Brief von Bundeswirtschaftsminister Habeck an die Bundesländer bzgl. Rückzahlung von Corona-Soforthilfen

den Brief von Bundeswirtschaftsminister Habeck an die Bundesländer bzgl. Rückzahlung von Corona-Soforthilfen.

Laut Medienberichten (z. B. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/habeck-rueckzahlung-corona-hilfen-101.html ) gab es einen Brief vom Minister an die Bundesländer, in dem er die Länder zu großzügigen Fristen für die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen auffordert.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Dezember 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
Max Mustermensch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Brief von Bun…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Max Mustermensch
Betreff
Brief von Bundeswirtschaftsminister Habeck an die Bundesländer bzgl. Rückzahlung von Corona-Soforthilfen [#236388]
Datum
28. Dezember 2021 17:39
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Brief von Bundeswirtschaftsminister Habeck an die Bundesländer bzgl. Rückzahlung von Corona-Soforthilfen. Laut Medienberichten (z. B. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/habeck-rueckzahlung-corona-hilfen-101.html ) gab es einen Brief vom Minister an die Bundesländer, in dem er die Länder zu großzügigen Fristen für die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen auffordert.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Mustermensch Anfragenr: 236388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236388/
Mit freundlichen Grüßen Max Mustermensch
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Mustermensch, wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrags vom 28. Dezember 2021 im Bunde…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Brief von Bundeswirtschaftsminister Habeck an die Bundesländer bzgl. Rückzahlung von Corona-Soforthilfen [#236388]
Datum
6. Januar 2022 11:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mustermensch, wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrags vom 28. Dezember 2021 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Im Hinblick auf die weitere Bearbeitung wird hier eine zustellfähige Anschrift von Ihnen benötigt, um deren Mitteilung an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> wir Sie bitten. Bis dahin setzen wir die weitere Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermensch
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit sende ich Ihnen meine persönliche E-Mail-Adresse für die weitere Kommunika…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Max Mustermensch
Betreff
AW: Brief von Bundeswirtschaftsminister Habeck an die Bundesländer bzgl. Rückzahlung von Corona-Soforthilfen [#236388]
Datum
20. Januar 2022 22:39
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit sende ich Ihnen meine persönliche E-Mail-Adresse für die weitere Kommunikation zu: [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen Max Mustermensch Anfragenr: 236388 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Mustermensch, vielen Dank für Ihre Nachricht. Im Hinblick auf § 14 Absatz 3 Satz 3 der Gemein…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Brief von Bundeswirtschaftsminister Habeck an die Bundesländer bzgl. Rückzahlung von Corona-Soforthilfen [#236388]
Datum
27. Januar 2022 17:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mustermensch, vielen Dank für Ihre Nachricht. Im Hinblick auf § 14 Absatz 3 Satz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien wird jedoch für die weitere Bearbeitung eine zustellfähige Postanschrift von Ihnen benötigt, um deren Mitteilung an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> wir Sie bitten. Bis dahin setzen wir die weitere Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen