+eilt+ Gefahrenabwehr Anträge gegen formal verfassungswidrigen Gesetzgebungsprozess
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundestag hat gestern beschlossen, die Strafprozessordnung zu ändern
und dabei die objektiven Geboten der freien Meinungsbildung
(BVerfG BvR 748/93, 1 BvR 619/63, 1 BvB 2/51) wie auch der freien
Willensbildung (BVerfG 2 BvQ 29/17) verletzt.
Daher ist diese Gesetzesänderung formal verfassungswidrig.
(Wie bereits das Gesetzgebungsverfahren am 1./2. Juni
der Kombination Bund-Länder Finanzausgleich mit
Öffnung für privaten Betrieb von Autobahnen und Schulen)
Die BfDI ist beim Gesetzgebungsprozess nicht gehört worden,
Ihre Maßnahmen halte ich im Rahmen Ihrer Amtspflicht
als ungenügend (vielleicht in Unkenntnis Ihrer Rechts-
mittel).
Zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit nutze meine Bürgerrechte:
Ich beantrage hiermit auf Basis der Generalklausel zur
Gefahrenabwehr . §§ 1,14 OBG NRW dass sie
unverzüglich alle Mittel nutzen:
– den Rechtsrahmen von Rechtsschutzmittel gegen demokratie-
und rechtsstaatsfeindlichen Gesetzgebungsprozessen
ausloten
– umgehend per zielgerichtete Verfassungsbeschwerde
aus formalen Gründen einlegen (Einstweilige Anordnung)
und verhindern, dass dieses Gesetz verkündet, in Kraft tritt
oder wirksam wird.
Als Antragsteller erwarte ich fortlaufende Information zum
Verfahren sowie rechtliches Gehör.
Nach IFG NRW (und § 25 VwVfG) beantrage ich die Auskunft,
welche Rechtsbefugnisses zur Abwehr unmittelbarer Gefahr
(Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit, der öffentlichen Ordnung)
sie als LDI haben.
(Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit, der öffentlichen Ordnung)
sie als BfDI haben.
Zusätzlich bitte nach IFG NRW ich um Kopie oder Links zu allen
Ihren kritischen Stellungnahmen und amtshandlungen
zum Gesetzgebungsprozess, aufgeteilt nach:
– formale Kritik und Rüge an dem Gesetzgebungsprozess
– Prüfungen auf Rechtsmittel gegen diesen Prozess.
Anbei meine Teile meiner Verfassungsbeschwerden.
Ich verstehe meine Anträge als einfache Anträge, bzw zur
Gefahrenabwehr, und als rein kostenfrei.
Ich bitte umgehend um schriftliche Eingangsbestätigung
und fortlaufende Informationen via FragDenStaat.de.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass sowohl mein
Eilantrag zur Gefahrenabwehr, wie auch meine IFG Anfragen
wegen objektiver Dringlichkeit _nicht_ den normalen
Fristen unterliegt und deshalb notfalls bereits nächste
Woche Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO (und §§ 123 ff. VwGO)
einlegen würde.
Hintergründe:
Fehlendes Bewusstsein und/oder Willen
Ordnungsrecht zu Gefahrenabwehr transparent zu machen,
Fehlendes Bewusstsein und/oder Willen
Ordnungsrecht zu Gefahrenabwehr transparent zu machen,
bzw Anträgen nachzugehen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrenabwehr-um-bw-besondere-polizeibehorde-is-61-abs2-polg-bw/
https://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrenabwehr-klage-gegen-akw-tihange2doel3-auf-basis-generalklausel-ordnungebehordengesetz-nrw/
https://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrenabwehr-rechtsgrundlage-in-rlp-zur-klagebeteilungen-gegen-akw-tihange-2/
öffentliche Kommentare von mir:
https://netzpolitik.org/2017/staatstrojaner-bundestag-beschliesst-diese-woche-das-krasseste-ueberwachungsgesetz-der-legislaturperiode/
https://www.eaid-berlin.de/?p=1786#comments
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum23. Juni 2017
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25. Juli 2017
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- Robert Michel
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- +eilt+ Gefahrenabwehr Anträge gegen formal verfassungswidrigen Gesetzgebungsprozess [#23652]
- Datum
- 23. Juni 2017 11:47
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- AW: +eilt+ Gefahrenabwehr Anträge gegen formal verfassungswidrigen Gesetzgebungsprozess [#23652]
- Datum
- 23. Juni 2017 14:16
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- AW: AW: +eilt+ Gefahrenabwehr Anträge gegen formal verfassungswidrigen Gesetzgebungsprozess [#23652]
- Datum
- 26. Juni 2017 12:35
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- AW: AW: +eilt+ Gefahrenabwehr Anträge gegen formal verfassungswidrigen Gesetzgebungsprozess [#23652]
- Datum
- 26. Juni 2017 12:36
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- AW: AW: +eilt+ Gefahrenabwehr Anträge gegen formal verfassungswidrigen Gesetzgebungsprozess [#23652]
- Datum
- 26. Juni 2017 12:39
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- Datum
- 26. Juni 2017 15:29
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- Datum
- 26. Juni 2017 15:29
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- Datum
- 26. Juni 2017 15:30
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- AW: AW: AW: +eilt+ Gefahrenabwehr Anträge gegen formal verfassungswidrigen Gesetzgebungsprozess [#23652]
- Datum
- 30. Juni 2017 12:32
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- Datum
- 30. Juni 2017 13:35
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- Ihr IFG-Antrag vom 23. Juni 2017 gegenüber der LDI NRW
- Datum
- 4. Juli 2017 11:28
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- AW: Ihr IFG-Antrag vom 23. Juni 2017 gegenüber der LDI NRW [#23652]
- Datum
- 4. Juli 2017 13:19
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- AW: Ihr IFG-Antrag vom 23. Juni 2017 gegenüber der LDI NRW [#23652]
- Datum
- 4. Juli 2017 13:32
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- AW: AW: Ihr IFG-Antrag vom 23. Juni 2017 gegenüber der LDI NRW [#23652]
- Datum
- 4. Juli 2017 13:50
- An
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- AW: AW: Ihr IFG-Antrag vom 23. Juni 2017 gegenüber der LDI NRW [#23652]
- Datum
- 4. Juli 2017 13:54
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