Geschwindigkeitsbegrenzung BAB96 Grenzübergang Lindau-Hörbranz

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist in beide Fahrtrichtungen und auf beiden Seiten der Staatsgrenze am Grenzübergang Lindau-Hörbranz (A96) auf 80km/h begrenzt. Der betroffene Bereich beginnt und endet auf beiden Seiten kurz nach der Staatsgrenze. Die Straße ist in beide Fahrtrichtungen auf beiden Seiten der Staatsgrenze in gutem Zustand und ohne besondere erkennbare Hindernisse oder Gefahrenquellen. Daher bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Aus welchen Gründen der Verkehrssicherheit ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung an dieser Stelle gerechtfertigt oder notwendig?
2. Welche Gründe, die nicht die Verkehrssicherheit betreffen, gibt es für diese Geschwindigkeitsbegrenzung?
3. Aus welchen Gründen beträgt die Geschwindigkeitsbegrenzung 80km/h und wieso wäre eine Beschränkung auf die in Österreich maximal zulässigen 130km/h nicht ausreichend?
4. Welche Behörde hat die Einführung dieser Geschwindigkeitsbegrenzung beschlossen oder angeordnet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Dezember 2021
  • Frist
    18. Januar 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die zulässige Höc…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschwindigkeitsbegrenzung BAB96 Grenzübergang Lindau-Hörbranz [#235774]
Datum
16. Dezember 2021 12:15
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist in beide Fahrtrichtungen und auf beiden Seiten der Staatsgrenze am Grenzübergang Lindau-Hörbranz (A96) auf 80km/h begrenzt. Der betroffene Bereich beginnt und endet auf beiden Seiten kurz nach der Staatsgrenze. Die Straße ist in beide Fahrtrichtungen auf beiden Seiten der Staatsgrenze in gutem Zustand und ohne besondere erkennbare Hindernisse oder Gefahrenquellen. Daher bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Aus welchen Gründen der Verkehrssicherheit ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung an dieser Stelle gerechtfertigt oder notwendig? 2. Welche Gründe, die nicht die Verkehrssicherheit betreffen, gibt es für diese Geschwindigkeitsbegrenzung? 3. Aus welchen Gründen beträgt die Geschwindigkeitsbegrenzung 80km/h und wieso wäre eine Beschränkung auf die in Österreich maximal zulässigen 130km/h nicht ausreichend? 4. Welche Behörde hat die Einführung dieser Geschwindigkeitsbegrenzung beschlossen oder angeordnet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235774 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235774/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir Ihnen gerne beantworten. Jedoch können wir als Autob…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
Die Autobahn Südbayern / Ihre Anfrage: Geschwindigkeitsbegrenzung BAB96 Grenzübergang Lindau-Hörbranz
Datum
4. Januar 2022 08:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir Ihnen gerne beantworten. Jedoch können wir als Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Südbayern keine Auskünfte über die Situation in Österreich geben. Hierfür bitten wir um Verständnis. Gerne haben wir folgende Informationen für Sie: In Fahrtrichtung Österreich konnte 2015 die früher bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h durch Umbaumaßnahmen auf österreichischer Seite auf 80 km/h angehoben werden. In Fahrtrichtung Ulm war bzw. ist auf deutscher Seite ab der Landesgrenze und der Ausfahrt der Anschlussstelle Lindau die Geschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt. Die Geschwindigkeitsregelung im Bereich Lindau/Grenzübergang ist seit 2015 in dieser Form vorhanden. Die Höhe der zul. Geschwindigkeitsbegrenzungen wurde damals intensiv mit den verantwortlichen Stellen in Österreich sowie der Bundespolizei abgestimmt. Die anordnende Behörde war auf deutscher Seite die Autobahndirektion Südbayern. Seit 01.01.2021 liegt die Verantwortung bei der Niederlassung Südbayern der Autobahn GmbH des Bundes. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 80 km/h sind auf deutscher Seite zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und der verkehrssichern Abwicklung der Verflechtungsvorgängen auf den sehr kurzen Streckenabschnitt zwischen Landesgrenze und der Anschlussstelle Lindau zwingend geboten. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und stehen für Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen