impffpflicht

guten Morgen
warum muss ich mich als Mitarbeiter einer Einrichtung impfen lassen(grundsätzlich kein Problem,alle Mitarbeitende sind bereits geboostert!!!!) aber unsere Bewohner/Klienten nicht...Die laufen überall herum und stecken ggf andere Bewohner und Mitarbeiter an...Sind wir es nicht wert geschützt zu werden??? mfg A Gerbens

Ergebnis der Anfrage

Dass ich keine hilfreiche Antwort bekommen habe, da das Gesundheitsamt nicht zuständig ist

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Dezember 2021
  • Frist
    29. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
anna gerbens
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Kreis Soest Details
Von
anna gerbens
Betreff
impffpflicht [#236276]
Datum
27. Dezember 2021 09:07
An
Gesundheitsamt Kreis Soest
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
guten Morgen warum muss ich mich als Mitarbeiter einer Einrichtung impfen lassen(grundsätzlich kein Problem,alle Mitarbeitende sind bereits geboostert!!!!) aber unsere Bewohner/Klienten nicht...Die laufen überall herum und stecken ggf andere Bewohner und Mitarbeiter an...Sind wir es nicht wert geschützt zu werden??? mfg A Gerbens
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen anna gerbens Anfragenr: 236276 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236276/ Postanschrift anna gerbens << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen anna gerbens

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Gesundheitsamt Kreis Soest
Sehr geehrte Frau Gerbens, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Das Gesundheitsamt des Kreises Soest …
Von
Gesundheitsamt Kreis Soest
Betreff
WG: impffpflicht [#236276]
Datum
30. Dezember 2021 12:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Gerbens, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Das Gesundheitsamt des Kreises Soest ist eine der unteren Gesundheitsbehörden des Landes NRW. Die untere Gesundheitsbehörde ist nicht befugt Gesetzgebungsverfahren durchzuführen. Ihre Anfrage bezieht sich auf das "Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften in Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie". Hierbei handelt es sich um ein Bundesgesetzt. Die Befugnis zum Erlass von Bundesgesetzen hat nach dem Grundgesetz ausschließlich der Deutsche Bundestag. Ihre Anfrage kann daher nur vom Bundesministerium für Gesundheit (BGM) beantwortet werden. Da Sie mir die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte untersagt haben, ist mir eine Weiterleitung nicht möglich. Hier die E-Mailadresse des BGM: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen