Interoperabilität der Messenger

Anfrage an: Bundesnetzagentur

1.Plan der Umsetzung auch mit Zeitplan verschiedener Meilensteine

2.Maßnahmen die Messenger Dienste zur Kooperation zu bewegen sollen.

3.Welche Anforderungen werden an Datenschutz und Datensicherheit gestellt und wenn vorhanden, wie sollen diese in der Umsetzung sichergestellt werden?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Dezember 2021
  • Frist
    25. Januar 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.Plan der Umsetz…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interoperabilität der Messenger [#236095]
Datum
22. Dezember 2021 13:20
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.Plan der Umsetzung auch mit Zeitplan verschiedener Meilensteine 2.Maßnahmen die Messenger Dienste zur Kooperation zu bewegen sollen. 3.Welche Anforderungen werden an Datenschutz und Datensicherheit gestellt und wenn vorhanden, wie sollen diese in der Umsetzung sichergestellt werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236095 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236095/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Dezember, die zuständigkeitshalber an mich weitergelei…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: IFG-Antrag: Interoperabilität der Messenger [#236095]
Datum
19. Januar 2022 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Dezember, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde. Nachfolgend gehe ich gerne auf Ihre drei Fragen ein: 1. Plan der Umsetzung auch mit Zeitplan verschiedener Meilensteine Das Thema Interoperabilität von Messenger-Diensten befindet sich derzeit in einer ergebnisoffenen Diskussion. Es besteht daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für einen Umsetzungsplan. An dieser Stelle sei auf das, von der Bundesnetzagentur im Dezember 2021, veröffentlichte Diskussionspapier zu Interoperabilität zwischen Messengerdiensten verwiesen. (www.bnetza.de/InteropMessenger) Neben der Darstellung von verschiedenen möglichen technischen Interoperabiliätsansätzen bei Messengerdiensten wird der Bedarf nach Interoperabilität analysiert. Zudem werden die vielfältigen Auswirkungen möglicher Interoperabilitätsverpflichtungen dargestellt. 2. Maßnahmen die Messenger Dienste zur Kooperation zu bewegen sollen Derzeit sind keine konkreten Maßnahmen geplant. 3. Welche Anforderungen werden an Datenschutz und Datensicherheit gestellt und wenn vorhanden, wie sollen diese in der Umsetzung sichergestellt werden? Die Herausforderungen im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit sind im o.g. Diskussionspapier dargelegt und werden im Rahmen der Diskussion über Interoperabilitätsverpflichtungen für Messenger-Dienste weiter zu erörtern sein. Dieser Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Mit freundlichen Grüßen