Mietvertrag Videokamera Fernsehturm

Die Verträge mit der DFMG für Standfläche, Energieversorgung und ggf. Datenanbindung der am Fernsehturm zum G20 installierten Videokamera (Bürgerschafts-Drucksache 21/10692, Kamera Lfd. Nr. 106).

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    31. Dezember 2021
  • Frist
    2. Februar 2022
  • Kosten dieser Information:
    178,50 Euro
  • 2 Follower:innen
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mietvertrag Videokamera Fernsehturm [#236524]
Datum
31. Dezember 2021 01:02
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Verträge mit der DFMG für Standfläche, Energieversorgung und ggf. Datenanbindung der am Fernsehturm zum G20 installierten Videokamera (Bürgerschafts-Drucksache 21/10692, Kamera Lfd. Nr. 106).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236524/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Ihre Anfrage nach dem HmbTG Sehr Antragsteller/in am 31.12.2021 haben Sie per E-Mail einen Antrag auf Zugang zu I…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem HmbTG
Datum
27. Januar 2022 09:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in am 31.12.2021 haben Sie per E-Mail einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburger Transparenzgesetz (HmbTG) gestellt. Mit Ihrem Antrag auf Informationszugang gem. § 1 Abs. 2 HmbTG bitten Sie um Zusendung der "Verträge mit der DFMG für Standfläche, Energieversorgung und ggf. Datenanbindung der am Fernsehturm zum G20 installierten Videokamera (Bürgerschafts-Drucksache 21/10692, Kamera Lfd. Nr. 106)". Ein Anspruch nach § 1 Abs. 2 HmbTG ermöglicht den Zugang zu allen Informationen einer öffentlichen Stelle in Form von vorliegenden amtlichen Aufzeichnungen jeglicher Art. Der Polizei Hamburg liegen keine Informationen im Sinne Ihres Antrages vor. Aus diesen Gründen ist die Beantwortung Ihrer Anfrage nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem HmbTG [#236524] Sehr geehrte Damen und Herren, bitte ermitteln Sie die auskunftspflicht…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem HmbTG [#236524]
Datum
12. Februar 2022 09:00
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte ermitteln Sie die auskunftspflichtige Stelle und nennen mir diese (§ 11 (2) HmbTG). "Vertrag" meint jede Vereinbarung, auf deren Grundlage der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte des Fernsehturmes Installation und Betrieb dieser Videokamera gestattet(e). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236524/
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Ihre Anfrage nach dem HmbTG Sehr Antragsteller/in am 31.12.2021 haben Sie per E-Mail eine Nachfrage zu der Antwor…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem HmbTG
Datum
15. Februar 2022 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in am 31.12.2021 haben Sie per E-Mail eine Nachfrage zu der Antwort auf Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburger Transparenzgesetz (HmbTG) gestellt und konkretisierten, dass "Vertrag" jede Vereinbarung meint, auf deren Grundlage der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte des Fernsehturmes Installation und Betrieb dieser Videokamera gestattet(e). Zudem baten Sie um Benennung der auskunftspflichtigen Stelle. Auskunftspflichtige Stelle wäre die Polizei Hamburg. Der Polizei Hamburg liegen jedoch keine expliziten Verträge mit der DFMG für Standfläche, Energieversorgung und ggf. Datenanbindung für die am Fernsehturm zum G20 installierten Videokamera vor. Wie bereits mitgeteilt, ist aus diesen Gründen eine Übersendung eines solch konkreten Vertrages nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem HmbTG [#236524] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Beratung nach § 11 (2) HmbT…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem HmbTG [#236524]
Datum
28. Februar 2022 11:31
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Beratung nach § 11 (2) HmbTG, welche Unterlagen ich genau aus Ihrem Bestand anfragen sollte. Gesucht wird nach und gemeint sind mit "Verträge" Unterlagen, in denen die Bedingungen der Überlassung der Standfläche für die Videokamera am Fernsehturm an die Polizei geregelt sind, insbesondere a) den genauen Standort am Objekt Fernsehturm (z.B. Plattform X, Ausrichtung Y Grad) b) Modalitäten für Installation und ggf. Abbau c) Modalitäten für den Bezug elektrischer Energie und einer Datenanbindung d) Mietkosten Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236524/
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Ihre Anfrage nach dem HmbTG Sehr Antragsteller/in am 28.02.2022 baten Sie per E-Mail um Beratung, welche Unterla…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem HmbTG
Datum
1. März 2022 14:00
Status
Sehr Antragsteller/in am 28.02.2022 baten Sie per E-Mail um Beratung, welche Unterlagen abzufordern seien, in denen die Bedingungen der Überlassung der Standfläche für die Videokamera am Fernsehturm an die Polizei geregelt sind, insbesondere a) den genauen Standort am Objekt Fernsehturm (z.B. Plattform X, Ausrichtung Y Grad) b) Modalitäten für Installation und ggf. Abbau c) Modalitäten für den Bezug elektrischer Energie und einer Datenanbindung d) Mietkosten Gemäß § 11 (2) HmbTG wird die antragstellende Person von der angerufenen auskunftspflichtigen Stelle hinsichtlich der beanspruchten Informationen beraten. Bislang fragten Sie nach konkreten Verträgen mit der DFMG für die im Zusammenhang mit G20 installierten Videokamera. Die Polizei Hamburg hat lediglich einen Objektbezogenen Mietvertrag mit der DFMG abgeschlossen, aber nicht extra für eine im Zusammenhang mit G20 installierten Kamera. Inhalt des Vertrages sind neben dem Nutzungsgegenstand, -umfang und -zweck auch Vereinbarungen zu Instandsetzung- und sonstige bauliche Maßnahmen sowie Mietkonditionen. Der Inhalt des Vertrages unterliegt zum Teil dem Schutz öffentlicher Belange, insbesondere dem Schutz der inneren Sicherheit sowie dem Interesse des Vertragspartners an der Nichtveröffentlichung seiner Geschäftsdaten, weshalb entsprechende Teile zu schwärzen wären. Für die Bearbeitung eines entsprechenden, von Ihnen neu zu stellenden Antrages würden daher nach derzeitiger Einschätzung Gebühren anfallen. Gemäß § 28 Abs. 1 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz ist vor Erlass eines Gebührenbescheides die Möglichkeit zu geben, sich diesbezüglich zu äußern. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem HmbTG [#236524] Sehr geehrte Damen und Herren, meinem Mailverlauf entnehme ich, dass ic…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem HmbTG [#236524]
Datum
1. März 2022 17:15
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meinem Mailverlauf entnehme ich, dass ich Sie am 31.12.2021 nicht nach "konkreten" Verträgen gefragt habe, sondern nach "Verträge[n] mit der DFMG für Standfläche, Energieversorgung und ggf. Datenanbindung der am Fernsehturm zum G20 installierten Videokamera". Sie schrieben mir am 27. Januar, dass der "Polizei Hamburg [...] keine Informationen im Sinne Ihres Antrages" vorlägen. Tatsächlich bestehen offenbar Verträge mit der DFMG, die Standfläche, Energieversorgung und ggf. Datenanbindung der Videokamera abdecken; dass sie sich unbedingt allein auf die Videokamera beziehen müssten, lässt sich auch mit viel Kreativität kaum aus dem Wortlaut meiner Anfrage interpretieren. Ungeachtet dieser Frage wäre die Polizei zur Beratung nach § 11 (2) HmbTG verpflichtet gewesen, die jedenfalls den von Ihnen verspätet, nämlich erst am 1. März, gegebenen Hinweis umfasst, dass die Kamera auf Grundlage eines Rahmenvertrages oder mehrerer Rahmenverträge mit der DFMG installiert wurde. Sie schreiben weiterhin am 1. März, dass die angefragten Verträge vermutlich zu schwärzen wären, wodurch Gebühren ausgelöst würden. Bitte teilen Sie mir mit, auf welche Höhe sich diese voraussichtlich belaufen werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236524/
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AW: Ihre Anfrage nach dem HmbTG [#236524] Sehr geehrte Damen und Herren, ich ergänze meine Mail an Sie von heute …
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem HmbTG [#236524]
Datum
1. März 2022 17:40
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ergänze meine Mail an Sie von heute noch: natürlich haben Sie nicht von vorhandenen Rahmenverträgen, sondern von einem objektbezogenen Vertrag mit der DFMG gesprochen. Ich bitte, das Versehen zu entschuldigen. Meine Ausführungen gelten auch für einen objektbezogenen Vertrag analog. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236524/
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Ihre Anfrage nach dem HmbTG Sehr Antragsteller/in nach § 13 Abs. 6 HmbTG i.V.m. § 2 Abs. 1 und § 5 Hamburgisches …
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem HmbTG
Datum
4. März 2022 13:04
Status
Sehr Antragsteller/in nach § 13 Abs. 6 HmbTG i.V.m. § 2 Abs. 1 und § 5 Hamburgisches Gebührengesetz i.V.m. § 1 Abs. 1 und § 2 Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz werden für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Beantwortung von Anträgen nach dem HmbTG Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem Aufwand, der mit der Bearbeitung und der Beantwortung des Antrages verbunden ist. Zuzüglich werden ggf. angefallene Auslagen in Rechnung gestellt. Für die Bearbeitung Ihres Antrages fallen nach derzeitiger Einschätzung Gebühren in Höhe von 178,50 Euro an. Gemäß § 28 Abs. 1 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz würden Sie bei konkretem Antrag erneut vor Erlass eines Gebührenbescheides informiert werden und damit die Möglichkeit erhalten, sich diesbezüglich zu äußern. Sofern Sie einen Antrag stellen, weisen wir zudem darauf hin, dass eine zustellungsfähigen Adresse genannt werden muss, an die der Gebührenbescheid gesendet werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Rückruf: Ihre Anfrage nach dem HmbTG Zwikirsch, Verena möchte die Nachricht "Ihre Anfrage nach dem HmbTG"…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Rückruf: Ihre Anfrage nach dem HmbTG
Datum
4. März 2022 13:05
Status
Zwikirsch, Verena möchte die Nachricht "Ihre Anfrage nach dem HmbTG" zurückrufen.

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Ihre Anfrage nach dem HmbTG Sehr Antragsteller/in nach § 13 Abs. 6 HmbTG i.V.m. § 2 Abs. 1 und § 5 Hamburgisches …
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem HmbTG
Datum
4. März 2022 13:06
Status
Sehr Antragsteller/in nach § 13 Abs. 6 HmbTG i.V.m. § 2 Abs. 1 und § 5 Hamburgisches Gebührengesetz i.V.m. § 1 Abs. 1 und § 2 Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz werden für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Beantwortung von Anträgen nach dem HmbTG Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem Aufwand, der mit der Bearbeitung und der Beantwortung des Antrages verbunden ist. Zuzüglich werden ggf. angefallene Auslagen in Rechnung gestellt. Für die Bearbeitung Ihres Antrages fallen nach derzeitiger Einschätzung Gebühren in Höhe von 178,50 Euro an. Gemäß § 28 Abs. 1 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz würden Sie bei konkretem Antrag erneut vor Erlass eines Gebührenbescheides informiert werden und damit die Möglichkeit erhalten, sich diesbezüglich zu äußern. Sofern Sie einen Antrag stellen, weisen wir zudem darauf hin, dass eine zustellungsfähigen Adresse genannt werden muss, an die der Gebührenbescheid gesendet werden kann. Mit freundlichen Grüßen