Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Im Nachgang Ihrer Prüfung mit Gz. II 4 – 2015 – 1080 vom 10.09.2015 („Bericht an den Berichterstatter sowie die Mitberichterstatterinnen und den Mitberichterstatter im Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages für das Kapitel 0455 nach § 88 Abs. 2 BHO über die Prüfung des Projekts „Virtuelle Rekonstruktion vorvernichteter Stasi-Unterlagen“ des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik“) hat der BStU ein neues Konzept zur Fortführung der virtuellen Rekonstruktion entwickelt und bei Ihnen eingereicht.
Der BStU hat der BKM mit Datum 12.09.2016 mitgeteilt, dass der BRH eine "durchaus kritische" Rückmeldung zum vorgelegten neuen Konzept gegeben hätte.

Ich bitte um Übermittlung Ihrer Rückmeldung an den BStU, die offensichtlich 2016 in Ihrem Haus entstanden ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Dezember 2021
  • Frist
    22. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Nachgang Ihrer…
An Bundesrechnungshof Details
Von
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Betreff
Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#235986]
Datum
20. Dezember 2021 18:35
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Nachgang Ihrer Prüfung mit Gz. II 4 – 2015 – 1080 vom 10.09.2015 („Bericht an den Berichterstatter sowie die Mitberichterstatterinnen und den Mitberichterstatter im Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages für das Kapitel 0455 nach § 88 Abs. 2 BHO über die Prüfung des Projekts „Virtuelle Rekonstruktion vorvernichteter Stasi-Unterlagen“ des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik“) hat der BStU ein neues Konzept zur Fortführung der virtuellen Rekonstruktion entwickelt und bei Ihnen eingereicht. Der BStU hat der BKM mit Datum 12.09.2016 mitgeteilt, dass der BRH eine "durchaus kritische" Rückmeldung zum vorgelegten neuen Konzept gegeben hätte. Ich bitte um Übermittlung Ihrer Rückmeldung an den BStU, die offensichtlich 2016 in Ihrem Haus entstanden ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235986/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zu meiner Anfrage und für Sie als mögliche Hilfestellung: Scheinbar is…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#235986]
Datum
27. Dezember 2021 21:43
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zu meiner Anfrage und für Sie als mögliche Hilfestellung: Scheinbar ist Ihre Rückmeldung an den BStU am 05.08.2016 erfolgt (Quelle: Schreiben des Direktors des BStU an die BKM von 2017 [ohne Datum]: "Am 27. Januar 2017 habe ich dem Bundesrechnungshof die konzeptionellen Überlegungen der Behörde zur Weiterführung des Projekts zur virtuellen Rekonstruktion zerrissener Stasi-Unterlagen übersandt (siehe Anlage, einschließlich Schreiben des BRH vom 5.8.2016) und zu den Anmerkungen des BRH ausführlich Stellung genommen."). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235986/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesrechnungshof
Referat R-H 20 60 12 - 147/2021 Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage vom 20. Dezember 2021 und Ihre Ergänzung vom 27.…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 20. Dezember 2021 mit Ergänzung vom 27. Dezember 2021 - "Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#235986]"
Datum
28. Dezember 2021 10:45
Status
Warte auf Antwort
Referat R-H 20 60 12 - 147/2021 Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage vom 20. Dezember 2021 und Ihre Ergänzung vom 27. Dezember 2021 sind hier eingegangen. Diese habe ich an das zuständige Prüfungsgebiet weitergeleitet, das Ihr Herausgabebegehren prüfen wird. Diesbezüglich bitte ich um etwas Geduld. Wir kommen unaufgefordert auf die Sache zurück. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Bundesrechnungshof Referat R-H, Sachbereich Recht Adenauerallee 81, 53113 Bonn E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]>
Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage vom 20. Dezember 2021 Referat R-H Az. 20 60 12 – 147/2021 Sehr Antragsteller/in ich komme z…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 20. Dezember 2021
Datum
11. Januar 2022 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,5 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 – 147/2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 20. Dezember 2021. Ihrer Bitte nach Herausgabe des Schreibens des Bundesrechnungshofes an den BStU betreffend die Fortführung des Projektes „Virtuelle Rekonstruktion“ aus dem Jahr 2016 kann ich nicht nachkommen. Der Bundesrechnungshof kann Zugang nur zu Prüfungsergebnissen gewähren, wenn diese abschließend festgestellt oder abschließend parlamentarisch beraten wurden (§ 96 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 Bundeshaushaltsordnung - BHO). Das von Ihnen begehrte Schreiben ist kein abschließendes Prüfungsergebnis nach § 96 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BHO. Es ist Teil der zur Prüfungs- und Beratungstätigkeit geführten Akte, zu der ein Zugang gemäß § 96 Abs. 4 Satz 3 BHO zum Schutz des Prüfungs- und Beratungsverfahrens ausgeschlossen ist. Für Ihr Interesse bedanke ich mich. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage vom 20. Dezember 2021 [#235986] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort! Mi…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 20. Dezember 2021 [#235986]
Datum
13. Januar 2022 11:40
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235986/