Omikron-Notfallpläne

Notfallpläne für den Bereich der Staatsanwaltschaft für den Fall eines größeren Personalausfalls durch Corona-Infektionen oder -Quarantänen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Dezember 2021
  • Frist
    29. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Staatsanwaltschaft Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Omikron-Notfallpläne [#236261]
Datum
26. Dezember 2021 18:34
An
Staatsanwaltschaft Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Notfallpläne für den Bereich der Staatsanwaltschaft für den Fall eines größeren Personalausfalls durch Corona-Infektionen oder -Quarantänen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236261/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Omikron-Notfallpläne“ vom 26.12.2021 (#236261)…
An Staatsanwaltschaft Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Omikron-Notfallpläne [#236261]
Datum
7. Februar 2022 09:35
An
Staatsanwaltschaft Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Omikron-Notfallpläne“ vom 26.12.2021 (#236261) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236261/
Staatsanwaltschaft Hamburg
Sehr Antragsteller/in leider kann ich Ihrem Ersuchen um Übersendung der „Notfallpläne für den Bereich der Staatsa…
Von
Staatsanwaltschaft Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-Omikron-Notfallpläne [#236261]
Datum
24. Februar 2022 13:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in leider kann ich Ihrem Ersuchen um Übersendung der „Notfallpläne für den Bereich der Staatsanwaltschaft für den Fall eines größeren Personalausfalls durch Corona-Infektionen oder –Quarantänen“, das Sie u.a. auf das Hamburgische Transparenzgesetz stützen, nicht nachkommen. Für die Staatsanwaltschaft Hamburg gilt zum einen der Pandemierahmenplan der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und zum anderen die Ausgestaltung des Pandemierahmenplans für die Staatsanwaltschaft Hamburg. Hinsichtlich der Ausgestaltung des Pandemierahmenplans für die Staatsanwaltschaft besteht gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 1 HmbTG keine Informationspflicht, da die innere Sicherheit durch die Bekanntmachung nicht unerheblich gefährdet würde. Bezüglich des Pandemierahmenplans wenden Sie sich bitte an die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, die Urheberin eben jenes ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Hallo Antragsteller/in teilen Sie mir bitte mit, auf welcher Grundlage Sie mich bezüglich des Rahmenplans an die …
An Staatsanwaltschaft Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-Omikron-Notfallpläne [#236261]
Datum
24. Februar 2022 20:54
An
Staatsanwaltschaft Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo Antragsteller/in teilen Sie mir bitte mit, auf welcher Grundlage Sie mich bezüglich des Rahmenplans an die Justizbehörde verweisen. Die Staatsanwaltschaft ist auskunftspflichtig, die Information liegt bei Ihrer Behörde vor, der Antrag auf Zugang ist gestellt und die gesetzliche Antwortfrist um mehrere Wochen überschritten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236261/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Omikron-Notfallpläne“ [#236261]
Datum
11. März 2022 17:15
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/236261/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Ich habe die Staatsanwaltschaft um die dort vorhandenen Notfallpläne für den Fall eines größeren Personalausfalls durch Corona-Infektionen oder -Quarantänen gebeten. De Staatsanwaltschaft antwortete knapp zwei Monate nach meiner Anfrage erstmals. Sie schreibt mir, dass es einen Pandemierahmenplan der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz sowie dessen Ausgestaltung der Staatsanwaltschaft gebe. Zugeschickt hat mir die Staatsanwaltschaft keines der beiden Dokumente. Beim Pandemierahmenplan verweist sie auf die Justizbehörde, bei ihrer Ausgestaltung behauptet sie, die innere Sicherheit sei duch die Bekanntmachung nicht unerheblich gefährdet. Meines Erachtens darf mich die Staatsanwaltschaft bezüglich des Rahmenplans nicht auf einen neuen, weiteren Antrag bei der Justizbehörde verweisen, der mit weiteren Wochen Wartezeit verbunden wäre. Der Rahmenplan liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der Staatsanwaltschaft vor, sie muss diesen an mich antragsgemäß herausgeben. Bezüglich der Ausgestaltung der Staatsanwaltschaft ist für mich jedenfalls fraglich, ob deren Veröffentlichung in Gänze eine nicht unerhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bedeuten würde. Die Staatsanwaltschaft macht dazu auch auf Nachfrage keine Angaben, anhand derer ihre Behauptung nachvollzogen werden könnte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 236261.pdf Anfragenr: 236261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236261/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Notfallplänen der StA (I3/760/2022) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 11.3.2022 ist bei uns …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Notfallplänen der StA (I3/760/2022)
Datum
25. März 2022 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 11.3.2022 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/760/2022 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen müssen wir Sie leider um Geduld bitten. Bis zum Abschluss einer Überprüfung kann erfahrungsgemäß einige Zeit vergehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Sobald wir Ihnen in dieser Angelegenheit etwas zu berichten haben, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Staatsanwaltschaft Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage übersende ich Ihnen anlieg…
Von
Staatsanwaltschaft Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-Omikron-Notfallpläne [#236261]
Datum
27. Juli 2022 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage übersende ich Ihnen anliegend den von Ihnen gewünschten Pandemierahmenplan. Mit freundlichen Grüßen

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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