Schutzmaßnahmen und Sicherheitsanforderungen in TKG §§165ff

Anfrage an: Bundesnetzagentur

auch wenn ich davon ausgehe, selbst keinen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst zu erbringen (https://fragdenstaat.de/anfrage/offentlich-zugangliche-telekommunikationsdienste/), bin ich neugierig zu wissen, welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen nach TKG §§165f erwartet werden bzw. wo ich den Katalog von Sicherheitsanforderungen nach §167 finden kann.

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  • Datum
    18. Dezember 2021
  • Frist
    22. Januar 2022
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Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: auch wenn ich dav…
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Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
Schutzmaßnahmen und Sicherheitsanforderungen in TKG §§165ff [#235887]
Datum
18. Dezember 2021 20:23
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auch wenn ich davon ausgehe, selbst keinen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst zu erbringen (https://fragdenstaat.de/anfrage/offentlich-zugangliche-telekommunikationsdienste/), bin ich neugierig zu wissen, welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen nach TKG §§165f erwartet werden bzw. wo ich den Katalog von Sicherheitsanforderungen nach §167 finden kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 235887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235887/ Postanschrift Joachim Lindenberg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Lindenberg, mit Ihrer E-Mail vom 18.12.2021 stellen Sie einen Antrag gem. § 1 Abs. 1 IFG und b…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Schutzmaßnahmen und Sicherheitsanforderungen in TKG §§165ff [#235887]
Datum
20. Dezember 2021 10:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lindenberg, mit Ihrer E-Mail vom 18.12.2021 stellen Sie einen Antrag gem. § 1 Abs. 1 IFG und bitten um Informationen, welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen nach TKG §§165f erwartet werden bzw. wo Sie den Katalog von Sicherheitsanforderungen nach §167 finden können. Hierzu können wir Ihnen mitteilen: Die Überarbeitung des Kataloges von Sicherheitsanforderungen passend zum neuen TKG ist noch nicht abgeschlossen. Der aktuelle und derzeit weiter gültige Katalog von Sicherheitsanforderungen ist unter der Adresse www.bundesnetzagentur.de/sicherheitsanforderungen abrufbar. Der Katalog von Sicherheitsanforderungen gibt auch Informationen darüber, welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Diese Auskunft ist nicht gebührenpflichtig. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für den Link. Das Dokument dort ist aber meiner Meinung nach nur sehr e…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Schutzmaßnahmen und Sicherheitsanforderungen in TKG §§165ff [#235887]
Datum
20. Dezember 2021 11:20
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für den Link. Das Dokument dort ist aber meiner Meinung nach nur sehr eingeschränkt auf andere Telekommunikationsdienste als den Telefondienst anwendbar (siehe z.B. auch Kapitel 5.2) und auch wenn Kapitel 3 verpflichtend sein soll, wird dort abwechselnd "sind" und "sollte" verwendet, so dass von einem einheitlich umzusetzenden Sicherheitslevel eher nicht auszugehen ist. Bis wann ist mit einer Version zu rechnen, die auf andere Telekommunikationsdienste, inbesondere auch Email, sinnvoll eingeht? Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 235887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235887/
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Lindenberg, der Katalog der Sicherheitsanforderungen befindet sich aktuell in der Abstimmung. …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Schutzmaßnahmen und Sicherheitsanforderungen in TKG §§165ff [#235887]
Datum
5. Januar 2022 15:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lindenberg, der Katalog der Sicherheitsanforderungen befindet sich aktuell in der Abstimmung. Die Abstimmung erfolgt mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesbeauftragen für Datenschutz in der Informationsfreiheit. Zur Veröffentlichung des Entwurfes zur Konsultation kann ich Ihnen noch kein Datum oder Zeitraum nennen. Nach der Konsultation wird es zur Notifizierung kommen und hier ist mit einer Stillhaltefrist von mindestens 3 Monaten zu rechnen. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr << Anrede >> gibt es eine Liste von Interessenten die den Entwurf dann erhalten? Wie komme ich a…
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: WG: Schutzmaßnahmen und Sicherheitsanforderungen in TKG §§165ff [#235887]
Datum
5. Januar 2022 16:24
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gibt es eine Liste von Interessenten die den Entwurf dann erhalten? Wie komme ich auf die Liste? Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 235887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235887/
Bundesnetzagentur
Sehr geehrte Herr Lindenberg, der Entwurf wird auf unserer Internetseite und in unserem Amtsblatt veröffentlicht.…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: WG: Schutzmaßnahmen und Sicherheitsanforderungen in TKG §§165ff [#235887]
Datum
5. Januar 2022 16:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Herr Lindenberg, der Entwurf wird auf unserer Internetseite und in unserem Amtsblatt veröffentlicht. Des Weiteren gibt die Bundesnetzagentur über eine Pressemitteilung bekannt, dass der Entwurf zur Konsultation zur Verfügung steht. Der Entwurf ist dann frei zugänglich. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr geehrte Damen und Herren, das neue TKG ist jetzt ein halbes Jahr in Kraft und damit auch für Email relevant. …
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Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: WG: Schutzmaßnahmen und Sicherheitsanforderungen in TKG §§165ff [#235887]
Datum
2. Juni 2022 23:13
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, das neue TKG ist jetzt ein halbes Jahr in Kraft und damit auch für Email relevant. Dieses halbe Jahr und auch die Vorlaufzeit zwischen der Verabschiedung der EU Richtlinie 2018/1972 bis zum Inkrafttreten des neuen TKGs sollten eigentlich mehr als ausreichend sein, einen Katalog von Schutzmaßnahmen und Sicherheitsanforderungen zu erarbeiten, abzustimmen, und zu veröffentlichen. Wollen Sie ernsthaft dass ich Verpflichtungsklage einreiche? Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Lindenberg, in dem Nachtrag zu Ihrem Antrag auf Informationszugang teilen Sie mit, dass Sie n…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Schutzmaßnahmen und Sicherheitsanforderungen in TKG §§165ff [#235887]
Datum
21. Juni 2022 16:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lindenberg, in dem Nachtrag zu Ihrem Antrag auf Informationszugang teilen Sie mit, dass Sie nach Inkrafttreten des neuen TKG die Veröffentlichung eines neuen Katalogs von Sicherheitsanforderungen schneller erwartet haben. Grundsätzlich kann jedoch die öffentliche Hand erst auf der Grundlage eines geltenden Gesetzes handeln. In die Umsetzung des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes und damit der neuerlichen Überarbeitung des Kataloges von Sicherheitsanforderungen konnte die Bundesnetzagentur somit erst Ende 2021 einsteigen. Wie Sie wissen, sind an der Erstellung des Kataloges auch verschiedene Behörden unterschiedlicher Ressorts beteiligt. Es liegt daher nahe, dass die Erarbeitung, Abstimmung, Anhörung und Konsultation eine angemessene Zeit erfordern wird. Dies heißt aber nicht, dass die Telekommunikationsbranche bis dahin keinerlei Verpflichtungen obliegt. Der mit Verfügung Nr. 63/2021 vom 25.08.2021 (ABl. BNetzA Nr. 16/2021) festgelegte Katalog von Sicherheitsanforderungen gilt bis zur Bekanntgabe des nachfolgenden Katalogs von Sicherheitsanforderungen fort. Abgesehen davon werden auch schon jetzt gesetzliche Vorgaben der §§ 165 ff. TKG zu beachten sein. Den weiteren Verlauf der Entwicklung zum Katalog von Sicherheitsanforderungen können Sie über unsere Internetseite unter www.bundesnetzagentur.de/sicherheitsa... einsehen. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Guten Tag, das neue TKG ist seit rund zwei Jahren in Kraft, ich habe aber immer noch keinen Schutzmaßnahmen und S…
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Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Schutzmaßnahmen und Sicherheitsanforderungen in TKG §§165ff [#235887]
Datum
15. November 2023 10:22
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, das neue TKG ist seit rund zwei Jahren in Kraft, ich habe aber immer noch keinen Schutzmaßnahmen und Sicherheitsanforderungen entsprechend TKG §§165ff gesehen. Ich möchte daher meine Informationsfreiheitsanfrage „Schutzmaßnahmen und Sicherheitsanforderungen in TKG §§165ff“ vom 18.12.2021 (#235887)erneut bei Ihnen einreichen und nach dem Stand oder Zeitplan für die Veröffentlichung fragen. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Lindenberg, durch die aktuelle Sicherheitslage und die bevorstehenden Novellierungen, wird es …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
[sign] AW: Schutzmaßnahmen und Sicherheitsanforderungen in TKG §§165ff [#235887]
Datum
17. November 2023 15:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lindenberg, durch die aktuelle Sicherheitslage und die bevorstehenden Novellierungen, wird es wesentliche Änderungen an dem Katalog der Sicherheitsanforderungen geben, so dass dieses Jahr nicht mehr mit der Veröffentlichung des Entwurfs zu rechnen ist. Es ist angedacht, dass der Entwurf 2024 zur Kommentierung zur Verfügung gestellt wird. Dieser wird auf unserer Homepage allen zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen