AVV, SDPC und TIA für die Nutzung des Dienstes Confluence durch die DSK
Zunächst zum Kontext:
- TOP 18 des folgenden Protokolls zur 101. DSK-Sitzung lautet: "Zugang zu Confluence für den Medienbeauftragten für den Datenschutz bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien und für andere spezifische Aufsichtsbehörden"
- Quelle des Protokolls: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/pr/21010621_protokoll_zur_101_DSK.pdf
Anfrage sowie Bitte um Zusendung:
1) Angabe dahingehend, ob und wie der Dienst Confluence der Firma Atlassian durch die DSK eingesetzt wird.
2) Wenn dieser Dienst durch die DSK, etwa zur Durchführung von Sitzungen der Behördenvertreter, genutzt wird:
a) Ich bitte um eine Angabe dahingehend, welche Behörde der Vertragspartner des Dienstanbieters Atlassian ist.
b) Ich bitte um eine Angabe dahingehend, ob und welche Übermittlungen nach Art. 44 S. 1, 46 DSGVO durch die Nutzung des Dienstes Confluence ausgelöst werden und welchem Zweck diese Übermittlungen dienen.
c) Ich bitte um sämtliche mit Atlassian diesbezüglich abgeschlossenen, datenschutzrechtlich notwendigen Verträge. Zumindest namentlich: Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO sowie Standarddatenschutzklauseln nach Art. 46 DSGVO.
d) Ich bitte um die Bereitstellung des nach Klausel 14 der aktuellen Standarddatenschutz-Klausel-Sets der EU-Kommission bzw. des nach Art. 46 Abs. 1 DSGVO i.V.m. den Grundsätzen aus Schrems II notwendigen "Transfer Impact Assessment" bezüglich der mit der Nutzung des Dienstes Confluence ggf. einhergehenden Datenübermittlungen.
Anfrage erfolgreich
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Datum29. Dezember 2021
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1. Februar 2022
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