Einschätzungen hinsichtlich des Datenschutzes zu Trello, padlet, Microsoft 365 (inkl. Teams), Cryptpad, Nextcloud, Owncloud, Lerntools, Jitsi-Meet und BigBlueButton

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Den gesamten Schriftverkehr und alle weiteren Unterlagen, Vermerke, Vorlagen und ähnliche Schriftstücke hinsichtlich einer datenschutzrechtlichen Einschätzung der Online-Dienste Trello, padlet, Microsoft 365 (inkl. Teams), Cryptpad, Nextcloud, Owncloud, Lerntools, Jitsi-Meet und BigBlueButton durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW).

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere aufgrund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
  • 15 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mi…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einschätzungen hinsichtlich des Datenschutzes zu Trello, padlet, Microsoft 365 (inkl. Teams), Cryptpad, Nextcloud, Owncloud, Lerntools, Jitsi-Meet und BigBlueButton [#236513]
Datum
30. Dezember 2021 21:23
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den gesamten Schriftverkehr und alle weiteren Unterlagen, Vermerke, Vorlagen und ähnliche Schriftstücke hinsichtlich einer datenschutzrechtlichen Einschätzung der Online-Dienste Trello, padlet, Microsoft 365 (inkl. Teams), Cryptpad, Nextcloud, Owncloud, Lerntools, Jitsi-Meet und BigBlueButton durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere aufgrund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236513/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.12.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Einschätzungen hinsichtlich des Datenschutzes zu Trello, padlet, Microsoft 365 (inkl. Teams), Cryptpad, Nextcloud, Owncloud, Lerntools, Jitsi-Meet und BigBlueButton [#236513]
Datum
3. Januar 2022 06:43
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.12.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage vom 30.12.2021 - Az. T5.1.1-9/21 Aktenzeichen: [geschwärzt] Bearbeiter: [geschwärzt] Sehr [geschwär…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage vom 30.12.2021 - Az. T5.1.1-9/21
Datum
1. Februar 2022 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen: [geschwärzt] Bearbeiter: [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 30.12.2021. In Ihrem Antrag bitten Sie unter anderem um die Bereitstellung des gesamten Schriftverkehrs und aller weiteren Unterlagen, Vermerke, Vorlagen und ähnlicher Schriftstücke hinsichtlich einer datenschutzrechtlichen Einschätzung des Dienstes Microsoft 365 (inkl. Teams). Die Fachreferate der LDI NRW können die anliegenden Informationen zu dem genannten Produkt bereitstellen. Diese umfassen: - einen aktuellen Ausschnitt aus Beratungsschreiben hinsichtlich Microsoft 365 - eine Antwort auf eine Beratungsanfrage betreffend den Einsatz von Microsoft 365 an Schulen Ein Teil der zu Microsoft 365 (inkl. Teams) vorliegenden Dokumente fallen unter den Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 oder Abs. 2 IFG NRW und können aufgrund laufender Abstimmungsvorgänge oder zum Schutz des innerbehördlichen Entscheidungsprozesses nicht herausgegeben werden. Sofern Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid erhalten wollen, bitten wir um Mitteilung Ihrer postalischen Adresse, um diesen Bescheid zustellen zu können. Weitere Anfragen zu MS 365 wurden bereits im Mai 2021 und im Juli 2020 von der LDI beantwortet. Diese Antwort können Sie hier einsehen: - https://fragdenstaat.de/anfrage/microsoft-365/ - https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutzrechtliche-bewertung-von-microsoft-produkten-5 Anknüpfend an den IFG-Antrag vom 09.04.2021 und mein diesbezügliches Schreiben vom 21.05.2021 teile ich mit, dass die Datenschutzkonferenz (DSK) auch weiterhin mit dem Thema Microsoft 365 befasst war. Hierzu verweise ich insbesondere auf das Protokoll der 3. Zwischenkonferenz vom 22.09.2021 sowie das Protokoll der 102. DSK vom 24./25.11.2021; diese sind veröffentlicht unter https://www.datenschutzkonferenz-online.de/protokolle.html. Hierbei handelt es sich um Informationen, die gemäß § 5 Abs. 4 Hs. 2 IFG NRW in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschafft werden können. Hinsichtlich der von Ihnen angeforderten Informationen über eine datenschutzrechtliche Bewertung der weiteren benannten Dienste padlet, Jitsi-Meet und BigBlueButton kann ich Ihnen die weiteren anliegenden Dokumente bereitstellen. Diese umfassen: - einen Textabschnitt zur Beratung hinsichtlich der Nutzung von Videokonferenzsystemen - eine Einschätzung zur Nutzung der Plattform Padlet im Bereich Schule Die angeforderten Informationen zu den Diensten Trello, Cryptpad, Nextcloud, Owncloud und Lerntools sind hiesig nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]