Wirksamkeit von DNS-Sperren bei Access-Providern

alle Unterlagen (Gutachten, Stellungnahmen, interne sowie externe Kommunikation, Bewertungen etc.) zur Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit von DNS-Sperren bei Access-Providern.

Ergebnis der Anfrage

Obwohl die LfM-NRW die Nutzung von DNS-Sperren bei Access-Providern befürwortet und gerichtlich einfordert, scheint sie über keine aktuellen wissenschaftlichen Gutachten über deren Wirksamkeit/Unwirksamkeit zu verfügen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Dezember 2021
  • Frist
    29. Januar 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wirksamkeit von DNS-Sperren bei Access-Providern [#236285]
Datum
27. Dezember 2021 11:10
An
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen (Gutachten, Stellungnahmen, interne sowie externe Kommunikation, Bewertungen etc.) zur Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit von DNS-Sperren bei Access-Providern.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236285/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.12.2021, mit der Sie um die Übermittlung von …
Von
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Wirksamkeit von DNS-Sperren bei Access-Providern [#236285]
Datum
6. Januar 2022 16:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.12.2021, mit der Sie um die Übermittlung von Unterlagen zur Wirksamkeit von DNS-Sperren bei Access-Providern gebeten haben. Derartige Unterlagen liegen uns nicht vor. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hatte jedoch im Jahr 2008 ein Gutachten mit dem Titel " Sperrverfügungen gegen Access-Provider - Technisches Gutachten" bei der Technische Universität Dresden in Auftrag gegeben. Das Gutachten ist auf Homepage der KJM unter https://www.kjm-online.de/fileadmin/user_upload/KJM/Publikationen/Studien_Gutachten/Gutachten_Sperrverfuegung_Technik_2008.pdf abrufbar. Mit freundlichen Grüßen