testa-de.net
Die Domain "testa-de.net" ist laut WHOIS-Anfrage von Ihrer Behörde registriert. Die NRW-Justiz scheint diese Domain irgendwie zu verwenden (Quelle: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2020/1_Ws_325_20_Beschluss_20200818.html, Links im Tenor), aber die Links sind nicht aufrufbar.
Bitte teilen Sie mir daher mit:
1) Ist diese Domain von Ihrer Behörde registriert?
2) Wofür wird die Domain (einschließlich aller Subdomains) von Ihnen verwendet?
3) Können andere Behörden oder Körperschaften diese Domain (einschließlich aller Subdomains) mitverwenden? Wenn ja, welche Behörden oder Körperschaften verwenden diese Domain (einschließlich aller Subdomains) mit?
Ergebnis der Anfrage
Zu Frage 1:
Ja. Die Domain testa-de.net ist von der BDBOS registriert.
Zu Frage 2:
Die BDBOS betreibt für den Bund gemäß Art 91c Absatz 4GG ein Verbindungnetz zur Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder. Dieses Netz verfügt über besondere Verschlüsselungstechniken und kann aus dem Internet nicht erreicht
werden.
Im Verbindungsnetz erfolgt die Adressierung von Diensten, Verfahren und Anwendungen grundsätzlich narnensbasiert über das im Verbindungsnetz bereitgestellte Domain Name System (DNS). Zur Namensauflösung mittels DNS werden die beiden Second Level
Domains testa-de.net und doi-de.net verwendet. Jedem Lokationsanschluss kann bei Bedarf eine Local- Domain als Subdomain der Top Level Domain (TLD) zugewiesen werden, wobei der Name vom Betreiber des Lokationsanschlusses vorgegeben wird. Die
Namensvergabe von Informations- und Applikations-Servern erfolgt vom Anbieter des Dienstes. Der Adressraum hat dann folgende Struktur: hostname.localdomain.testa-de.net bzw. hostname.localdomain.doi-de.net.
Zu Frage 3:
Alle an das Verbindungsnetz direkt oder indirekt angeschlossenen Behörden und Körperschaften können diese Domain inklusive aller Subdomains verwenden.
Direkt angeschlossene Körperschaften sind Körperschaften die von ihrem Netz über einen physischen Zugang (Übergabepunkt) zum Verbindungsnetz verfügen. Dies sind u.a. die Landesnetzbetreiber aber auch kommunale Rechenzentren. Körperschaften mit einem direkten Anschluss haben das Recht ihren Anschluss anderen Behörden und Körperschaften zur Verfügung zu stellen. Beispielsweise bindet der Betreiber eines Landesnetzes das Landesnetz seines Landes an das Verbindungsnetz an und stellt über das Landesnetz einen Zugang zum Verbindungsnetz für die Landkreise und Kommunen bereit.
Anfrage erfolgreich
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Datum2. Januar 2022
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5. Februar 2022
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