IFG Anfrage zur Beschwerde gegen das BerlHG vor dem BVerfG

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 30. Dezember um 12 Uhr MEZ teilte der Twitter-Account der << Adresse entfernt >> mit, dass die HU vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das im Herbst beschlossene BerlHG einlegen würde, um zu prüfen, ob mit §110 Abs. 6 die gesetzgeberische Kompetenz überschritten wurde.
(Online unter https://twitter.com/HumboldtUni/status/1476508444060536832)

Im Namen des RefRats bitte ich Sie, mir Folgendes zuzusenden:

1. Sämtliche Unterlagen und Akten, die die Universität zum Entscheidungsprozess für die Beschwerde vor dem BVerfG vorliegen hat.

2. Sämtliche Unterlagen und Akten zur Beschwerde vor dem BVerfG.

3. Sämtliche Unterlagen und Akten zur juristischen Vertretung der HU in der Beschwerde vor dem BVerfG, insbesondere auch zu den dadurch vorraussichtlich entstehenden Kosten sowie Verträge, die mit der juristischen Vertretung geschlossen wurden.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Dezember 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
  • 17 Follower:innen
Benjamin Kley
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Am 30. Dezember um 12 …
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Benjamin Kley
Betreff
IFG Anfrage zur Beschwerde gegen das BerlHG vor dem BVerfG [#236489]
Datum
30. Dezember 2021 15:14
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Am 30. Dezember um 12 Uhr MEZ teilte der Twitter-Account der Humboldt-Universität zu Berlin mit, dass die HU vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das im Herbst beschlossene BerlHG einlegen würde, um zu prüfen, ob mit §110 Abs. 6 die gesetzgeberische Kompetenz überschritten wurde. (Online unter https://twitter.com/HumboldtUni/status/1476508444060536832) Im Namen des RefRats bitte ich Sie, mir Folgendes zuzusenden: 1. Sämtliche Unterlagen und Akten, die die Universität zum Entscheidungsprozess für die Beschwerde vor dem BVerfG vorliegen hat. 2. Sämtliche Unterlagen und Akten zur Beschwerde vor dem BVerfG. 3. Sämtliche Unterlagen und Akten zur juristischen Vertretung der HU in der Beschwerde vor dem BVerfG, insbesondere auch zu den dadurch vorraussichtlich entstehenden Kosten sowie Verträge, die mit der juristischen Vertretung geschlossen wurden. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Benjamin Kley Anfragenr: 236489 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Benjamin Kley [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Humboldt Universität zu Berlin
Ihre E-Mail ist in der Presse-Mailbox der Humboldt-Universität zu Berlin eingegangen. Das Team ist jedoch im Weihn…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: (Auto Reply) IFG Anfrage zur Beschwerde gegen das BerlHG vor dem BVerfG [#236489]
Datum
30. Dezember 2021 15:14
Status
Warte auf Antwort
Ihre E-Mail ist in der Presse-Mailbox der Humboldt-Universität zu Berlin eingegangen. Das Team ist jedoch im Weihnachts- und Silvesterurlaub und kann deshalb ihre E-Mails nicht lesen. Wir werden Ihre E-Mail erst nach dem 02.01.2022 lesen und bearbeiten können. Wenden Sie sich bitte in dringenden Fällen und mit unaufschiebbaren Presseanfragen an HU-Pressesprecher Hans-Christoph Keller ([geschwärzt], [geschwärzt]). Mit freundlichen Grüßen, Diese E-Mail wurde automatisch erzeugt. // Your e-mail has been received in the press mailbox of Humboldt-Universität zu Berlin. However, the team is on Christmas and New Year's vacation and therefore cannot read their emails. We will only be able to read and process your email after 02.01.2022. In urgent cases and with press inquiries that cannot be postponed, please contact HU press spokesperson Hans-Christoph Keller (+[geschwärzt], [geschwärzt])[geschwärzt] With kind regards, This e-mail was generated automatically. -------------------------------------------------------- - Hans-Christoph Keller --------------------------------------------------------
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Kley, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Wir haben Sie zur Bearbeitung w…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: IFG Anfrage zur Beschwerde gegen das BerlHG vor dem BVerfG [#236489]
Datum
3. Januar 2022 10:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kley, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Wir haben Sie zur Bearbeitung weitergeleitet. Ein gesundes Jahr und freundliche Grüße,
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Kley, Ihre Anfrage mit Datum des 30.12.2021 liegt hier zur Beantwortung vor. Ich habe dazu ei…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Betreff: Ihre IFG Anfrage zur Beschwerde gegen das BerlHG vor dem BVerfG [#236489]
Datum
17. Januar 2022 15:42
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,3 KB
thomas_eschke.vcf
310 Bytes


Sehr geehrter Herr Kley, Ihre Anfrage mit Datum des 30.12.2021 liegt hier zur Beantwortung vor. Ich habe dazu ein paar Fragen und Hinweise: 1. Eingangs Ihrer Anfrage per E-Mail heißt es: "Sehr geehrte Damen und Herren, Am 30. Dezember um 12 Uhr MEZ teilte der Twitter-Account der << Adresse entfernt >> mit, dass die HU vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das im Herbst beschlossene BerlHG einlegen würde, um zu prüfen, ob mit §110 Abs. 6 die gesetzgeberische Kompetenz überschritten wurde. (Online unter https://twitter.com/HumboldtUni/status/1476508444060536832) Im Namen des RefRats bitte ich Sie, mir Folgendes zuzusenden: ..." Dazu: Sie stellten über die o. erkennbare E-Mail-Adresse erkennbar nicht die Anfrage über eine E-Mail-Adresse der Verfassten Studierendenschaft der HU. Stellen Sie die Anfrage als Privatperson? Sofern es heißt: "Im Namen des RefRats bitte ich Sie, mir Folgendes zuzusenden" ist für mich nicht nachvollziehbar, inwiefern Sie für den RefRat allein aufzutreten und allein zu handeln Sie berechtigt sind. Ich bitte insoweit um Vorlage eines Beschlussprotokolls, über welches Ihre Vertretungsberechtigung beschlossen wurde, und um Vorlage einer Vertretungsvollmacht. 2. Sie baten um die vorherige Mitteilung über die voraussichtlich anfallenden Kosten. Dem kommen wir gern nach. Die Akteneinsicht ist nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebührenpflichtig. Ein Gebührenbefreiungstatbestand ist hier nicht ersichtlich. Die Gebühren entstehen bereits bei Vorliegen eines Antrags mit dessen Eingang (§ 9 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge). Die Verwaltungsgebühren werden nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis (Anlage VGebO) erhoben. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist dabei insbesondere der Umfang der Amtshandlung und die Schwierigkeiten, die sich bei der Amtshandlung ergeben. In Ihrem Fall wird wahrscheinlich demgemäß die Tarifstelle 1004 Buchst. a Ziff. 3 – eine umfangreiche schriftliche Auskunft - zur Anwendung kommen. Die für Ihren Antrag erforderliche Gebühr kann schlussendlich erst ermessen werden, wenn die erforderlichen Amtshandlungen tatsächlich vorgenommen wurden. Bei der Berechnung halten wir uns an die Vorgaben der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen zu den ermittelten Stundensätzen als Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung. Da vorliegend alle betreffenden Bereiche - Präsidium, Abteilung für Personal und Personalentwicklung, Abteilung Planung und Steuerung und auch die Rechtsabteilung (nicht abschließende Aufzählung) um eine Zuarbeit gebeten und diese zusammengestellt werden müssen, ist unter Berücksichtigung des Vorgenannten mit einem nicht unerheblichen Arbeitsaufwand zu rechnen. Das ergibt sich aus der Zahl der Bereiche und jetzt erneuten Beteiligung für Sichtung usw. Nach den aktuellen Personalkostensätzen dürften Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 85 € pro Stunde für Sie anfallen werden. Hinzu kommen ggf. etwaige Kosten für Kopien (Tarifstelle 1004 Buchst. d). Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht weiter aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Kley
Sehr << Anrede >> In Ihrer Antwort vom 17. Januar haben Sie meine Berechtigung, Anfragen im Namen des…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Benjamin Kley
Betreff
AW: Betreff: Ihre IFG Anfrage zur Beschwerde gegen das BerlHG vor dem BVerfG [#236489]
Datum
18. Januar 2022 15:54
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> In Ihrer Antwort vom 17. Januar haben Sie meine Berechtigung, Anfragen im Namen des RefRats zu stellen, in Zweifel gezogen und um einen entsprechenden Nachweis gebeten. Wie Sie und die Humboldt-Universität aus diversen Interaktionen wissen, wurde ich am 28.10.2021 vom Studierendenparlament als Sprecher des RefRats gewählt (siehe TOP 11 des Protokolls, online einsehbar unter https://vertretungen.hu-berlin.de/de/stupa/sitzungen/2021/10-28/stupa) und bin damit Vorsitzender i.S.d. BerlHG und somit berechtigt, den RefRat zu vertreten. Eine entsprechende Bestätigung durch das Präsidium des Studierendenparlaments, dass ich dieses Amt inne habe, finden Sie im Anhang. Zu Ihrem zweiten Punkt, in dem Sie darlegen, dass sie keinen Gebührenbefreiungstatbestand erkennen können, wenden wir ein, dass nach §2 Abs 2. GebBtrG BE i.V.m. §16 IFG sehr wohl ein Gebührenbefreiungstatbestand vorliegt. Es handelt sich hierbei offensichtlich um eine Amtshandlung, die überwiegend im öffentlichen Interesse vorgenommen wird. Davon unabhängig handelt es sich hierbei um den Verkehr von Verwaltungsstellen untereinander und es gibt offensichtlich keinen Dritten als Veranlasser, dem die Gebühren zur Last zu legen wären. Folglich sind für diese Anfrage keine Gebühren zu erheben. Ich möchte Sie bitten, von weiteren Verzögerungen meiner Anfrage abzusehen. Mit freundlichen Grüßen Benjamin Kley Anfragenr: 236489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236489/
Benjamin Kley
Sehr << Anrede >> Da es Probleme mit dem Anhang gab, hier noch einmal das Dokument, auf das ich im er…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Benjamin Kley
Betreff
AW: Betreff: Ihre IFG Anfrage zur Beschwerde gegen das BerlHG vor dem BVerfG [#236489]
Datum
18. Januar 2022 15:59
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
483,1 KB
Sehr << Anrede >> Da es Probleme mit dem Anhang gab, hier noch einmal das Dokument, auf das ich im ersten Teil meiner soeben versendeten E-Mail Bezug nehme. Mit freundlichen Grüßen Benjamin Kley Anhänge: - sprecherbestatigung.pdf Anfragenr: 236489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236489/
Benjamin Kley
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG Anfrage zur Beschwerde gegen das BerlHG vo…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Benjamin Kley
Betreff
AW: Betreff: Ihre IFG Anfrage zur Beschwerde gegen das BerlHG vor dem BVerfG [#236489]
Datum
1. Februar 2022 12:21
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG Anfrage zur Beschwerde gegen das BerlHG vor dem BVerfG“ vom 30.12.2021 (#236489) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Benjamin Kley Anfragenr: 236489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236489/
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Kley, In dem Vorgang war mit Bezug auf die §§ 7, 9, 10 und 14 IFG Berlin die Anfrage bei der …
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: AW: Betreff: Ihre IFG Anfrage zur Beschwerde gegen das BerlHG vor dem BVerfG [#236489]
Datum
2. Februar 2022 10:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kley, In dem Vorgang war mit Bezug auf die §§ 7, 9, 10 und 14 IFG Berlin die Anfrage bei der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei einzuholen, ob und falls ja in welchem Umfang diese der Einsichtnahme bzw. Übersendung der von Ihnen erbetenen Unterlagen zustimmt. Die hier gesetzte Frist ist noch nicht abgelaufen. Ihr Antrag wird voraussichtlich in der 6. KW beschieden werden. Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Kley
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG Anfrage zur Beschwerde gegen das BerlHG vo…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Benjamin Kley
Betreff
AW: Re: AW: Betreff: Ihre IFG Anfrage zur Beschwerde gegen das BerlHG vor dem BVerfG [#236489]
Datum
15. Februar 2022 11:53
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG Anfrage zur Beschwerde gegen das BerlHG vor dem BVerfG“ vom 30.12.2021 (#236489) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Entgegen Ihrer Ankündigung vom 02.02.2022 wurde der Antrag nicht in der 6. KW beschieden. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Benjamin Kley Anfragenr: 236489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236489/
Humboldt Universität zu Berlin
Hallo Herr Kley, Sie erhalten den Bescheid spätestens morgen im Laufe des Vormittages. Viele Grüße
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: AW: Re: AW: Betreff: Ihre IFG Anfrage zur Beschwerde gegen das BerlHG vor dem BVerfG [#236489]
Datum
15. Februar 2022 14:17
Status
Warte auf Antwort
Hallo Herr Kley, Sie erhalten den Bescheid spätestens morgen im Laufe des Vormittages. Viele Grüße

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Anfragenr: 236489 vom 30.12.2021 Sehr geehrter Herr Kley, anbei übersende ich Ihnen im Auftrag von Herrn Eschke d…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Anfragenr: 236489 vom 30.12.2021
Datum
15. Februar 2022 16:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kley, anbei übersende ich Ihnen im Auftrag von Herrn Eschke den am heutigen Tage erlassenen Bescheid im Hinblick auf Ihre obige Anfrage. Mit freundlichen Grüßen