Warnungen von RWE bzgl. Kraftwerksausfälle

alle internen Unterlagen und Kommunikation zur Warnung von RWE bzgl. Kraftwerksausfällen: https://www.br.de/nachrichten/meldung/rwe-warnt-vor-kraftwerksausfaellen-wegen-gasknappheit

Ergebnis der Anfrage

Nach Widerspruch gegen den ursprüglichen Bescheid hat sich folgende Sachlage ergeben: Die Warnung des Betreibers (RWE) scheint inhaltlich zuzutreffen, da der Betreiber für die Kraftwerke nur unterbrechbare Kapazitäten buchen konnte und es sich nicht um eine unternehmerische Entscheidung handelt.

Insofern ist es bezeichnend, dass das von Rober Habeck geleitete Ministerium diese Tatsache durch Schwärzungen zunächst vor Öffentlichkeit verbergen wollte. Geschwärzt wurde u.a. die nicht zutreffende Unterstellung seitens der Bundesnetzagentur: "Wir gehen davon aus, dass diese unternehmerische Abwägungsentscheidung bewusst getroffen worden ist."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Dezember 2021
  • Frist
    29. Januar 2022
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle internen Unt…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Warnungen von RWE bzgl. Kraftwerksausfälle [#236291]
Datum
27. Dezember 2021 11:41
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle internen Unterlagen und Kommunikation zur Warnung von RWE bzgl. Kraftwerksausfällen: https://www.br.de/nachrichten/meldung/rwe-warnt-vor-kraftwerksausfaellen-wegen-gasknappheit
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236291/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 27.12.21 Sehr Antra…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 27.12.21
Datum
24. Januar 2022 14:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Antrag vom 27.12.21 begehren Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Zugang zu amtlichen Informationen über eine Warnung seitens RWE bezüglich möglicher Kraftwerksausfälle. Die Bearbeitung Ihres Antrags ist mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb voraussichtlich Gebühren anfallen werden. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Die Gebühren werden sich jedoch voraussichtlich im unteren Bereich des Gebührenrahmens von 30-500 Euro bewegen. Außerdem bitten wir Sie um Mitteilung, ob Sie mit der Schwärzung sämtlicher personenbezogener Daten einverstanden sind. Die Schwärzung würde dergestalt erfolgen, dass personenbezogene Daten wie Namen und direkte Durchwahlnummern geschwärzt werden, die Institutionen bzw. Unternehmen aber erkennbar bleiben. Bei den Unterlagen, die uns vorliegen, handelt es sich um Unterlagen der Bundesnetzagentur. Sollten Sie dort bereits einen Antrag auf Informationszugang gestellt haben, können wir Ihnen mitteilen, dass hier keine weitergehenden Informationen zur Thematik vorliegen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten und falls ja, ob Sie mit der Schwärzung der personenbezogenen Daten einverstanden sind. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Falls wir innerhalb eines Monats keine Rückmeldung von Ihnen erhalten gehen wir davon aus, dass Sie von der Aufrechterhaltung des Antrages abgesehen haben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom 27.12.…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Warnungen von RWE bzgl. Kraftwerksausfälle [#236291]
Datum
24. Januar 2022 14:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom 27.12.21 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat IIIB4 - „Versorgungssicherheit, Stromgroßhandel“ zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, trotz der angedrohten Gebühren halte ich an meinem Antrag fest. Mit freundlichen …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Warnungen von RWE bzgl. Kraftwerksausfälle [#236291]
Datum
24. Januar 2022 16:35
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, trotz der angedrohten Gebühren halte ich an meinem Antrag fest. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236291/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 27.12.21 Sehr A…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 27.12.21
Datum
25. Januar 2022 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Rückmeldung, dass Sie trotz anfallender Gebühren am von Ihnen gestellten IFG-Antrag festhalten. Können Sie uns bitte noch eine Rückmeldung dazu geben, ob Sie mit der Schwärzung sämtlicher personenbezogener Daten einverstanden sind, s. auch untenstehende Email. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 27.12.21 [#2362…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 27.12.21 [#236291]
Datum
25. Januar 2022 17:11
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Schwärzung der personenbezogenen Daten bin ich ebenfalls einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236291/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 27.12.21 Sehr Antra…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 27.12.21
Datum
2. Februar 2022 16:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in am 27.12.21 haben Sie einen IFG-Antrag an das Bundesministerium für Energie und Klimaschutz (BMWK) mit Bitte um Herausgabe aller dem BMWK intern vorliegenden Unterlagen sowie Kommunikation zur Warnung von RWE bzgl. Kraftwerksausfällen gestellt. Anbei erhalten Sie den Bescheid sowie den zugehörigen Anhang mit den Dokumenten zum von Ihnen gestellten Antrag. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 27.12.21 [#2362…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 27.12.21 [#236291]
Datum
2. Februar 2022 21:06
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in den zur Verfügung gestellten Unterlagen haben Sie auf Seite 3 (E-Mail vom 21.12.2021 12:18) längere Passagen geschwärzt. Dabei kann es sich m.E. nicht nur um personenbezogene Daten handeln. Insofern bitte ich um Prüfung und ggf. Abänderung Ihres Bescheids, damit ich dagegen Rechtsmittel einlegen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236291/
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch gegen IFG-Bescheid vom 02.02.2022
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen IFG-Bescheid vom 02.02.2022
Datum
12. Februar 2022
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
geschwärzt
543,0 KB

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 27.12.21 Sehr Antra…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 27.12.21
Datum
23. März 2022 10:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Antrag vom 27.12.21 begehrten Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Zugang zu amtlichen Informationen über eine Warnung seitens RWE bezüglich möglicher Kraftwerksausfälle. Am 02.02.2022 haben Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag (#236291) sowie den zugehörigen Anhang mit Dokumenten erhalten. In Ihrer Email vom 02.02.2022 baten Sie um eine erneute Prüfung der Schwärzung zweier Passagen auf Seite 3 der Ihnen im Zuge des Bescheides übermittelten Unterlagen. Nach erneuter Prüfung können wir Ihnen die Unterlagen ohne Schwärzung dieser beiden Passagen der Email vom 21.12.21, 12:18, zukommen lassen. Bei den betreffenden Stellen handelt es sich um eine kurzfristige ad-hoc Einschätzung eines Mitarbeiters, die nicht fachlich abschließend verifiziert werden konnte und sich im Nachhinein als nicht zutreffend erwiesen hat. Auch wurde diese Aussage durch die Antwort-Email eines anderen Mitarbeiters (Email vom 21.12.21, 16:41) durch den Verweis auf eine diesbezügliche Meldung von RWE auf der EEX-Transparenzplattform revidiert (siehe Passus "..., sondern auf die Tatsache, dass es derzeit nur unterbrechbare Kapazitäten gibt."). Auch dieses Dokument liegt Ihnen vor. Zur weiteren Klärung des Sachverhalts wurde von Seiten des Unternehmens RWE, das gem. § 6 IFG beteiligt wurde, folgende Stellungnahme übermittelt: "In den betreffenden Passagen wird unterstellt, dass die zur Belieferung der betroffenen Kraftwerksblöcke (Gersteinwerk I und K1 sowie Weisweiler VGT G und VGT H) benötigten Kapazitäten im Gasnetz von RWE aus kommerziellen Gründen nur auf unterbrechbarer und nicht auf fester Basis gebucht wurden. Diese Darstellung ist unzutreffend. Zur Belieferung der Kraftwerksblöcke Gersteinwerk I und K1 waren und sind im Gasnetz tatsächlich nur unterbrechbare Kapazitäten buchbar. Feste Kapazitäten wurden und werden nicht zur Buchung angeboten. Anlässlich der Ende 2021 durch die Bundesnetzagentur auf Antrag der Amprion GmbH erfolgten Genehmigung der Kraftwerksblöcke Gersteinwerk I und K1 als systemrelevante Gaskraftwerke, sucht der Gasnetzbetreiber derzeit nach Möglichkeiten, dem Kraftwerk zukünftig feste oder weitgehend feste Kapazitäten zuzuweisen. Zur Versorgung der Vorschaltgasturbinen Weisweiler (VGT G und VGT H) bucht RWE grundsätzlich feste Kapazitäten. Diese stehen jedoch bei Buchung regelmäßig nicht, oder teilweise nicht zur Verfügung, und können daher regelmäßig ganz oder teilweise nur auf unterbrechbarer Basis gebucht werden. (Stand: 23.02.22)" Mit freundlichen Grüßen

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