Verträglichkeitsprüfung

Anfrage an: Stadt Stutensee

Anlässlich der jüngsten Fällungen von teilweise meterdicken Eichen im Lochenwald bitte ich um Vorlage der entsprechenden vorgeschriebenen Verträglichkeitsprüfung. Der Lochenwald ist eingetragener Schonwald und liegt im Natura-2000-Gebiet der Kinzig-Murg-Rinne.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Dezember 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
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Joachim Heger
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anlässlich der…
An Stadt Stutensee Details
Von
Joachim Heger
Betreff
Verträglichkeitsprüfung [#236371]
Datum
28. Dezember 2021 12:14
An
Stadt Stutensee
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anlässlich der jüngsten Fällungen von teilweise meterdicken Eichen im Lochenwald bitte ich um Vorlage der entsprechenden vorgeschriebenen Verträglichkeitsprüfung. Der Lochenwald ist eingetragener Schonwald und liegt im Natura-2000-Gebiet der Kinzig-Murg-Rinne.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Heger Anfragenr: 236371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236371/ Postanschrift Joachim Heger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Heger
Stadt Stutensee
Sehr geehrter Herr Heger, vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Ihre Anfrage werd…
Von
Stadt Stutensee
Betreff
WG: Verträglichkeitsprüfung [#236371]
Datum
28. Dezember 2021 16:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Heger, vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Ihre Anfrage werden wir bearbeiten und Ihnen anschließend Rückmeldung geben. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Heger
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträglichkeitsprüfung“ vom 28.12.2021 (#2363…
An Stadt Stutensee Details
Von
Joachim Heger
Betreff
AW: WG: Verträglichkeitsprüfung [#236371]
Datum
1. Februar 2022 10:42
An
Stadt Stutensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträglichkeitsprüfung“ vom 28.12.2021 (#236371) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Joachim Heger Anfragenr: 236371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236371/ Postanschrift Joachim Heger << Adresse entfernt >>
Stadt Stutensee
Sehr geehrter Herr Heger, wir kommen zurück auf Ihre E-Mail vom 28. Dezember 2021. Nach Rücksprache mit dem Fors…
Von
Stadt Stutensee
Betreff
AW: Verträglichkeitsprüfung [#236371]
Datum
3. Februar 2022 13:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Heger, wir kommen zurück auf Ihre E-Mail vom 28. Dezember 2021. Nach Rücksprache mit dem Forstamt können wir Ihnen wie folgt Auskunft geben. Im Lochenwald wurden keine Eichen geschlagen. Es wurden abgängige Eschen entnommen (Eschentriebsterben), von denen das stärkste Exemplar am Stammfuß, unter Einbeziehung des Wurzelanlaufes, ca. 1 m Durchmesser hatte. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde nicht vorgenommen und war nicht erforderlich. Der Einschlag erfolgte gemäß Forsteinrichtungsplanung, welche im betroffenen Bestand die Entnahme abgängiger Esche vorsieht, und unter Einbeziehung der Erhaltungsmaßnahmen des FFH-Managementplans wie auch der Schutz- und Pflegegrundsätze der Verordnung zum Schonwald "Lochenwald". Bereits die Forsteinrichtung integriert bestandesscharf die Natura 2000-Schutzgüter und die Erhaltungsmaßnahmen des FFH-Managementplans sowie die Schutz- und Pflegegrundsätze des Schonwaldes. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Heger
Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, es wird gebeten, Ihre Angaben mit entsprechenden Dok…
An Stadt Stutensee Details
Von
Joachim Heger
Betreff
AW: Verträglichkeitsprüfung [#236371]
Datum
8. Februar 2022 07:32
An
Stadt Stutensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, es wird gebeten, Ihre Angaben mit entsprechenden Dokumenten zu belegen. Mit freundlichen Grüßen Joachim Heger Anfragenr: 236371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236371/ Postanschrift Joachim Heger << Adresse entfernt >>
Stadt Stutensee
Sehr geehrter Herr Heger, wir kommen zurück auf Ihre E-Mail vom 08.02.2022 in der Sie darum bitten, die Angaben m…
Von
Stadt Stutensee
Betreff
WG: Verträglichkeitsprüfung [#236371]
Datum
22. April 2022 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Heger, wir kommen zurück auf Ihre E-Mail vom 08.02.2022 in der Sie darum bitten, die Angaben mit entsprechenden Dokumenten zu belegen. Nach Rücksprache mit dem Forstamt können wir Ihnen zu den einzelnen Aussagen wie folgt Auskunft geben. 1) "Im Lochenwald wurden keine Eichen geschlagen. Es wurden abgängige Eschen entnommen." * Es waren Eschen. Sofern dies bezweifelt wird, müsste der Gegenbeweis angetreten werden. 2) "Die Eschen fielen dem Eschentriebsterben (ETS) zum Opfer." * Sofern dies bezweifelt wird, müsste der Gegenbeweis angetreten werden. 3) "Der Einschlag von ETS-Eschen erfolgte gemäß Forsteinrichtungsplanung, welche im betroffenen Bestand die Entnahme abgängiger Esche vorsieht." * Hierfür übersenden wir den entsprechenden Auszug mit dem betroffenen Waldbestand aus dem Forsteinrichtungswerk. 4) "Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde nicht vorgenommen und war nicht erforderlich." * Eine Begründung mit Bezug auf die Forsteinrichtung als integriertes Planungsinstrument wurde bereits in der ursprünglichen Stellungnahme genannt. Bei dieser Gelegenheit weisen wir darauf hin, dass verschiedene Angaben auf der Internetseite von "Lachwald erhalten", für die Sie verantwortlich zeichnen, unseres Erachtens unrichtig sind. So behaupten Sie z.B., dass bei der Gasverdichterstation Blankenloch vor Weihnachten "meterdicke" Eichen bzw. die "dicksten Eichen des Lochenwaldes" gefällt wurden, obwohl Sie am 03.02.2022 mit Schreiben der Stadtverwaltung Stutensee darauf hingewiesen wurden, dass keine Eichen, sondern abgängige Eschen (Eschentriebsterben) entnommen worden waren und diese keinesfalls "meterdick" waren. Die Eiche gilt als eine der ökologisch bedeutsamsten Baumarten, da sie Hunderte verschiedener Insektenarten in ihrer Krone und am Stamm Lebensraum bieten kann. Darüber hinaus genießt die Eiche bei den Menschen bis heute eine außerordentlich große Wertschätzung aufgrund ihrer Symbolik und ihrer kulturgeschichtlichen Bedeutung, zudem gilt sie im Hinblick auf den Klimawandel als zukunftsfähige Baumart. Ihre vorgenannte Behauptung wiegt daher besonders schwer. Wir bitten daher nachdrücklich die betreffenden unrichtigen Sachverhaltsdarstellungen zu korrigieren. Weiter möchten wir im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihrer Anfragen darauf hinweisen, dass die Zusammenstellung der erbetenen Umweltinformationen bislang trotz teils großen Verwaltungsaufwandes zwar bis dato kulanzhalber gebührenfrei erfolgte, künftige Anfragen aber grundsätzlich nur noch gegen Gebühr nach Zeitaufwand beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Stutensee
WG: Waldbehandlung [#236826] Sehr geehrter Herr Heger, wir kommen zurück auf Ihre E-Mail vom 14.02.2022. Nach Rü…
Von
Stadt Stutensee
Betreff
WG: Waldbehandlung [#236826]
Datum
25. April 2022 12:54
Status
Sehr geehrter Herr Heger, wir kommen zurück auf Ihre E-Mail vom 14.02.2022. Nach Rücksprache mit dem Forstamt möchten wir auf die aufgeworfenen Punkte wie folgt antworten und auf die verschiedenen Aussagen näher eingehen. 1) Im verlinkten Geoportal ist weder eine Beschriftung der einzelnen Wälder, noch eine Unterteilung und Bezeichnung der einzelnen Distrikte vorhanden. > Die am 05.01.2022 vorgetragene Frage lautete: "Wie genau verlaufen die eigentumsrechtlichen Grenzen der in Ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Wälder?" Die eigentumsrechtlichen Grenzen können dem Geoportal entnommen werden. Unabhängig davon ist vorgesehen, eine Karte des Stadtwaldes einschließlich Einteilungsgrenzen in den kommenden Monaten auf der Internetseite der Stadt Stutensee zu veröffentlichen. 2) Gefragt war nicht, ob sich der Gemeinderat mit dem Thema zu kommenden Einschlägen befasst oder gar einen Beschluss gefasst hat, sondern nach der Planung forstlicher Maßnahmen 2022/2023, aufgeschlüsselt für die einzelnen Wälder/Distrikte und den jeweiligen dortigen Beständen. > Der forstliche Jahresplan 2022 wurde noch nicht vom Gemeinderat behandelt und verabschiedet. Bis dies nicht der Fall ist, besteht bestenfalls ein Planungsentwurf, ohne Rechtskraft und Verbindlichkeit. 3) Zum Zeitpunkt der Erstellung der Forsteinrichtung (2017) und der Festlegung der jährlichen Einschlagsmengen der nächsten 10 Jahre lagen andere Voraussetzungen als heute vor. Beispielsweise war mit 3 Trockenjahren in Folge nicht zu rechnen, ebenso nicht mit der Erweiterung der Natura-2000-Gebiete. > Auf unvorhergesehene Ereignisse wie Trockenjahre mit erheblichen Schadflächen reagiert ein Forstbetrieb mit angepassten Maßnahmen, insbesondere mit einer Rückstellung planmäßiger Hiebe und der Konzentration auf sogenannte zufällige Nutzungen. Dies allein macht eine Forsteinrichtungsplanung deshalb nicht obsolet. Der Stadtwald Stutensee liegt bereits jetzt zu fast 90 % in einem FFH-Gebiet. Wann und wo FFH-Gebiete eventuell erweitert werden, ist aktuell nicht bekannt. Für bestehende FFH-Gebiete und ihre Bewirtschaftung ändert sich dadurch nichts. 4) Auch gab es noch keinen Managementplan, der inzwischen die Forstwirtschaft in erheblichen Maßen in den FFH-Gebieten einschränkt. > Der betreffende Managementplan war mit eine Grundlage der Forsteinrichtung. Auf diese Integration -und damit auf die Forsteinrichtung als integrierter Bewirtschaftungsplan- wurde bereits in der Antwort auf die ursprüngliche Frage Nr. 3 hingewiesen. 5) Eschentriebsterben und Rußrindenkrankheit beeinträchtigen die Gesundheit des Waldes und führten zu spontanen Hieben. > Das Eschentriebsterben ist seit etwa zehn Jahren im Stadtwald bekannt und war Gegenstand der Planung bei der letzten Forsteinrichtung. Insofern erfolgen die Hiebe grundsätzlich keinesfalls spontan, sondern angepasst an die örtliche Entwicklung und auf Grundlage der Forsteinrichtungsplanung. Schadensentwicklungen, hervorgerufen durch Pilze, Sturm oder anderen Ursachen, sind nicht vorhersehbar, weshalb eine Kategorisierung und Bewertung etwa mit "spontan" nicht zielführend ist (vgl. auch Ziff. 3). 6) Gleichzeitig hat das Bewusstsein der Gesellschaft für die Bedeutung des Waldes enorm zugenommen, insbesondere wegen starken Auflichtungen und des andauernden Corona Zeitraumes. Das Walten des Forstamts in den vergangenen 3 Jahren hat gezeigt, dass fehlende Abstimmungen forstlicher Maßnahmen mit den Naturschutzbehörden > Diese waren bei den vollzogenen Maßnahmen nicht erforderlich. - Kahlschläge im Lochenwald, > Tatsächlich handelte es sich um das teils flächige Absterben von Eschen aufgrund des Eschentriebsterbens. - das Befahren von Waldboden in der Büchiger Hardt > Die Befahrung erfolgte auf Rückegassen sowie das Fällen von Biotopbäumen im Lachwald > Nicht bekannt. zur Folge hatten. Das Forstamt erläutert, „forstliche Maßnahmen erfolgen usw. unter Berücksichtigung des aktuellen Waldzustandes“. Gleichzeitig wird eine fortlaufende ständige Überwachung von Vorgängen und Prozessen bestritten, > Wie bereits mitgeteilt, gibt es kein Monitoring. um eine Herausgabe entsprechender Dokumente zu vermeiden. Der Verweis auf die FVA oder LUBW ist fadenscheinig. Stutensee als Waldbesitzer ist aufgefordert, die erbetenen Betriebsdaten der letzten 3 Jahre beim Forstamt einzufordern – falls im Rathaus nicht vorhanden – und zu übermitteln. Gleiches gilt für die Planung der laufenden Saison, schließlich wurden im Stadtwald aktuell schon wieder Bäume gefällt, > Es handelte sich ausschließlich um Verkehrssicherungsmaßnahmen. Sie wurden eigens in der Sitzung des Gemeinderates am 24.01.2022 behandelt und freigegeben und anschließend im Gemeindeblatt angekündigt. ohne Information in meiner Anfrage und ohne die jährliche gesetzliche vorgeschriebene Gemeinderatsgenehmigung > s. vorstehende Antwort. Bei dieser Gelegenheit möchten wir auch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass verschiedene Angaben auf der Internetseite von "Lachwald erhalten", für die Sie verantwortlich zeichnen, unseres Erachtens unrichtig sind. So bezeichnen Sie z.B. auf einem dort verlinkten Video vom 15.07.2021 über angebliche "Forstexzesse" im Lachwald die angeblich unzulässige Befahrung eines Weges mit einer Forstmaschine weiterhin als "amtliche Schweinerei" , obwohl Sie bei der örtlichen Begehung mit Frau Oberbürgermeisterin Becker und dem Forstamt am 01.09.2021 darauf hingewiesen wurden, dass es sich lediglich um eine zwischenzeitlich teils zugewachsene Rückegasse handelte und obwohl Ihnen an dieser Stelle Ihr eigener Forstexperte Herr Ziesling widersprach, indem er ausführte, dass dort (im westlichen Randbereich des Lachwaldes) abgestorbene Bäume bei der Fällung nach innen gezogen werden mussten. Wir bitten daher nachdrücklich die betreffenden unrichtigen Sachverhaltsdarstellungen zu korrigieren. Weiter möchten wir im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihrer Anfragen darauf hinweisen, dass die Zusammenstellung der erbetenen Umweltinformationen bislang trotz teils großen Verwaltungsaufwandes zwar bis dato kulanzhalber gebührenfrei erfolgte, künftige Anfragen aber grundsätzlich nur noch gegen Gebühr nach Zeitaufwand beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Stutensee
AW: Waldbehandlung [#236826] Sehr geehrter Herr Heger, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer nachfolgend…
Von
Stadt Stutensee
Betreff
AW: Waldbehandlung [#236826]
Datum
26. April 2022 13:48
Status
Sehr geehrter Herr Heger, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer nachfolgenden E-Mail. Ihr Anliegen werden wir bearbeiten und Ihnen anschließend Rückmeldung geben. Mit freundlichen Grüßen