Geschwindigkeitsbegrenzung BAB96 Grenzübergang Lindau-Hörbranz
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist in beide Fahrtrichtungen und auf beiden Seiten der Staatsgrenze am Grenzübergang Lindau-Hörbranz (A96) auf 80km/h begrenzt. Der betroffene Bereich beginnt und endet auf beiden Seiten kurz nach der Staatsgrenze. Die Straße ist in beide Fahrtrichtungen auf beiden Seiten der Staatsgrenze in gutem Zustand und ohne besondere erkennbare Hindernisse oder Gefahrenquellen. Daher bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Aus welchen Gründen der Verkehrssicherheit ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung an dieser Stelle gerechtfertigt oder notwendig?
2. Welche Gründe, die nicht die Verkehrssicherheit betreffen, gibt es für diese Geschwindigkeitsbegrenzung?
3. Aus welchen Gründen beträgt die Geschwindigkeitsbegrenzung 80km/h und wieso wäre eine Beschränkung auf die in Österreich maximal zulässigen 130km/h nicht ausreichend?
4. Welche Behörde hat die Einführung dieser Geschwindigkeitsbegrenzung beschlossen oder angeordnet?
Anfrage erfolgreich
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Datum16. Dezember 2021
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18. Januar 2022
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