Gefahrengebiete LPI Jena

Eine Auflistung aller Orte im Zuständigkeitsbereich der LPI Jena, die die Bedingungen in § 14 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (PAG) seit dem 13.11.2020 bis zum heutigen Tag erfüllt haben oder zum jetzigen Zeitpunkt erfüllen.

Bitte fügen sie der Auflistung folgende Informationen bei:
* Angabe mit Straßenname, ggf. mit Hausnummer oder anderer Präzisierung des Gebiets
* die jeweilige Begründung für die Einstufung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 PAG
* falls die Orte nur für einen begrenzten Zeitraum als Gefahrengebiet zählen, so geben sie bitte den jeweiligen Zeitraum an.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Dezember 2021
  • Frist
    2. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufl…
An Landespolizeiinspektion Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gefahrengebiete LPI Jena [#236526]
Datum
31. Dezember 2021 01:47
An
Landespolizeiinspektion Jena
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller Orte im Zuständigkeitsbereich der LPI Jena, die die Bedingungen in § 14 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (PAG) seit dem 13.11.2020 bis zum heutigen Tag erfüllt haben oder zum jetzigen Zeitpunkt erfüllen. Bitte fügen sie der Auflistung folgende Informationen bei: * Angabe mit Straßenname, ggf. mit Hausnummer oder anderer Präzisierung des Gebiets * die jeweilige Begründung für die Einstufung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 PAG * falls die Orte nur für einen begrenzten Zeitraum als Gefahrengebiet zählen, so geben sie bitte den jeweiligen Zeitraum an.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236526 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236526/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landespolizeiinspektion Jena
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist in der Landespolizeiinspektion Jena eingegangen. Für eine adäquate Beantwo…
Von
Landespolizeiinspektion Jena
Betreff
AW: Gefahrengebiete LPI Jena [#236526]
Datum
4. Januar 2022 11:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist in der Landespolizeiinspektion Jena eingegangen. Für eine adäquate Beantwortung werden von den örtlich zuständigen Dienststellen noch Informationen angefordert. Darüber hinaus ergeht die Information, dass Ihr Auskunftsersuchen gem. Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) mit voraussichtlichen Kosten von 150,- Euro verbunden sind. Insofern Sie an Ihrer Auskunftsbitte festhalten wird gebeten, dies mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Hallo Antragsteller/in vor circa einem Jahr wurde eine Anfrage in fast identischem Wortlaut von Ihnen ohne Kosten…
An Landespolizeiinspektion Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gefahrengebiete LPI Jena [#236526]
Datum
4. Januar 2022 11:54
An
Landespolizeiinspektion Jena
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo Antragsteller/in vor circa einem Jahr wurde eine Anfrage in fast identischem Wortlaut von Ihnen ohne Kostenforderung bearbeitet. Wieso werden Sie nun vermutlich fast 150€ verlangen? Die Anfrage aus 2020 ist unter diesem Link zu finden: https://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrengebiete/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236526 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236526/
Landespolizeiinspektion Jena
Sehr Antragsteller/in jede Behörde hat die Möglichkeit Kosten für Dienstleistungen zu erheben. Dies ergibt sich a…
Von
Landespolizeiinspektion Jena
Betreff
AW: Gefahrengebiete LPI Jena [#236526]
Datum
4. Januar 2022 12:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in jede Behörde hat die Möglichkeit Kosten für Dienstleistungen zu erheben. Dies ergibt sich aus der, Ihnen bereits benannten, Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO). Die veranschlagten 150,- Euro sind voraussichtlich anfallende Kosten. Es werden Zuarbeiten aus allen der LPI Jena nachgeordneten Bereichen angefordert. Sowohl die Recherche für den von Ihnen angefragten Zeitraum, als auch die jeweils erwähnte Zuarbeit und schlussendlich das Antwortschreiben an Sie ist zeitlich mit einem nicht nur unerheblichen Aufwand verbunden. Die tatsächlich anfallenden Gebühren können sodann erst im Nachgang dargelegt werden. Sollte die Antwort negativ im sinne Ihrer Anfrage ausfallen, ergeht Ihnen der Bescheid kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Landespolizeiinspektion Jena
Sehr Antragsteller/in beigefügt ergeht Ihnen das Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage seitens der LPI Jena zur Kennt…
Von
Landespolizeiinspektion Jena
Betreff
AW: Gefahrengebiete LPI Jena [#236526]
Datum
18. Januar 2022 14:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in beigefügt ergeht Ihnen das Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage seitens der LPI Jena zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen