Unfallzahlen U-Bahn 2019

Für die Jahre 2019 bis 2021:
-Die Anzahl der Unfälle von / in U-Bahnen
-Die Anzahl der Verunglückten in U-Bahnen
-Die Anzahl der Verunglückten (Leichtverletzt) in U-Bahnen
-Die Anzahl der Verunglückten (Schwerverletzt) in U-Bahnen
-Die Anzahl der Verunglückten (Getötet) in U-Bahnen

Folgende Unfallarten sind gemeint:
-Kollision
-Entgleisung
-Personenunfall
-Bahnübergangsunfall
-Fahrzeugbrand
-Sonstiger Unfall im Eisenbahnbetrieb

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Dezember 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
Sören Bergmann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
Sören Bergmann
Betreff
Unfallzahlen U-Bahn 2019 [#236446]
Datum
29. Dezember 2021 20:35
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für die Jahre 2019 bis 2021: -Die Anzahl der Unfälle von / in U-Bahnen -Die Anzahl der Verunglückten in U-Bahnen -Die Anzahl der Verunglückten (Leichtverletzt) in U-Bahnen -Die Anzahl der Verunglückten (Schwerverletzt) in U-Bahnen -Die Anzahl der Verunglückten (Getötet) in U-Bahnen Folgende Unfallarten sind gemeint: -Kollision -Entgleisung -Personenunfall -Bahnübergangsunfall -Fahrzeugbrand -Sonstiger Unfall im Eisenbahnbetrieb
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236446/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Sören Bergmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sören Bergmann

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Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Sehr geehrter Herr Bergmann, Ihr Antrag ist hier eingegangen und unter dem o.g. Aktenzeichen vermerkt. Bitte ber…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
AW: 22/00025 - Unfallzahlen U-Bahn 2019 [#236446]
Datum
19. Januar 2022 08:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bergmann, Ihr Antrag ist hier eingegangen und unter dem o.g. Aktenzeichen vermerkt. Bitte berücksichtigen Sie, dass IFG-Anträge gebührenpflichtig sind, vgl. § 16 BlnIFG. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem entstandenen Aufwand. Der gesetzliche Rahmen gem. dem Berliner Gesetz über Gebühren und Beiträge ergibt sich aus der Verwaltungsgebührenordnung, Tarifstelle 1004. Die Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Verwaltungsleistung unter eine Bedingung zu stellen, ist nicht zulässig, eben so wenig, wie dies von der Zustimmung des Antragstellers abhängt. Bitte teilen Sie mit, ob Ihr Antrag bearbeitet werden soll. Nur rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Auskünfte nach IFG als Verwaltungsakte ergehen, die hinsichtlich der Gebühren vollstreckbar sind. Mit freundlichen Grüßen,