AVV, SDPC und TIA für die Nutzung des Dienstes Confluence durch die DSK

Zunächst zum Kontext:

- TOP 18 des folgenden Protokolls zur 101. DSK-Sitzung lautet: "Zugang zu Confluence für den Medienbeauftragten für den Datenschutz bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien und für andere spezifische Aufsichtsbehörden"

- Quelle des Protokolls: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/pr/21010621_protokoll_zur_101_DSK.pdf

Anfrage sowie Bitte um Zusendung:

1) Angabe dahingehend, ob und wie der Dienst Confluence der Firma Atlassian durch die DSK eingesetzt wird.

2) Wenn dieser Dienst durch die DSK, etwa zur Durchführung von Sitzungen der Behördenvertreter, genutzt wird:

a) Ich bitte um eine Angabe dahingehend, welche Behörde der Vertragspartner des Dienstanbieters Atlassian ist.

b) Ich bitte um eine Angabe dahingehend, ob und welche Übermittlungen nach Art. 44 S. 1, 46 DSGVO durch die Nutzung des Dienstes Confluence ausgelöst werden und welchem Zweck diese Übermittlungen dienen.

c) Ich bitte um sämtliche mit Atlassian diesbezüglich abgeschlossenen, datenschutzrechtlich notwendigen Verträge. Zumindest namentlich: Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO sowie Standarddatenschutzklauseln nach Art. 46 DSGVO.

d) Ich bitte um die Bereitstellung des nach Klausel 14 der aktuellen Standarddatenschutz-Klausel-Sets der EU-Kommission bzw. des nach Art. 46 Abs. 1 DSGVO i.V.m. den Grundsätzen aus Schrems II notwendigen "Transfer Impact Assessment" bezüglich der mit der Nutzung des Dienstes Confluence ggf. einhergehenden Datenübermittlungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zunächst zum Kont…
An Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AVV, SDPC und TIA für die Nutzung des Dienstes Confluence durch die DSK [#236442]
Datum
29. Dezember 2021 17:29
An
Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zunächst zum Kontext: - TOP 18 des folgenden Protokolls zur 101. DSK-Sitzung lautet: "Zugang zu Confluence für den Medienbeauftragten für den Datenschutz bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien und für andere spezifische Aufsichtsbehörden" - Quelle des Protokolls: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/pr/21010621_protokoll_zur_101_DSK.pdf Anfrage sowie Bitte um Zusendung: 1) Angabe dahingehend, ob und wie der Dienst Confluence der Firma Atlassian durch die DSK eingesetzt wird. 2) Wenn dieser Dienst durch die DSK, etwa zur Durchführung von Sitzungen der Behördenvertreter, genutzt wird: a) Ich bitte um eine Angabe dahingehend, welche Behörde der Vertragspartner des Dienstanbieters Atlassian ist. b) Ich bitte um eine Angabe dahingehend, ob und welche Übermittlungen nach Art. 44 S. 1, 46 DSGVO durch die Nutzung des Dienstes Confluence ausgelöst werden und welchem Zweck diese Übermittlungen dienen. c) Ich bitte um sämtliche mit Atlassian diesbezüglich abgeschlossenen, datenschutzrechtlich notwendigen Verträge. Zumindest namentlich: Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO sowie Standarddatenschutzklauseln nach Art. 46 DSGVO. d) Ich bitte um die Bereitstellung des nach Klausel 14 der aktuellen Standarddatenschutz-Klausel-Sets der EU-Kommission bzw. des nach Art. 46 Abs. 1 DSGVO i.V.m. den Grundsätzen aus Schrems II notwendigen "Transfer Impact Assessment" bezüglich der mit der Nutzung des Dienstes Confluence ggf. einhergehenden Datenübermittlungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236442/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/001 II#0859 Sehr Antragsteller/…
Von
Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder
Betreff
AVV, SDPC und TIA für die Nutzung des Dienstes Confluence durch die DSK [#236442]
Datum
7. Januar 2022 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/001 II#0859 Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie mein Schreiben in o.g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen