Gefahrengebiete LPI Jena
Eine Auflistung aller Orte im Zuständigkeitsbereich der LPI Jena, die die Bedingungen in § 14 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (PAG) seit dem 13.11.2020 bis zum heutigen Tag erfüllt haben oder zum jetzigen Zeitpunkt erfüllen.
Bitte fügen sie der Auflistung folgende Informationen bei:
* Angabe mit Straßenname, ggf. mit Hausnummer oder anderer Präzisierung des Gebiets
* die jeweilige Begründung für die Einstufung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 PAG
* falls die Orte nur für einen begrenzten Zeitraum als Gefahrengebiet zählen, so geben sie bitte den jeweiligen Zeitraum an.
Anfrage erfolgreich
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Datum31. Dezember 2021
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2. Februar 2022
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