Bauprojekte

welche Bauprojekte hat die BKM Prof. Monika Grütters gefördert,

1. die einen jüdischen Hintergrund haben

2. einen muslimischen Hintergrund haben

3. einen sonstigen religiösen Hintergrund haben (ausser christliche Bauten)

4. und wie hoch waren die Aufwendungen der BKM jeweils

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Dezember 2021
  • Frist
    18. Januar 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: welche Bauprojekt…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bauprojekte [#235675]
Datum
14. Dezember 2021 23:03
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welche Bauprojekte hat die BKM Prof. Monika Grütters gefördert, 1. die einen jüdischen Hintergrund haben 2. einen muslimischen Hintergrund haben 3. einen sonstigen religiösen Hintergrund haben (ausser christliche Bauten) 4. und wie hoch waren die Aufwendungen der BKM jeweils
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/235675/upload/2c4a04e1cb19e2262ef346d547ab8192ee1de3c7/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K 11 - 13002/21#32 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14 November 2021, in der Sie um die Zus…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Empfangsbestätigung IFG-Antrag, Bauprojekte [#235675]
Datum
15. Dezember 2021 18:04
Status
Warte auf Antwort
K 11 - 13002/21#32 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14 November 2021, in der Sie um die Zusendung bitten von "Informationen, welche Bauprojekte die BKM Prof. Monika Grütters gefördert [hat], 1. die einen jüdischen Hintergrund haben; 2. einen muslimischen Hintergrund haben; 3. einen sonstigen religiösen Hintergrund haben (außer christliche Bauten); 4. und wie hoch die Aufwendungen der BKM jeweils waren." Ihr Antrag richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - 13002/21#32 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere, wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Da Ihr Antrag in der jetzigen Form relativ generell gehalten ist, möchte ich Sie um Konkretisierung des von Ihnen verwendeten Begriffs „Hintergrund“ bitten. Dies würde die interne Bearbeitung auch im Hinblick auf eine zügige Beantwortung Ihres Anliegens erleichtern. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Empfangsbestätigung IFG-Antrag, Finanzen SHF-Vergütungsstruktur; Finanzen Humboldt Forum [#225889] K 11 - 13002/21…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Empfangsbestätigung IFG-Antrag, Finanzen SHF-Vergütungsstruktur; Finanzen Humboldt Forum [#225889]
Datum
16. Dezember 2021 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen
K 11 - 13002/21#21 K 11 - 13002/21#28 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. Dezember 2021, in der Sie um die Zusendung bitten von Informationen, die sich zum einen auf die Mittel der Stiftung Humboldt-Forum und auf die Mittel zur Deckung der laufenden Kosten des Berliner Schlosses beziehen, und zum anderen die Namen der Spenderinnen und Spender, die ausweislich unseres Schreibens vom 10.09.2021 Geld- oder Sachspenden leisteten. Ihr Antrag richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter den Aktenzeichen K 11 - 13002/21#21 bzw. K 11 – 13002/21#28 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere, wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Antwort
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
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Antwort
Datum
13. Januar 2022
Status