Erzwingungshaftanträge des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag

Die Anzahl der Fälle, in denen die für den Einzug des Rundfunkbeitrags in Hamburg zuständige Landesrundfunkanstalt (gesetzlicher Vertreter: Herr Lutz Marmor) und/oder deren Beitragsservice vor Ort und/oder der Beitragsservice Köln im Auftrag der genannten LRA zur Erzwingung von Vermögensauskünften, sog. Erzwingungshaft beantragt hat und in wie vielen Fällen diese ausgeführt wurde. Ich bitte um die Daten, die seit 01.01.2013 angefallen sind. Bitte nach Jahren eingeteilt. Der NDR ist eine Dreiländeranstalt, die auch als Gläubiger der Vollstreckungen Mecklenburg Vorpoimmerns und Schleswig Holstein auftritt. Ebenso ist der Beitragsservice eine Köln eine Aussenstelle, die keine eigenständige Gläubigereigenschaft in dieser Sache innehat. Der NDR ist Gläubiger der Vollstreckungen sowohl in den genannten Ländern als auch Gläubiger der Vollstreckungen, die von Köln ausgehen. Meine Anfrage beinhaltet also auch die Daten dieser Stellen. Gesonderte Anfragen sind aufgrund der Nichtverantwortlichkeit der anderen Stellen nicht möglich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2017
  • Frist
    25. Juli 2017
  • Kosten dieser Information:
    390,00 Euro
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erzwingungshaftanträge des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag [#23667]
Datum
23. Juni 2017 18:38
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Anzahl der Fälle, in denen die für den Einzug des Rundfunkbeitrags in Hamburg zuständige Landesrundfunkanstalt (gesetzlicher Vertreter: Herr Lutz Marmor) und/oder deren Beitragsservice vor Ort und/oder der Beitragsservice Köln im Auftrag der genannten LRA zur Erzwingung von Vermögensauskünften, sog. Erzwingungshaft beantragt hat und in wie vielen Fällen diese ausgeführt wurde. Ich bitte um die Daten, die seit 01.01.2013 angefallen sind. Bitte nach Jahren eingeteilt. Der NDR ist eine Dreiländeranstalt, die auch als Gläubiger der Vollstreckungen Mecklenburg Vorpoimmerns und Schleswig Holstein auftritt. Ebenso ist der Beitragsservice eine Köln eine Aussenstelle, die keine eigenständige Gläubigereigenschaft in dieser Sache innehat. Der NDR ist Gläubiger der Vollstreckungen sowohl in den genannten Ländern als auch Gläubiger der Vollstreckungen, die von Köln ausgehen. Meine Anfrage beinhaltet also auch die Daten dieser Stellen. Gesonderte Anfragen sind aufgrund der Nichtverantwortlichkeit der anderen Stellen nicht möglich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erzwingungshaftanträge des NDR bzw. Beitragsse…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Erzwingungshaftanträge des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag [#23667]
Datum
25. Juli 2017 08:07
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erzwingungshaftanträge des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag“ vom 23.06.2017 (#23667) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 23667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Pinz, die Finanzbehörde hat die Kasse.Hamburg beauftragt, Ihre Anfrage vom 23.06.2017 direkt z…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Erzwingungshaftanträge des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag [#23667]
Datum
25. Juli 2017 12:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, die Finanzbehörde hat die Kasse.Hamburg beauftragt, Ihre Anfrage vom 23.06.2017 direkt zu beantworten. Für Ersuchen zum zwangsweisen Einzug rückständiger Rundfunkbeiträge, die aufgrund der Bestimmungen des Hamburgischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes beigetrieben werden, sind seit 2013 keine Anträge auf Anordnung der Erzwingungshaft zur Abgabe der Vermögensauskunft gem. § 284 (8) AO i.V.m. § 802 g-j ZPO gestellt worden. Der guten Ordnung halber die Verteilung nach Jahren: 2013: 0 2014: 0 2015: 0 2016: 0 2017: 0 (bis 25.07.2017). § 802 g ZPO sieht vor, dass die Verhaftung vom Gläubiger zu beantragen ist. Derartige Anträge sind bislang nicht erfolgt, so dass seitens der Kasse.Hamburg als zuständiger Vollstreckungsbehörde dementsprechend auch keine Haftbefehle erwirkt wurden. Für die übrigen Bundesländer können wir keine Aussagen treffen; solche Informationen können von uns auch nicht unter Hinweis auf das hamburgische Transparenzgesetz ermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Vollstreckungsersuchen des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag [#23667] Sehr geehrt&l…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vollstreckungsersuchen des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag [#23667]
Datum
29. Juli 2017 23:44
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Die Anzahl der Fälle, in denen die für den Einzug des Rundfunkbeitrags in Hamburg zuständige Landesrundfunkanstalt (gesetzlicher Vertreter: Herr Lutz Marmor) und/oder deren Beitragsservice vor Ort im Auftrag der genannten LRA zur zwangsweisen Einziehung von rückständigen Rundfunkbeiträgen die dafür zuständige Stelle (aufgrund Ihrer vorangegangenen Antwort [#23667] nehme ich an, auch hier ist ist die Kasse.Hamburg zur Beantwortung zuständig) um Vollstreckung ersucht hat, in wie vielen Fällen diese erfolgreich ausgeführt wurde und in wievielen Fällen dies nicht geschah. Ich bitte um die Daten, die seit 01.01.2013 angefallen sind. Bitte ebenfalls nach Jahren eingeteilt. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 23667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Finanzbehörde Hamburg
Automatische Antwort: Vollstreckungsersuchen des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag …
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
Automatische Antwort: Vollstreckungsersuchen des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag [#23667]
Datum
29. Juli 2017 23:45
Status
Warte auf Antwort
Ich bin dienstlich voraussichtlich am 31.07.2017 wieder erreichbar. In dringenden vollstreckungsrechtlichen Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Brauer <<E-Mail-Adresse>> oder Herrn Werth <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank! Ihre Email wird nicht weitergeleitet.
Finanzbehörde Hamburg
AW: Vollstreckungsersuchen des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag [#23667] Sehr geeh…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Vollstreckungsersuchen des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag [#23667]
Datum
24. August 2017 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pinz, ich bedauere, erst jetzt Ihre Anfrage beantworten zu können, da hierfür zunächst bereits archivierte Daten wieder in unser Auswertungssystem übernommen werden mussten. Die nachfolgenden Auswertungen betreffen Vollstreckungsersuchen zu rückständigen Rundfunkgebühren und -beiträgen. Eine ausschließliche Einschränkung der Daten auf Vollstreckungsersuchen zur Einziehung rückständiger Rundfunkbeiträge setzt zusätzlichen Programmieraufwand voraus, der voraussichtlich rd. 4 bis 6 Stunden betragen wird. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass sämtliche Arten des Zugangs zur Information grundsätzlich gebührenpflichtige Amtshandlungen nach § 13 Absatz 4 HmbTG i.V.m. §§ 11, 12, 13 HmbTG darstellen. Für diese Amtshandlungen werden Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456) in den jeweils geltenden Fassungen erhoben. Über die Höhe der Gebühr ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der genannten Gebührenordnung zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen für das Zugänglichmachen von Informationen zwischen 15 und 500 Euro liegt. Die konkrete Höhe der Gebühr hängt vom Umfang der begehrten Information ebenso ab wie vom Schwierigkeitsgrad der ggf. erforderlich werdenden rechtlichen Prüfung und von den im Einzelfall erforderlich werdenden sonstigen Vorbereitungsmaßnahmen. Zudem ist der entstandene Personalaufwand zu berücksichtigen (für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes: 64,00 Euro / Stunde, des gehobenen Dienstes: 54,00 Euro / Stunde). Nach einer ersten Prüfung Ihrer Anfrage zeichnet sich ab, dass deren Beantwortung wegen des voraussichtlich erforderlichen Arbeitsaufwandes zu einer Gebührenpflicht Ihrerseits führen wird. Eine abschließende Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden, gleichwohl ist nach der ersten Prüfung von einer Gebühr von ca. 250,00 bis ca. 390,00 Euro nach derzeitigem Stand auszugehen. Ohne Differenzierung nach Vollstreckungsersuchen zur Einziehung rückständiger Rundfunkgebühren bzw. rückständiger Rundfunkbeiträge kann ich Ihnen folgende Informationen bereits jetzt übermitteln: Jahr Anzahl Vollstreckungsersuchen* Abschluss mit Beitreibung ** Abschluss ohne Beitreibung** Gesamtzahl abgeschlossener Ersuchen** 2013 14.641 5.397 9.845 15.242 2014 22.652 7.237 7.933 15.170 2015 35.849 10.739 13.871 24.610 2016 27.642 13.103 13.943 27.046 2017*** 19.746 9.577 10.319 19.896 Erläuterungen: * Anzahl im Auswertungsjahr neu eingegangener Vollstreckungsersuchen ** Anzahl im Auswertungsjahr abgeschlossener Vollstreckungsersuchen *** Auswertung bis 20.08.2017 Bitte teilen Sie uns bis zum 25. September 2017 mit, ob Sie angesichts Ihrer voraussichtlichen Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten oder ihn zurücknehmen möchten. Im Falle einer Rücknahme werden keine Gebühren erhoben. Wenn nach Ablauf der genannten Frist keine Äußerung von Ihnen hier eingegangen ist, wird Ihr Antrag hier nicht weiter bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
AW: AW: Vollstreckungsersuchen des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag [#23667] Sehr …
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: AW: Vollstreckungsersuchen des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag [#23667]
Datum
24. August 2017 17:16
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mühe! Die übermittelten Daten reichen mir aus. Ich nehme den Antrag auf weitere Differenzierung der Daten zurück. ... Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 23667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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AW: AW: Vollstreckungsersuchen des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag [#23667] Sehr …
Von
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Betreff
AW: AW: Vollstreckungsersuchen des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag [#23667]
Datum
25. August 2017 07:54
Status
Sehr geehrter Herr ... Gerne geschehen! Mit freundlichen Grüßen