Dienstausweise

Aufgrund der zunehmenden Betrugskriminalität "an der Haustür" oder "Täuschungen im öffentlichen Raum" - im Besonderen gegenüber älteren Mitbürgern - haben die Polizeien der Länder in den letzten Jahren bundesweit (inkl. Bundespolizei und Polizei des Bundestages) Abbildungen ihrer Dienstausweise auf ihren Webseiten, Twitterkanälen etc. veröffentlicht, um den Bürgern zu ermöglichen, Originale von Fälschungen zu unterscheiden.

Exemplarisch sei hier

https://www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2021/210326dienstausweis

genannt. Über die Dienstausweise des BND ist diesbezüglich bisweilen online leider nichts zu finden.

Daher meine Frage: Wie weisen sich Mitarbeiter des BND aus? Wie sehen ihre Dienstausweise aus - und wie lässt sich deren Gültigkeit (und der jeweilige Einsatz der Beamten) ggf. telefonisch verifizieren? Im Besonderen wenn man als Reisender in Risiko- oder Krisengebieten unterwegs ist?

15.12.2021

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Dezember 2021
  • Frist
    18. Januar 2022
  • 4 Follower:innen
Peter Sternberg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund der zune…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Peter Sternberg
Betreff
Dienstausweise [#235680]
Datum
15. Dezember 2021 01:24
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund der zunehmenden Betrugskriminalität "an der Haustür" oder "Täuschungen im öffentlichen Raum" - im Besonderen gegenüber älteren Mitbürgern - haben die Polizeien der Länder in den letzten Jahren bundesweit (inkl. Bundespolizei und Polizei des Bundestages) Abbildungen ihrer Dienstausweise auf ihren Webseiten, Twitterkanälen etc. veröffentlicht, um den Bürgern zu ermöglichen, Originale von Fälschungen zu unterscheiden. Exemplarisch sei hier https://www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2021/210326dienstausweis genannt. Über die Dienstausweise des BND ist diesbezüglich bisweilen online leider nichts zu finden. Daher meine Frage: Wie weisen sich Mitarbeiter des BND aus? Wie sehen ihre Dienstausweise aus - und wie lässt sich deren Gültigkeit (und der jeweilige Einsatz der Beamten) ggf. telefonisch verifizieren? Im Besonderen wenn man als Reisender in Risiko- oder Krisengebieten unterwegs ist? 15.12.2021
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Sternberg Anfragenr: 235680 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235680/
Mit freundlichen Grüßen Peter Sternberg

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesnachrichtendienst
Ihre Anfrage vom 15.12.2021 Sehr geehrter Herr Sternberg, in Ihrer E-Mail vom 15.12.2021 bitten Sie den Bundesnac…
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.12.2021
Datum
20. Dezember 2021 11:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Sternberg, in Ihrer E-Mail vom 15.12.2021 bitten Sie den Bundesnachrichtendienst um Auskunft zu Informationen über das Aussehen und die Verifikation eines BND Dienstausweises. Ihr Auskunftsbegehren legen wir aus als Antrag nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Demnach hat grundsätzlich jede Person gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Allerdings sieht der Gesetzgeber in § 3 IFG Bereichsausnahmen zum Schutz von besonderen öffentlichen Belangen vor. So besteht gemäß § 3 Nr. 8 IFG ein Anspruch auf Informationszugang insbesondere _nicht_ gegenüber den Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetz wahrnehmen. Der Bundesnachrichtendienst ist ein solcher Nachrichtendienst des Bundes im Sinne des § 3 Abs. 8 IFG, womit die Bereichsausnahme hier Anwendung findet. Des Weiteren stellt § 3 Nr. 8 IFG nur auf die betroffene Behörde und nicht auf die begehrte Information ab. Es kommt daher nicht darauf an, ob und inwieweit das Bekanntwerden der begehrten Information nachteilige Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung der Behörde hat (vgl. BeckOK Informations- und Medienrecht/ Schirmer IFG § 3 Rn. 194). Es war das erklärte Ziel des Gesetzgebers, alle Tätigkeiten der Nachrichtendienste und vergleichbare sicherheitsempfindliche Tätigkeiten anderer Stellen vom Anspruch auf Informationszugang auszuschließen (vgl. BT-Drs. 15/4493 S.12). Daher ist Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen vom 15.12.2021 abzulehnen.