Kommunikation mit der Stadt Freiburg bzgl. Evaluation der LEA Freiburg

sämtliche Kommunikation zwischen dem Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg / dem Regierungspräsidium Freiburg und der Stadt Freiburg bezüglich der 2020/2021 durchgeführten Evaluation der Vereinbarung über den Betrieb der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg (Anlage 1 zur DRUCKSACHE G-17/131), insbesondere zum Ablauf der Evaluation sowie sämtliche Ergebnisprotokolle / -berichte.

Vielen Dank im Voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2022
  • Frist
    12. April 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Komm…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Kommunikation mit der Stadt Freiburg bzgl. Evaluation der LEA Freiburg [#236605]
Datum
2. Januar 2022 12:44
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Kommunikation zwischen dem Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg / dem Regierungspräsidium Freiburg und der Stadt Freiburg bezüglich der 2020/2021 durchgeführten Evaluation der Vereinbarung über den Betrieb der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg (Anlage 1 zur DRUCKSACHE G-17/131), insbesondere zum Ablauf der Evaluation sowie sämtliche Ergebnisprotokolle / -berichte. Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236605/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit der Stadt Freiburg bzgl. Eva…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
AW: Kommunikation mit der Stadt Freiburg bzgl. Evaluation der LEA Freiburg [#236605]
Datum
5. Februar 2022 11:26
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit der Stadt Freiburg bzgl. Evaluation der LEA Freiburg“ vom 02.01.2022 (#236605) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236605/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 2. Januar 2022 ist aufgrund eines Büroversehens erst heute bei uns als zus…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
AW: Kommunikation mit der Stadt Freiburg bzgl. Evaluation der LEA Freiburg [#236605]
Datum
7. Februar 2022 13:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 2. Januar 2022 ist aufgrund eines Büroversehens erst heute bei uns als zuständigem Fachreferat für die Erstaufnahme von geflüchteten Menschen in Baden-Württemberg eingegangen. Ich bitte hierfür um Entschuldigung. Es gab keine Kommunikation zwischen dem Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg und der Stadt Freiburg im Rahmen der von Ihnen angefragten "Evaluation der Vereinbarung über den Betrieb der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg (Anlage 1 zur DRUCKSACHE G-17/131)". Ich habe Ihre Anfrage daher an das Regierungspräsidium Freiburg weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr << Anrede >> keine Ursache. Vielen Dank für die Weiterleitung. Mit freundlichen Grüßen Antragst…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
AW: Kommunikation mit der Stadt Freiburg bzgl. Evaluation der LEA Freiburg [#236605]
Datum
7. Februar 2022 15:38
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> keine Ursache. Vielen Dank für die Weiterleitung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236605/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihr Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG vom 02. Januar 2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag vom 02. Januar 2022, …
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG vom 02. Januar 2022
Datum
9. Februar 2022 09:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag vom 02. Januar 2022, der dem Regierungspräsidium Freiburg am 07. Februar 2022 weitergeleitet wurde, wird für das Regierungspräsidium wie folgt Stellung genommen: Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz BW (LIFG) muss der Antrag erkennen lassen, zu welchen Informationen der Zugang gewünscht wird. Der Antragsteller muss der Behörde durch seinen Antrag eine Identifizierung der Einzeldokumente ermöglichen (vgl. BVerwG NvWZ 2006, 343). Eine solche Identifizierung ist uns aufgrund Ihres Antrags nicht möglich. Anhand des von Ihnen verwendeten unbestimmten Begriffs "sämtliche Kommunikation" wird nicht hinreichend deutlich, zu welchen Teilen der behördlichen Aufzeichnungen Sie Zugang begehren. Darüber hinaus wird aus der abschließenden Formulierung "sowie sämtliche Ergebnisprotokolle/-berichte" nicht deutlich, ob diese Protokolle und Berichte an sich gemeint sind und/oder die diesbezügliche "Kommunikation", wobei auch hier der Begriff "Kommunikation" näher bezeichnet oder umschrieben werden müsste. Ihnen wird daher die Gelegenheit zur Präzisierung ihres Antrags gegeben (§ 7 Abs. 2 Satz 2 LIFG). Kommen Sie dieser Aufforderung nach, beginnt der Lauf der Frist zur Beantwortung erneut (§ 7 Abs. 2 Satz 3 LIFG). Ich weise Sie schließlich darauf hin, dass Ihr Antrag gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2 LIFG abgelehnt werden kann, wenn Sie den Antrag nicht binnen drei Monaten präzisieren. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG vom 02. Januar 2022 [#236605] Sehr << Anrede >> vielen Dank für…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG vom 02. Januar 2022 [#236605]
Datum
14. März 2022 20:06
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich würde meine Anfrage dementsprechend wie folgt präzisieren: Ich wünsche die Übermittlung sämtlicher E-Mails die zwischen dem Regierungspräsidium Freiburg und der Stadt Freiburg bezüglich der 2020/2021 erfolgten Evaluation der LEA Freiburg stattgefunden hat. Falls es Kommunikation per Fax oder Brief gegeben hat, bitte ich auch um Übermittlung dieser Schriftwechsel. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236605/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG vom 02. Januar 2022 [#236605] Sehr << Anrede >> meine Informati…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG vom 02. Januar 2022 [#236605]
Datum
12. April 2022 19:20
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit der Stadt Freiburg bzgl. Evaluation der LEA Freiburg“ vom 02.01.2022 (#236605) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
AW: Ihr Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG vom 02. Januar 2022 [#236605] Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihn…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG vom 02. Januar 2022 [#236605]
Datum
14. April 2022 14:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) nebst Anlagen. Mit freundlichen Grüßen