Zuständigkeit für Fleetmapping Empfehlungen über Bundesländergrenzen hinweg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir zu
welche Behörde(n) zuständig sind für die Festlegung und Abstimmung des Fleetmappings der Fremdgruppen andere Bundesländer im Digitalfunk BOS.
Geschieht dies in Eigenzuständigkeit und damit Eigenregie der Länder und damit (potentiell) uneinheitlich oder gibt es eine zwischen den Ländern und dem Bund abgestimmte Systematik auf der Meta-Ebene(*). Sollte eine diesbezüglich Festlegung existieren würde ich mich über Auskunft über die federführende Behörde dieser Festlegung freuen, so dass ich dort nachfragen kann um das dies festlegende Dokument.
*: zum Beispiel
"eigenes Bundesland: alle Gruppen.
Direkte Anrainer: Regelarbeitsgruppen aller Kreise.
Nicht-Anrainer-Bundesländer: Mindestens Anrufgruppen aller Leitstellen."
oder ähnlich geartet.
Herzlichen Dank!
Nachfolgend der rechtliche Erklärtext:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Siehe ausführliche Antwort per Briefpost.
Eine solche Festlegung existiert nicht.
Entsprechender Wildwuchs an vorhandenen Anrainer-/Fremd-Gruppen ist somit leider systematisch nicht verhindert und kein Fehler.
Anfrage erfolgreich
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Datum26. Dezember 2021
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29. Januar 2022
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