Antworten auf Fragenkatalog bezgl. Gesichtserkennung im Berliner Zoo

die Antworten des Berliner Zoos auf Ihr Schreiben „Auskunftsersuchen und Anhörung wegen eines mutmaßlichen Datenschutzverstoßes, Hier: Ihr geplantes biometrisches Zugangskontrollsystem“ vom 04. April 2021.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Dezember 2021
  • Frist
    29. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antworten auf Fragenkatalog bezgl. Gesichtserkennung im Berliner Zoo [#236325]
Datum
27. Dezember 2021 20:43
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Antworten des Berliner Zoos auf Ihr Schreiben „Auskunftsersuchen und Anhörung wegen eines mutmaßlichen Datenschutzverstoßes, Hier: Ihr geplantes biometrisches Zugangskontrollsystem“ vom 04. April 2021. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236325/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage vom 27. Dezember 2021 (Gesichtserkennung im Berliner Zoo) Sehr Antragsteller/in Ihre o. g. Anfrage l…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 27. Dezember 2021 (Gesichtserkennung im Berliner Zoo)
Datum
6. Januar 2022 16:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre o. g. Anfrage liegt mir vor und ist hier wegen des Sachzusammenhangs zu Ihrer ersten Anfrage zur selben Thematik ebenfalls zum Geschäftszeichen 1391.160 veraktet. Zur aktuellen Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Es liegen zwar erste (umfangreiche) Antworten des Zoos vor; allerdings haben wir diese noch nicht ausgewertet. Nach Auswertung werden wir entscheiden, ob der Zoo Berlin weitere Fragen beantworten muss. Vor Abschluss dieses Prüfverfahrens kommt ein Informationszugang nicht in Betracht, weil ein vorzeitiges Bekanntwerden des Akteninhalts nach der besonderen Art unserer Verwaltungstätigkeit als Datenschutzaufsichtsbehörde mit einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung nicht vereinbar wäre (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 1 IFG). Diese Entscheidung gilt bis zum 6. April 2022 (vgl. § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 IFG). Bereits jetzt kann ich Ihnen aber mitteilen, dass der Zoo das System nach eigener Aussage nicht in Betrieb nimmt, solange unsere Bedenken nicht ausgeräumt sind. Das IFG und die Gebührenvorschriften sind abrufbar unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 27. Dezember 2021 (Gesichtserkennung im Berliner Zoo) [#236325] Sehr << Anrede >>…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 27. Dezember 2021 (Gesichtserkennung im Berliner Zoo) [#236325]
Datum
15. April 2022 12:13
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, wurde das Prüfverfahren inzwischen abgeschlossen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236325/

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Nachfrage vom 15. April 2022 (Gesichtserkennung im Berliner Zoo) Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre …
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Nachfrage vom 15. April 2022 (Gesichtserkennung im Berliner Zoo)
Datum
28. April 2022 15:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass unser Prüfverfahren leider noch immer nicht abgeschlossen ist, weil es weiteren Schriftwechsel gibt. Wir hoffen aber auf einen Abschluss im Laufe der nächsten drei Monate. Meine Mitteilung an Sie vom 6. Januar 2022 gilt dementsprechend weiter und ist nun befristet bis zum 28. Juli 2022 (vgl. § 9 Abs. 2 IFG). Mit freundlichen Grüßen