testa-de.net

Die Domain "testa-de.net" ist laut WHOIS-Anfrage von Ihrer Behörde registriert. Die NRW-Justiz scheint diese Domain irgendwie zu verwenden (Quelle: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2020/1_Ws_325_20_Beschluss_20200818.html, Links im Tenor), aber die Links sind nicht aufrufbar.

Bitte teilen Sie mir daher mit:

1) Ist diese Domain von Ihrer Behörde registriert?
2) Wofür wird die Domain (einschließlich aller Subdomains) von Ihnen verwendet?
3) Können andere Behörden oder Körperschaften diese Domain (einschließlich aller Subdomains) mitverwenden? Wenn ja, welche Behörden oder Körperschaften verwenden diese Domain (einschließlich aller Subdomains) mit?

Ergebnis der Anfrage

Zu Frage 1:

Ja. Die Domain testa-de.net ist von der BDBOS registriert.

Zu Frage 2:

Die BDBOS betreibt für den Bund gemäß Art 91c Absatz 4GG ein Verbindungnetz zur Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder. Dieses Netz verfügt über besondere Verschlüsselungstechniken und kann aus dem Internet nicht erreicht
werden.

Im Verbindungsnetz erfolgt die Adressierung von Diensten, Verfahren und Anwendungen grundsätzlich narnensbasiert über das im Verbindungsnetz bereitgestellte Domain Name System (DNS). Zur Namensauflösung mittels DNS werden die beiden Second Level
Domains testa-de.net und doi-de.net verwendet. Jedem Lokationsanschluss kann bei Bedarf eine Local- Domain als Subdomain der Top Level Domain (TLD) zugewiesen werden, wobei der Name vom Betreiber des Lokationsanschlusses vorgegeben wird. Die
Namensvergabe von Informations- und Applikations-Servern erfolgt vom Anbieter des Dienstes. Der Adressraum hat dann folgende Struktur: hostname.localdomain.testa-de.net bzw. hostname.localdomain.doi-de.net.

Zu Frage 3:

Alle an das Verbindungsnetz direkt oder indirekt angeschlossenen Behörden und Körperschaften können diese Domain inklusive aller Subdomains verwenden.

Direkt angeschlossene Körperschaften sind Körperschaften die von ihrem Netz über einen physischen Zugang (Übergabepunkt) zum Verbindungsnetz verfügen. Dies sind u.a. die Landesnetzbetreiber aber auch kommunale Rechenzentren. Körperschaften mit einem direkten Anschluss haben das Recht ihren Anschluss anderen Behörden und Körperschaften zur Verfügung zu stellen. Beispielsweise bindet der Betreiber eines Landesnetzes das Landesnetz seines Landes an das Verbindungsnetz an und stellt über das Landesnetz einen Zugang zum Verbindungsnetz für die Landkreise und Kommunen bereit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2022
  • Frist
    5. Februar 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Domain "…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
testa-de.net [#236631]
Datum
2. Januar 2022 19:11
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Domain "testa-de.net" ist laut WHOIS-Anfrage von Ihrer Behörde registriert. Die NRW-Justiz scheint diese Domain irgendwie zu verwenden (Quelle: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2020/1_Ws_325_20_Beschluss_20200818.html, Links im Tenor), aber die Links sind nicht aufrufbar. Bitte teilen Sie mir daher mit: 1) Ist diese Domain von Ihrer Behörde registriert? 2) Wofür wird die Domain (einschließlich aller Subdomains) von Ihnen verwendet? 3) Können andere Behörden oder Körperschaften diese Domain (einschließlich aller Subdomains) mitverwenden? Wenn ja, welche Behörden oder Körperschaften verwenden diese Domain (einschließlich aller Subdomains) mit?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236631/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach dem Informationsfreih…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "testa-de.net [#236631]" vom 2. Januar 2022, hier: Eingangsbestätigung und Mitteilung voraussichtliche Gebührenfreiheit
Datum
18. Januar 2022 20:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 2. Januar 2022. Ihr Auskunftsersuchen zu "testa-de.net [#236631]" habe ich mit dem Geschäftszeichen St3-100 102/9#94 erfasst. Nach bisherigem Kenntnisstand handelt es sich voraussichtlich um eine einfache Auskunft, welche gem. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei ergehen wird. Sollten neue Erkenntnisse ergeben, dass aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwandes doch Gebühren erhoben werden müssen, werde ich Sie vorab in Kenntnis setzen. Für die inhaltliche Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um etwas Geduld. Ich werde Ihnen die Antwort fristgemäß übersenden. Mit freundlichem Gruß
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr Antragsteller/in mit in der Anlage beigefügtem Schreiben vom 24.01.2022 erteile ich Ihnen Auskunft zu Ihrem …
Sehr Antragsteller/in mit in der Anlage beigefügtem Schreiben vom 24.01.2022 erteile ich Ihnen Auskunft zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 02.01.2022 zur im Betreff genannten Angelegenheit. Ich bitte zu beachten, dass eine gesonderte postalische Übersendung der Beauskunftung nicht erfolgt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Beantwortung meiner Anfrage. Mit …
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage "testa-de.net [#236631]" vom 2. Januar 2022 [#236631]
Datum
25. Januar 2022 14:26
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236631/