Fortbildung Impfschäden
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Programm der Curricularen Fortbildung Impfen 2019 vermisse ich das Thema Impfschäden (Erkennen, Melden, Behandeln). Wenn Sie dieses Thema in einer anderen Fortbildung behandeln, so senden Sie mir bitte das Programm der letzten derartigen Fortbildung zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Ärztekammer bietet keine Fortbildung zum Thema Impfschäden an. Die Untätigkeitsklage wurde einvernehmlich für erledigt erklärt.
Information nicht vorhanden
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Datum24. Dezember 2021
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26. Januar 2022
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