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Beratereinsatz November 2021

Stundenabrechnungen der in der SKA 22/2020, Frage 23 benannten Berater für den Monat 11/2021

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Dezember 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beratereinsatz November 2021 [#236353]
Datum
28. Dezember 2021 09:46
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Stundenabrechnungen der in der SKA 22/2020, Frage 23 benannten Berater für den Monat 11/2021
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236353/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag, <Information-entfernt> wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine gr…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Beratereinsatz November 2021 [#236353]
Datum
26. Januar 2022 16:26
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, <Information-entfernt> wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfragen, die unsere Ressourcen in teils erheblichem Maße binden. Zudem ist eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich. Daher werden wir Ihre Anfrage vermutlich nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist beantworten können. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Dennoch werden wir so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen

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Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersenden wir Ihnen die gewünschten Abrechnungen für den Monat Nove…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Beratereinsatz November 2021 [#236353]
Datum
14. Juni 2022 08:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersenden wir Ihnen die gewünschten Abrechnungen für den Monat November 2021. Soweit darin Schwärzungen enthalten sind, beruht dies darauf, dass diese Bestandteile nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz nicht der Informationspflicht unterliegen (§§ 4, 7 HmbTG). Die Begründung hierfür ist Ihnen bekannt und unter https://fragdenstaat.de/anfrage/beratereinsatz-ii/ abrufbar. Die Einzelnachweise („Stundenzettel“) zu den Leistungen, die mit den Rechnungen abgerechnet wurden, haben insgesamt einen erheblichen Umfang. Zur Bearbeitung eines Antrags auch hinsichtlich der Übersendung dieser Teile der Rechnungen wäre es daher notwendig, mit entsprechendem Zeitaufwand die Unbedenklichkeit der Zugänglichmachung im Hinblick u.a. auf ggf. enthaltene personenbezogene Daten und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu prüfen. Daher würde gemäß § 13 Absatz 6 HmbTG eine Gebühr zu erheben sein. Die Höhe der Gebühr würde dem Gebührenrahmen in § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz i.V.m. der Anlage Nr. 1.3.1.2 entnommen werden, der zwischen 30 Euro und 500 Euro liegt. Bitte teilen Sie uns vor diesem Hintergrund mit, ob Sie Ihren Antrag auf Zugänglichmachung dieser Dokumente aufrechterhalten und teilen Sie uns in diesem Fall Ihre Anschrift mit, damit wir die anfallende Gebühr in Rechnung stellen können. Barrierefreiheit elektronischer Dokumente ist der Senatskanzlei ein wichtiges Anliegen. Wir bitten um Verständnis, falls das zur Verfügung gestellten Dokument nicht oder nicht vollständig barrierefrei ist. Auf Anfrage stellt die Senatskanzlei im Rahmen von verfügbaren Ressourcen Dokumente in barrierefreier Form zur Verfügung. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.