Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) - Düsseldorf

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist, wie Ihnen bekannt, der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig.

Die Meldung erfolgt vom Arzt an das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 4 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes in pseudonymisierter Form (personenbezogene Angaben sind unkenntlich zu machen) zu melden.

Ich würde Sie bitten, mir die Anzahl der Ihnen seit Beginn der Impfkampagne insgesamt vorliegenden / weiter übermittelten Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung bei den SARS-CoV-2 Schutzimpfungen mitzuteilen und diese, falls möglich, nach Herkunft aufzuschlüsseln.

Eine Aufschlüsselung nach Hausärzten / Krankenhäusern / Impfzentrum / Heilpraktiker & Sonstige in Form von

X Meldungen Hausärzte
X Meldungen Krankenhäuser
X Meldungen Impfzentren
X Meldungen Heilpraktiker & Sonstige

wäre für mich vollkommen ausreichend, wenn dies aus den Meldungen hervorgeht und Ihnen keine unnötigen Umstände macht. Die Nennung von Ärzten oder spezifischen Krankenhäusern ist explizit nicht notwendig, um den Datenschutz zu gewährleisten und damit auch kein Drittbeteiligungsverfahren notwendig.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Dezember 2021
  • Frist
    22. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzg…
An Gesundheitsamt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) - Düsseldorf [#235928]
Datum
20. Dezember 2021 09:28
An
Gesundheitsamt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist, wie Ihnen bekannt, der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt an das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 4 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes in pseudonymisierter Form (personenbezogene Angaben sind unkenntlich zu machen) zu melden. Ich würde Sie bitten, mir die Anzahl der Ihnen seit Beginn der Impfkampagne insgesamt vorliegenden / weiter übermittelten Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung bei den SARS-CoV-2 Schutzimpfungen mitzuteilen und diese, falls möglich, nach Herkunft aufzuschlüsseln. Eine Aufschlüsselung nach Hausärzten / Krankenhäusern / Impfzentrum / Heilpraktiker & Sonstige in Form von X Meldungen Hausärzte X Meldungen Krankenhäuser X Meldungen Impfzentren X Meldungen Heilpraktiker & Sonstige wäre für mich vollkommen ausreichend, wenn dies aus den Meldungen hervorgeht und Ihnen keine unnötigen Umstände macht. Die Nennung von Ärzten oder spezifischen Krankenhäusern ist explizit nicht notwendig, um den Datenschutz zu gewährleisten und damit auch kein Drittbeteiligungsverfahren notwendig. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235928/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das …
An Gesundheitsamt Düsseldorf Details
Von
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Betreff
AW: Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) - Düsseldorf [#235928]
Datum
22. Januar 2022 14:16
An
Gesundheitsamt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) - Düsseldorf“ vom 20.12.2021 (#235928) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235928/
Gesundheitsamt Düsseldorf
Sehr Antragsteller/in leider wurden mir Ihre Fragen nicht mit übermittelt, sodass ich Ihnen Ihre Fragen leider a…
Von
Gesundheitsamt Düsseldorf
Betreff
WG: AW: Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) - Düsseldorf [#235928]
Datum
24. Januar 2022 11:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in leider wurden mir Ihre Fragen nicht mit übermittelt, sodass ich Ihnen Ihre Fragen leider auch nicht beantworten kann. Können Sie uns Ihre Fragen noch einmal zukommen lassen? Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], mein Antrag wurde am 20.12.2021 übermittelt und ist auch beim Gesundheitsamt Düsseldorf nachwei…
An Gesundheitsamt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) - Düsseldorf [#235928]
Datum
24. Januar 2022 13:30
An
Gesundheitsamt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], mein Antrag wurde am 20.12.2021 übermittelt und ist auch beim Gesundheitsamt Düsseldorf nachweislich eingegangen. Dec 20 09:28:22 mail postfix/smtp[2323058]: D60F3A40596: to=<[geschwärzt]>, relay=[geschwärzt][[geschwärzt]]:25, delay=1.1, delays=0.12/0/0.23/0.77, dsn=2.0.0, status=sent (250 ok: Message 133860276 accepted) Wieso Ihnen dieser nicht vorliegt, müssten Sie intern klären. Da der Antrag das Gesundheitsamt Düsseldorf nachweislich erreicht hat, gelten weiterhin die Fristen zur rechtmäßigen Erteilung der Informationen und Bearbeitung von IFG Anträgen aus § 5 Abs. 2 IFG NRW und der damit verbundene bereits eingetretene rechtswidrige Verzug durch das Gesundheitsamt Düsseldorf. Gerne komme ich ihrer Bitte nach und übersende den Antragstext vom 20.12.2021 nachstehend noch einmal. Bei Rückfragen stehe ich über die bekannte E-Mail zur Verfügung. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist, wie Ihnen bekannt, der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt an das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 4 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes in pseudonymisierter Form (personenbezogene Angaben sind unkenntlich zu machen) zu melden. Ich würde Sie bitten, mir die Anzahl der Ihnen seit Beginn der Impfkampagne insgesamt vorliegenden / weiter übermittelten Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung bei den SARS-CoV-2 Schutzimpfungen mitzuteilen und diese, falls möglich, nach Herkunft aufzuschlüsseln. Eine Aufschlüsselung nach Hausärzten / Krankenhäusern / Impfzentrum / Heilpraktiker & Sonstige in Form von X Meldungen Hausärzte X Meldungen Krankenhäuser X Meldungen Impfzentren X Meldungen Heilpraktiker & Sonstige wäre für mich vollkommen ausreichend, wenn dies aus den Meldungen hervorgeht und Ihnen keine unnötigen Umstände macht. Die Nennung von Ärzten oder spezifischen Krankenhäusern ist explizit nicht notwendig, um den Datenschutz zu gewährleisten und damit auch kein Drittbeteiligungsverfahren notwendig. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 235928 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) - Düsseldorf“ [#235928]
Datum
8. Februar 2022 09:08
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/235928/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Informationsfreiheitsanfrage nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet wurde und auch nachdem das Gesundheitsamt Düsseldorf auf Nachfrage noch einmal der Antragstext zugesandt wurde, die Behörde weiterhin mit Untätigkeit reagiert, ohne um Fristaufschub zu bitten, oder ihr Verhalten zu begründen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 235928.pdf Anfragenr: 235928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235928/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Gesundheitsamt Düsseldorf
Ihre Anfrage Anzahl Meldungen Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausg…
Von
Gesundheitsamt Düsseldorf
Betreff
Ihre Anfrage Anzahl Meldungen Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen)
Datum
16. Februar 2022 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst einmal bitten wir um Entschuldigung, dass Sie auf Ihre Mail vom 20.12.21 keine Reaktion erhalten haben. Auf Grund des hohen Arbeitsaufkommens, u.a. an Email-Anfragen, ist es sehr schwierig nachzuvollziehen woran dies gelegen haben könnte und bitten daher um Verständnis. Selbstverständlich werden die Daten gemäß § 11 Abs. 4 IfSG umgehend anonym arbeitstäglich an das Paul-Ehrlich-Institut weitergeleitet sobald uns diese vorliegen. Für die aus Düsseldorf betroffenen Personen liegen uns folgende Daten vor. 2021 Niedergelassene Ärzte/Ärztinnen: 15 Meldungen Kliniken: 2 Meldungen Selbstmelder 1 Meldung* Dies sind die Daten bis 20.12.21 Da wir uns verspätetet melden anbei auch die Meldungen von 2022 bis dato. Sie können dann selbst entscheiden ob diese für Sie auch interessant sind. Niedergelassene Ärzte/Ärztinnen: 1 Meldung (gleichzeitig auch Selbstmelderin) Pathologie: 1 Fall (hier wurde der Verdacht durch Angehörige der verstorbenen Person geäußert)* *auch diese Fälle wurden an das PEI weitergeleitet, dass dieses zuständig ist für die Auswertung und Beurteilung ob eine Impfschaden oder ein Verdacht vorliegt. Wir hoffen mit dieser Information Ihre Anfrage beantwortet zu haben. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an <<E-Mail-Adresse>>. Gerne können Sie dies auch in cc an mich weiterleiten. Da natürlich auch über gesundheitsschutz@duesseldorf nach wie vor sehr viele Mailanfragen eingehen, kann ich dann schauen ob ich weitere Fragen auch beantworten kann oder an eine Kollegin/einen Kollegen weiterleiten muss. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage Anzahl Meldungen Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hin…
An Gesundheitsamt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage Anzahl Meldungen Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) [#235928]
Datum
16. Februar 2022 15:36
An
Gesundheitsamt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich vielmals für die ausführlichen und vollumfänglich erteilten Informationen. Die Entschuldigung nehme ich natürlich an. Es ist ein wenig blöd gelaufen, kann passieren. Die Auslastung der Gesundheitsämter in der derzeitigen pandemischen Lage ist mir bewusst und ich entschuldige mich daher für die zusätzliche Arbeit, die ich Ihnen machen musste und bedanke mich für ihren Einsatz und den ihrer Kolleginnen und Kollegen. Da die Anfrage und unser Schriftverkehr nach Abschluss meiner Recherche in anonymisierter Form auf Fragdenstaat.de veröffentlicht wird, möchte ich gerne an dieser Stelle kurz die Gelegenheit nutzen, alle an diesen Informationen interessierten auf das hervorragende Informationsangebot der Stadt Düsseldorf zum Thema SARS-CoV-2 Schutzimpfungen hinzuweisen. https://corona.duesseldorf.de/zielgruppen/alle-dusseldorfer-innen/impfen Eine Impfung ist und bleibt nach den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen der beste Schutz vor Tod und schwerer Erkrankung durch eine SARS-CoV-2 Infektion und bei Fragen oder Bedenken zur Sicherheit der Impfstoffe für ihre persönliche Gesundheitssituation, lassen Sie sich bitte vom Arzt ihres Vertrauens oder in einer Impfstelle / Impfzentrum unabhängig beraten. Ich betrachte die Informationsfreiheitsanfrage damit als abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235928/

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Gesundheitsamt Düsseldorf
Antwort: AW: Ihre Anfrage Anzahl Meldungen Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfrea…
Von
Gesundheitsamt Düsseldorf
Betreff
Antwort: AW: Ihre Anfrage Anzahl Meldungen Anzahl Meldungen des Verdachts einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (SARS-CoV-2 Schutzimpfungen) [#235928]
Datum
16. Februar 2022 16:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die liebe Rückmeldung. Das tut natürlich immer gut Lob und Dank zu erfahren. Und ich freue mich, dass ich Ihnen gut weiterhelfen konnte Bleiben Sie gesund Mit freundlichen Grüßen