Fest­set­zung der Ver­gü­tung für die Si­cher­heits­be­reit­schaft und die Still­le­gung der Braun­koh­le­an­la­ge Jänschwal­de

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Antrag nach dem IFG/UIG/Art. 5 GG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ver­gü­tungsbeträge für die Si­cher­heits­be­reit­schaft und die Still­le­gung der Braun­koh­le­an­la­ge Jänschwal­de jeweils für das erste, zweite, dritte und vierte Jahr (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK8-GZ/2019/2019_4-Steller/BK8-19-4001/BK8-19-4001-R_Beschluss_Download_BF.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Ich weise darauf hin, dass die begehrten Daten keine Geschäftsgeheimnisse sein dürften, da vergleichbare Daten in anderen Verfahren vorliegen (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK8-GZ/2017/BK8-17-3006/BK8-17-3006R_Beschluss_Download_BF.pdf?__blob=publicationFile&v=6). Selbst wenn die Daten Geschäftsgeheimnisse sind, ist das öffentliche Interesse höher einzustufen angesichts der intensiven öffentlichen Diskussion über die Entschädigungszahlungen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und auf Basis von Art. 5 GG.

Ich bitte um Antwort bis zum 15.1. und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Januar 2022
  • Frist
    5. Februar 2022
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/Art. 5 GG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ver­gü­t…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Fest­set­zung der Ver­gü­tung für die Si­cher­heits­be­reit­schaft und die Still­le­gung der Braun­koh­le­an­la­ge Jänschwal­de [#236583]
Datum
1. Januar 2022 21:08
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/Art. 5 GG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ver­gü­tungsbeträge für die Si­cher­heits­be­reit­schaft und die Still­le­gung der Braun­koh­le­an­la­ge Jänschwal­de jeweils für das erste, zweite, dritte und vierte Jahr (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK8-GZ/2019/2019_4-Steller/BK8-19-4001/BK8-19-4001-R_Beschluss_Download_BF.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Ich weise darauf hin, dass die begehrten Daten keine Geschäftsgeheimnisse sein dürften, da vergleichbare Daten in anderen Verfahren vorliegen (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK8-GZ/2017/BK8-17-3006/BK8-17-3006R_Beschluss_Download_BF.pdf?__blob=publicationFile&v=6). Selbst wenn die Daten Geschäftsgeheimnisse sind, ist das öffentliche Interesse höher einzustufen angesichts der intensiven öffentlichen Diskussion über die Entschädigungszahlungen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und auf Basis von Art. 5 GG. Ich bitte um Antwort bis zum 15.1. und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Anfragenr: 236583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236583/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag vom 01.01.2022 über das Portal „Frag den Staat“ auf Übermittlung der Verg…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Fest­set­zung der Ver­gü­tung für die Si­cher­heits­be­reit­schaft und die Still­le­gung der Braun­koh­le­an­la­ge Jänschwal­de [#236583]
Datum
18. Januar 2022 12:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag vom 01.01.2022 über das Portal „Frag den Staat“ auf Übermittlung der Vergütungsbeträge für die Sicherheitsbereitschaft und die Stilllegung der Braunkohleanlage Jänschwalde aus dem Beschluss BK8-19/4001-R ist bei der Beschlusskammer 8 eingegangen. Das Verfahren wird hier unter dem Aktenzeichen BK8-22/001-I geführt. Da die von Ihnen begehrten Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten können, hat die Beschlusskammer eine Drittbeteiligung eingeleitet. Die betroffenen Unternehmen wurden um Stellungnahme zum Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und zum diesbezüglichen Schutzbedürfnis bis zum 19.01.2022 gebeten. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis, dass der von Ihnen genannte Termin zur Übermittlung der Informationen nicht eingehalten wird. Nach Eingang und Auswertung der Stellungnahmen der Drittbeteiligten werden wir erneut auf Sie zukommen. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei übersende ich Ihnen den Bescheid vom heutigen Tage im Verfahren BK8-22/001-I. …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Fest­set­zung der Ver­gü­tung für die Si­cher­heits­be­reit­schaft und die Still­le­gung der Braun­koh­le­an­la­ge Jänschwal­de [#236583]
Datum
11. Februar 2022 09:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei übersende ich Ihnen den Bescheid vom heutigen Tage im Verfahren BK8-22/001-I. Der Bescheid wird Ihnen in der kommenden Woche postalisch zugestellt. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Bevor ich Widerspruch einreiche: Der Antrag ist von mi…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Fest­set­zung der Ver­gü­tung für die Si­cher­heits­be­reit­schaft und die Still­le­gung der Braun­koh­le­an­la­ge Jänschwal­de [#236583]
Datum
11. Februar 2022 09:38
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Bevor ich Widerspruch einreiche: Der Antrag ist von mir als natürlicher Person und Journalist gestellt worden. Ich habe zwar meine geschäftliche Adresse bei der Open Knowledge Foundation angegeben, allerdings ist dies kein Antrag des Vereins (der im Übrigen im Bescheid falsch bezeichnet wurde). Zudem ist mein verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch aus Art. 5 GG nicht geprüft worden. Soll ich dies in meinen Widerspruch mit aufnehmen oder möchten Sie den Bescheid neu ausstellen? Mit Dank und freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 236583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236583/
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Nachricht und die Klarstellungen. Wir prüfen dies und geben Ihn…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Fest­set­zung der Ver­gü­tung für die Si­cher­heits­be­reit­schaft und die Still­le­gung der Braun­koh­le­an­la­ge Jänschwal­de [#236583]
Datum
11. Februar 2022 09:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Nachricht und die Klarstellungen. Wir prüfen dies und geben Ihnen in der kommenden Woche vor postalischer Absendung des Bescheids eine Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir haben die von Ihnen angesprochene Adressatenstellung berichtigt. Der Bescheid dü…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Fest­set­zung der Ver­gü­tung für die Si­cher­heits­be­reit­schaft und die Still­le­gung der Braun­koh­le­an­la­ge Jänschwal­de [#236583]
Datum
15. Februar 2022 08:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir haben die von Ihnen angesprochene Adressatenstellung berichtigt. Der Bescheid dürfte Ihnen im Laufe dieser Woche postalisch zugestellt werden. Die Begründung eines verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs aus Art. 5 GG bliebe einem etwaigen Widerspruchsverfahren vorbehalten. Hierbei wäre darzulegen, inwieweit vorliegend über die einfachgesetzlichen Vorgaben des IFG und UIG hinausgehend eine Informationsgewährung möglich ist. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
BK8-22/001-I Ablehnung
Von
Bundesnetzagentur
Via
Briefpost
Betreff
BK8-22/001-I
Datum
16. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,4 MB
Ablehnung
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: BK8-22/001-I [#236583] -- per Fax und E-Mail -- Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid in Bezug …
An Bundesnetzagentur Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: BK8-22/001-I [#236583]
Datum
18. Februar 2022 13:35
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-- per Fax und E-Mail -- Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Fest­set­zung der Ver­gü­tung für die Si­cher­heits­be­reit­schaft und die Still­le­gung der Braun­koh­le­an­la­ge Jänschwal­de“ vom 01.01.2022 (#236583, Ihr Zeichen BK8-22/001-I), hier eingetroffen am 16.02.2022, lege ich Widerspruch ein. Den Antrag habe ich als natürliche Person gestellt. Die angefragten Informationen sind Umweltinformationen im Sine von § 2 Abs. 3 Nr. 3 sowie Nr. 5. Sie begehrten Informationen sind zentrale Bestandteile von Umweltmaßnahmen, deren geplante Höhe und tatsächliche Durchführung Teil der umfassend und kontrovers geführten öffentlichen Diskussion um den Braunkohleausstieg war und ist. Unabhängig davon ist aber auch nicht ersichtlich, dass die begehrten Informationen tatsächlich Geschäftsgeheimnisse sind. Eine Herausgabe nach dem IFG sowie nach Art. 5 GG ist damit zu bejahen. Eine Wettbewerbsrelevanz der Daten wurde zwar behauptet, jedoch nicht schlüssig dargestellt. Bei den Daten geht es vielmehr gerade um einen Bereich, in dem ein Wettbewerb nicht (mehr) stattfindet. Dass andere Unternehmen vergleichbare Daten nicht geheimhalten, spricht ebenfalls dafür. Selbst wenn es sich dabei um Geschäftsgeheimnisse handeln würde, überwöge das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Informationen. Die Diskussion über die Vergütungen in Bezug auf die Braunkohleanlagen in Deutschland wird seit Jahren äußerst kontrovers geführt. Die tatsächliche Praxis öffentlich diskutieren und kontrollieren zu können liegt im Interesse einer demokratischen Öffentlichkeit und ist angesichts der Wichtigkeit des Bereichs für das Erreichen der Klimaziele unerlässlich. Sowohl in Bezug auf § 9 Abs. 1 UIG als auch in Bezug auf den verfassungsunmittelbaren Informationsanspruch der Presse ist eine solche Abwägung vorzunehmen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 236583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236583/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: BK8-22/001-I [#236583]
An Bundesnetzagentur Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Fax
Betreff
AW: BK8-22/001-I [#236583]
Datum
18. Februar 2022 13:37
An
Bundesnetzagentur
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
43,2 KB
Bundesnetzagentur
Antwort
Von
Bundesnetzagentur
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
31. März 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Klage
An Bundesnetzagentur Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Briefpost
Betreff
Klage
Datum
2. Mai 2022
An
Bundesnetzagentur
Status