Argumentation überzeugt mich nicht. zu 1) Sozialdatenschutz: Meines Erachtens handelt es sich bei den Anschriften geförderter Wohnungen allgemein nicht um Sozialdaten i.S.d. § 67 SGB X. Selbst wenn sie es wären, wäre zu bedenken, dass unter einer Anschrift bei Mehrfamilienhäusern in der Regel eine Vielzahl von Wohnungen besteht, die in vielen Fällen nicht alle gefördert sind (Stichwort u.a.: Drittelmix). Ich würde mich notfalls auf die Angabe der Straße ohne die Hausnummer beschränken. zu 2) § 23 Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz halte ich für keinen Ausschlussgrund, im Übrigen wurden auch bereits für die von Ihnen veröffentlichten aggregierten Werte die Daten verarbeitet; hier stellte sich die Frage, auf welcher Grundlage geschehen sein sollte. Im Zweifelsfall bitte ich zumindest um die Übermittlung der Anschriften, die nach der bis 2008 geltenden Bundes-Rechtslage gefördert wurden; hier gibt es den Datenschutzparagraphen anscheinend nicht. zu 3) Bank- und Geschäftsgeheimnis der Hamburgischen Investitions- und Förderbank: hier wäre zu begründen, warum es sich überhaupt um ein Geschäftsgeheimnis i.S.d. HmbTG handeln sollte, in jedem Fall müssten Sie eine Abwägung der Interessen vornehmen; aus Ihrer Mitteilung ist für mich nicht erkennbar, welche negativen Auswirkungen sich für die IFB ergeben sollten, würden die Anschriften der geförderten Wohnanlagen bekannt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235664/
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW
Datum
11. Januar 2022 18:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter www.hamburg.de/bsw/ ( http://www.hamburg.de/bsw/ ) ( http://www.hamburg.de/bsw/ )unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BSW ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf )“ ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf ) zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 11.01.2022 an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohne…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]-Anschriften geförderter Wohnraum [#235664]
Datum
26. Januar 2022 10:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 11.01.2022 an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), in dem Sie Rückfragen zu der ersten Beantwortung Ihres Anliegens stellen. Im Lichte Ihrer ersten Anfrage vom 14.12.2021 und der Antwort hierzu führen wir ergänzend wie folgt zu Ihren Rückfragen aus. Gerne möchten wir Ihnen weitere Ausführungen zur Verdeutlichung des Sozialdatenschutzes machen. Es besteht ein Verbot einer Weitergabe von Informationen durch spezialgesetzliche Regelungen gemäß § 9 Abs. 1 HmbTG. Eine solche spezialgesetzliche Regelung ist, wie bereits in unserem ersten Schreiben erwähnt, u.a. das Gesetz über die Wohnraumförderung in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz - HmbWoFG) vom 19. Februar 2008. § 23 HmbWoFG regelt spezialgesetzlich den Datenschutz für den Bereich der Wohnraumförderung. Nur soweit dies zur Sicherung der Zweckbestimmung von Wohnraum und sonstigen Bestimmungen der Förderzusage erforderlich ist, erhebt, verarbeitet und nutzt die zuständige Stelle Daten über den Wohnraum, seine Nutzung und die Bindungen, den Verfügungsberechtigten und die Parteien des Mietvertrages. Teilweise handelt es sich hierbei um Sozialdaten. Darüber hinaus verbietet § 23 die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten. Die Weitergabe der begehrten Informationen an Sie läge nicht im Rahmen der Zweckbestimmung nach § 23 HmbWoFG. Des Weiteren wollen wir verdeutlichen, dass es sich bei den Daten, die von § 23 Abs. 1 HmbWoFG geschützt werden, um sensible personenbezogene Daten und teilweise sogar Sozialdaten handelt. In Hamburg erfolgen durchgehend seit über vielen Jahren Objektförderungen, d.h. die Förderung von Wohngebäuden und -komplexen. Selten wurden und werden in überwiegend freifinanzierten Objekten bzw. Adressen einzelne geförderte Wohnungen eingestreut. Oftmals ist es so, dass – etwa aus baulichen Gründen – blockweise geförderter Wohnungsbau realisiert wird und sich damit auch eine klar abgegrenzte Adresse (Hausnummer) ergibt. Zudem wäre auch aus Gründen unterschiedlichster Straßenlängen in Hamburg die Nennung nur des Straßennamens problematisch, weil die Gebäude identifizierbar wären. Da es Mietpreis- und Belegungsbindungen hauptsächlich im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung mit dem Ziel gibt, Haushalte zu unterstützen, die sich am Wohnungsmarkt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können, wären diese Mieterinnen und Mieter beispielsweise durch einen Blick auf die Klingelschilder oder automatisierte Datenbankabgleiche mit unterschiedlichen Quellen leicht zu identifizieren. Die von Ihnen gewünschten Daten würden daher in erheblichem Umfang Schlussfolgerungen auf die Vermögensverhältnisse der Mieterinnen und Mieter zulassen. Dies wiederum könnte beispielsweise zur Folge haben, dass Banken und/oder Versicherungen Daten abgleichen und daraufhin z.B. höhere Darlehnszinsen oder Versicherungsprämien verlangen bzw. den Sozialmietern sonstige Nachteile entstünden. Der sog. „vorsichtige Kaufmann“ würde insoweit eher eine weite als enge Zuordnung vornehmen und betroffene Mieter unter Generalverdacht stellen. Aufgrund der Tatsache, dass die Mieterinnen und Mieter einer solchen Wohnung leicht zu identifizieren sind, handelt es sich bei den von Ihnen gewünschten Informationen zumindest auch um personenbezogene Daten. Soweit es die Übermittlung der Anschriften, die nach alten Bundes-Rechtslage gefördert wurden, geht, verweisen wir zusätzlich auf § 2 HmbWoBindG, wonach § 23 HmbWoFG für den gesamten, also auch den vor 2008 geförderten Bestand entsprechend anzuwenden ist, sowie ganz allgemein auf den früherer geltenden – insoweit vergleichbaren – § 32 Abs. 2 Satz 1 WoFG des Bundes. Die damalige Bundesvorschrift war allerdings lange vor Konzeption der EU-Datenschutzgrundverordnung entstanden. Des Weiteren ist flankierend anzumerken, dass die vom Senat im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage übermittelten Antworten von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) auf Abfrage der zuständigen Fachbehörde – anonymisiert auf Stadteil-Ebene – aggregiert übermittelt wurden. Die von Ihnen gewünschten Daten werden nicht in der BSW sondern bei der IFB vorgehalten, die allerdings als Anstalt des öffentlichen Rechts den o.g. Datenschutzvorschriften und zusätzlich als Bank auch dem Bankgeheimnis unterliegt. Die IFB ist von vornherein von der Veröffentlichungspflicht nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz ausgenommen. Als Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen. Zu derartigen Geheimnissen werden etwa Umsätze, Ertragslagen, Konditionen etc. und hier besonders hervorzuheben Marktstrategien und Unterlagen zur Kreditwürdigkeit gezählt, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse und Unternehmensstrategien eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können. Dies sind also Geheimnisse, an deren Nichtverbreitung ein Wohnungsunternehmen ein berechtigtes Interesse haben kann. So kann insbesondere eine Offenbarung gegenüber Wettbewerbern Nachteile bereiten. Das wiederum kann sowohl für die IFB gelten aber eben insbesondere auch für die Wohnungsunternehmen, die die Wohnraumförderung in Anspruch nehmen. Wir gehen davon aus, dass wir Ihre Anfrage nunmehr – auch mit Wirkung für die IFB – inhaltlich abschließend beantwortet haben. Die BSW wäre als auskunftspflichtige Stelle nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ohnehin nur verpflichtet, Ihnen im Rahmen einer Transparenzanfrage bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Zugang zu vorhanden Informationen zu geben (vgl. § 1 Absatz 1 HmbTG). Die von Ihnen begehrten Informationen sind aber bei der BSW nicht vorhanden. Würden wir daher von Ihnen einen Antrag auf Zugang zu Informationen erhalten und bescheiden, so würden wir Ihren Antrag ablehnen. Letzteres dürfte für die IFB entsprechend gelten. Sollten Sie solch einen Ablehnungsbescheid wünschen, so bitten wir Sie um einen schriftlichen Antrag unter Nennung Ihrer Adresse, an die ein Bescheid geschickt werden kann, welcher der hierfür erforderlichen Schriftform i.S.v. § 13 Absatz 2 HmbTG genügt. Mit diesen ausführlichen Erläuterungen zu Ihren Rückfragen verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anschriften geförderter Wohnraum“ [#235664]
Datum
27. Januar 2022 15:39
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/235664/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Ich möchte eine Liste der Anschriften, an denen in Hamburg konkret Wohnraum gefördert wurde. Die BSW lehnt meinen Antrag ab und argumentiert, dass a) die gewünschten Daten dem Sozialdatenschutz unterlägen b) eine Zweckbindung nach § 32 HmbWoFG die Übermittlung untersage c) bei der BSW die Daten nicht vorhanden seien, sondern nur bei der IFB, die dem HmbTG nicht unterliege. Es ist aus meiner Sicht fraglich, ob es sich bei den Anschriften geförderter Wohnungen um Sozialdaten nach § 67 SGB X handelt. § 32 HmbWoFG halte ich als Ausschlussgrund für fraglich, die BSW hat auch bereits aggregierte Auswertungen der geförderten Anschriften vorgenommen und veröffentlicht, bei denen die Daten wahrscheinlich ohne Vorliegen einer der in § 32 HmbWoFG genannten Gründe verarbeitet wurden. Schließlich halte ich für wahrscheinlich, dass auch bei der BSW Informationen zu Anschriften geförderten Wohnraums vorliegen, auf die mein Antrag auf Informationszugang zielt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 235664.pdf Anfragenr: 235664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235664/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe die Vermittlung durch den HmbBfDI eingeleitet. Mit freundlichen Grüßen A…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anschriften geförderter Wohnraum“ [#235664]
Datum
27. Januar 2022 15:40
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe die Vermittlung durch den HmbBfDI eingeleitet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235664/
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW
Datum
27. Januar 2022 15:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter www.hamburg.de/bsw/ ( http://www.hamburg.de/bsw/ ) ( http://www.hamburg.de/bsw/ )unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BSW ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf )“ ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf ) zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Januar 2022 15:07
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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