Zuständigkeit für Fleetmapping Empfehlungen über Bundesländergrenzen hinweg

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir zu
welche Behörde(n) zuständig sind für die Festlegung und Abstimmung des Fleetmappings der Fremdgruppen andere Bundesländer im Digitalfunk BOS.
Geschieht dies in Eigenzuständigkeit und damit Eigenregie der Länder und damit (potentiell) uneinheitlich oder gibt es eine zwischen den Ländern und dem Bund abgestimmte Systematik auf der Meta-Ebene(*). Sollte eine diesbezüglich Festlegung existieren würde ich mich über Auskunft über die federführende Behörde dieser Festlegung freuen, so dass ich dort nachfragen kann um das dies festlegende Dokument.

*: zum Beispiel
"eigenes Bundesland: alle Gruppen.
Direkte Anrainer: Regelarbeitsgruppen aller Kreise.
Nicht-Anrainer-Bundesländer: Mindestens Anrufgruppen aller Leitstellen."
oder ähnlich geartet.

Herzlichen Dank!

Nachfolgend der rechtliche Erklärtext:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Siehe ausführliche Antwort per Briefpost.
Eine solche Festlegung existiert nicht.
Entsprechender Wildwuchs an vorhandenen Anrainer-/Fremd-Gruppen ist somit leider systematisch nicht verhindert und kein Fehler.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Dezember 2021
  • Frist
    29. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir zu welche Behörde(n) zuständig s…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuständigkeit für Fleetmapping Empfehlungen über Bundesländergrenzen hinweg [#236262]
Datum
26. Dezember 2021 19:53
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir zu welche Behörde(n) zuständig sind für die Festlegung und Abstimmung des Fleetmappings der Fremdgruppen andere Bundesländer im Digitalfunk BOS. Geschieht dies in Eigenzuständigkeit und damit Eigenregie der Länder und damit (potentiell) uneinheitlich oder gibt es eine zwischen den Ländern und dem Bund abgestimmte Systematik auf der Meta-Ebene(*). Sollte eine diesbezüglich Festlegung existieren würde ich mich über Auskunft über die federführende Behörde dieser Festlegung freuen, so dass ich dort nachfragen kann um das dies festlegende Dokument. *: zum Beispiel "eigenes Bundesland: alle Gruppen. Direkte Anrainer: Regelarbeitsgruppen aller Kreise. Nicht-Anrainer-Bundesländer: Mindestens Anrufgruppen aller Leitstellen." oder ähnlich geartet. Herzlichen Dank! Nachfolgend der rechtliche Erklärtext: Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236262/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr Antragsteller/in Ihr Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Zuständigkeit für Fleetmapping Empfehlungen über Bundesländergrenzen hinweg [#236262]" vom 26.12.2021, hier: Empfangsbestätigung und Mitteilung voraussichtliche Gebührenhöhe
Datum
7. Januar 2022 15:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 26.12.2021 bezüglich der "Zuständigkeit für Fleetmapping Empfehlungen über Bundesländergrenzen hinweg [#236262]" habe ich mit dem Geschäftszeichen St3-100 102/9#91 erfasst. Für die inhaltliche Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um etwas Geduld. Ich werde Ihnen die Antwort fristgemäß übersenden. Nach bisherigem Kenntnisstand handelt es sich voraussichtlich um eine einfache Auskunft, welche gem. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei ergehen wird. Sollten neue Erkenntnisse ergeben, dass aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwandes doch Gebühren erhoben werden müssen, werde ich Sie vorab in Kenntnis setzen. Mit freundlichem Gruß
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach dem Informationsfrei…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen "Zuständigkeit für Fleetmapping Empfehlungen über Bundesländergrenzen hinweg [#236262]" vom 26.12.2021; hier: Eingangsbestätigung
Datum
11. Januar 2022 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26. Dezember 2021. Ihr Auskunftsersuchen zu "Zuständigkeit für Fleetmapping Empfehlungen über Bundesländergrenzen hinweg [#236262]" habe ich mit dem Geschäftszeichen St3-100 102/9#91 erfasst. Nach bisherigem Kenntnisstand handelt es sich voraussichtlich um eine einfache Auskunft, welche gem. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei ergehen wird. Sollten neue Erkenntnisse ergeben, dass aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwandes doch Gebühren erhoben werden müssen, werde ich Sie vorab in Kenntnis setzen. Für die inhaltliche Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um etwas Geduld. Ich werde Ihnen die Antwort fristgemäß übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Auskunftsersuchen nach dem IFG Antwort
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem IFG Antwort
Datum
20. Januar 2022
Status
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr Antragsteller/in ich möchte Ihnen mitteilen, dass Ihnen der Bescheid vom 20. Januar 2022 zu Ihrer IFG-Anfra…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Zuständigkeit für Fleetmapping Empfehlungen über Bundesländergrenzen hinweg [#236262]" vom 26. Dezember 2021, hier: vorab-Information
Datum
21. Januar 2022 12:01
Status
Sehr Antragsteller/in ich möchte Ihnen mitteilen, dass Ihnen der Bescheid vom 20. Januar 2022 zu Ihrer IFG-Anfrage "Zuständigkeit für Fleetmapping Empfehlungen über Bundesländergrenzen hinweg [#236262]" vom 26. Dezember 2021 in Kürze auf dem Postweg zugehen wird. Mit freundlichem Gruß

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Antwort per Briefpost, die ich heute erhalten habe. Mit …
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage "Zuständigkeit für Fleetmapping Empfehlungen über Bundesländergrenzen hinweg [#236262]" vom 26. Dezember 2021, hier: vorab-Information [#236262]
Datum
26. Januar 2022 13:39
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Antwort per Briefpost, die ich heute erhalten habe. Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236262/