Fortbildung Impfschäden

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Programm der Curricularen Fortbildung Impfen 2019 vermisse ich das Thema Impfschäden (Erkennen, Melden, Behandeln). Wenn Sie dieses Thema in einer anderen Fortbildung behandeln, so senden Sie mir bitte das Programm der letzten derartigen Fortbildung zu.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Ärztekammer bietet keine Fortbildung zum Thema Impfschäden an. Die Untätigkeitsklage wurde einvernehmlich für erledigt erklärt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Dezember 2021
  • Frist
    26. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Im Programm der Curricularen Fortbildung Impfe…
An Landesärztekammer Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fortbildung Impfschäden [#236188]
Datum
24. Dezember 2021 17:34
An
Landesärztekammer Thüringen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Im Programm der Curricularen Fortbildung Impfen 2019 vermisse ich das Thema Impfschäden (Erkennen, Melden, Behandeln). Wenn Sie dieses Thema in einer anderen Fortbildung behandeln, so senden Sie mir bitte das Programm der letzten derartigen Fortbildung zu. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236188/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesärztekammer Thüringen
Sehr Antragsteller/in in Bezug auf die im Betreff genannte Anfrage verweisen wird auf das laufende Klageverfahre…
Von
Landesärztekammer Thüringen
Betreff
Fortbildung Impfschäden [#236188]
Datum
19. Januar 2022 10:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in Bezug auf die im Betreff genannte Anfrage verweisen wird auf das laufende Klageverfahren vor dem VG Weimar, indem entschieden wird, ob Ihrerseits ein grundsätzlicher Anspruch auf Herausgabe der Vortragsunterlagen zur Curricularen Fortbildung Impfen 2019 besteht. Da sich Ihre Anfrage auf die im Klageverfahren behandelte Thematik bezieht, verweisen wir auf das Klageverfahren mit dem Hinweis, dass außerhalb dieses Verfahrens keine weiteren Informationen von der Landesärztekammer Thüringen erteilt werden. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dieser Angelegenheit von weiteren Anfragen vergleichbarer Art Abstand zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> In der mündlichen Verhandlung am 25. Oktober 2021 zur Klage 8 K 244/21 We wurde ber…
An Landesärztekammer Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fortbildung Impfschäden [#236188]
Datum
19. Januar 2022 12:52
An
Landesärztekammer Thüringen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> In der mündlichen Verhandlung am 25. Oktober 2021 zur Klage 8 K 244/21 We wurde bereits geklärt, dass die von mir angefragten Unterlagen amtliche Informationen im Sinne des Thüringer Transparenzgesetzes sind. Unstrittig war lediglich die Frage, ob der Herausgabe Ansprüche aus dem Urheberrecht entgegenstehen. Aber selbst wenn die Vortragsunterlagen keine "amtlichen Informationen" wären, wäre diese Anfrage hier gänzlich unabhängig davon. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236188/
<< Anfragesteller:in >>
Untätigkeitsklage
An Verwaltungsgericht Weimar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Untätigkeitsklage
Datum
4. Mai 2022
An
Verwaltungsgericht Weimar
Status

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesärztekammer Thüringen
Stellungnahme Beklagte Ärztekammer meint, dass es nicht ersichtlich gewesen sei, dass ich auf meine Anfrage eine A…
Von
Landesärztekammer Thüringen
Via
Briefpost
Betreff
Stellungnahme Beklagte
Datum
11. Juli 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Ärztekammer meint, dass es nicht ersichtlich gewesen sei, dass ich auf meine Anfrage eine Antwort erwarte.