Polizeigewalt auf Demonstrationen in Hessen 2019-2021

eine Aufstellung aller Fälle 2019, 2020 und 2021, im Zusammenhang mit Versammlungen, bei denen das Verhalten von Polizisten Gegenstand von disziplinarischen oder juristischen Überprüfungen war. Bitte mit Angaben zur Zahl der betroffenen Polizisten, zum Verfahrensstand, Stand eventueller Disziplinarverfahren, sowie Konsequenzen für die Täter.

Sollte eine solche Aufstellung speziell für Versammlungen nicht verfügbar sein, halten sie diesen Sachverhalt bitte explizit fest und senden sie bitte ersatzweise Daten für ALLE Fälle bei denen das Verhalten von Polizisten Gegenstand von disziplinarischen oder juristischen Überprüfungen war, speziell Nötigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung. Bitte auch hier für 2019, 2020 und 2021.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Januar 2022
  • Frist
    5. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Aufstell…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Polizeigewalt auf Demonstrationen in Hessen 2019-2021 [#236679]
Datum
3. Januar 2022 12:54
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Aufstellung aller Fälle 2019, 2020 und 2021, im Zusammenhang mit Versammlungen, bei denen das Verhalten von Polizisten Gegenstand von disziplinarischen oder juristischen Überprüfungen war. Bitte mit Angaben zur Zahl der betroffenen Polizisten, zum Verfahrensstand, Stand eventueller Disziplinarverfahren, sowie Konsequenzen für die Täter. Sollte eine solche Aufstellung speziell für Versammlungen nicht verfügbar sein, halten sie diesen Sachverhalt bitte explizit fest und senden sie bitte ersatzweise Daten für ALLE Fälle bei denen das Verhalten von Polizisten Gegenstand von disziplinarischen oder juristischen Überprüfungen war, speziell Nötigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung. Bitte auch hier für 2019, 2020 und 2021.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236679/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 03.01.2022. Soweit ihr Antrag zulässig ist und dem Hess…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Polizeigewalt auf Demonstrationen in Hessen 2019-2021 [#236679] - Az.: II 6-01a01.23-04-22/001
Datum
4. Januar 2022 07:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 03.01.2022. Soweit ihr Antrag zulässig ist und dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport Informationen dazu vorliegen, erhalten Sie spätestens bis zum 02.02.2022 (gem. § 87 Abs. 1 HDSIG) eine entsprechende Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Az.: II 6-01a01.23-04-22/001 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 03.01.2021 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisch…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Polizeigewalt auf Demonstrationen in Hessen 2019-2021 [#236679] - Az.: II 6-01a01.23-04-22/001
Datum
5. Januar 2022 09:04
Status
Az.: II 6-01a01.23-04-22/001 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 03.01.2021 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, ihnen Informationen im Zusammenhang mit Versammlungen, bei denen das Verhalten von Polizisten Gegenstand von disziplinarischen oder juristischen Überprüfungen war zu senden bzw. zugänglich zu machen. Ihr Antrag auf Auskunft betrifft Informationen aus dem Landespolizeipräsidium. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG nicht gegenüber Polizeibehörden Anwendung. Das Landespolizeipräsidium im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ist nach § 91 Abs. 2 Nr. 1 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die oberste Polizeibehörde des Landes. Ihr Antrag auf Informationszugang wird unter Bezugnahme auf § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze H…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Polizeigewalt auf Demonstrationen in Hessen 2019-2021“ [#236679]
Datum
5. Januar 2022 09:20
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/236679/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Fallzahlen zu Polizeigewalt auf Versammlungen haben, aufgrund der Untersuchung des UNO Sonderkommissars für Folter, Nils Melzer, eine besondere Brisanz: https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=26622 https://www.zeit.de/news/2021-08/05/polizeigewalt-un-berichterstatter-will-stellungnahme Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse daran, offenzulegen gegen wie viele Beamte im Zusammenhang mit Versammlungen 2019-2021 ermittelt wird, nicht zuletzt wegen der Menschenrechtsverpflichtungen die unsere Polizei nachzukommen hat, worauf Melzer in aller Deutlichkeit hingewiesen hat. Hessen ist eines von nur vier Bundesländern das keine Zahlen an Melzer diesbezüglich übermittelt hat. Daraus resultierende Zweifel an der Transparenz und dem Vorgehen der hessischen Polizei gegen Gewalt aus den eigenen Reihen könnte man so ausräumen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 236679.pdf Anfragenr: 236679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236679/
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr Antragsteller/in Ihre Beschwerde ist hier eingegangen und wird von mir unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeite…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Polizeigewalt auf Demonstrationen in Hessen 2019-2021“ [#236679]; unser Az.: 90.22.35:0001/wz
Datum
12. Januar 2022 17:34
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre Beschwerde ist hier eingegangen und wird von mir unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftverkehr mit unserer Behörde an. In der Antwort des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport (HMdIS) liegt kein Verstoß gegen den Vierten Teil des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Wie das HMdIS richtigerweise ausführt, betrifft Ihr Antrag auf Auskunft Informationen aus dem Landespolizeipräsidium. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG nicht gegenüber Polizeibehörden Anwendung. Das Landespolizeipräsidium im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ist nach § 91 Abs. 2 Nr. 1 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) die oberste Polizeibehörde des Landes. In der Ablehnung Ihres Antrags auf Informationszugang liegt daher kein Verstoß nach § 89 HDSIG. Ein eventuelles öffentliches Interesse, das Sie anführen, ändert nichts an der Rechtslage im Hinblick auf den Anspruch auf Informationszugang. Auch der Verweis auf die Auskunftserteilung durch die anderen Bundesländer führt nicht zu einer anderen rechtlichen Bewertung, denn die Rechtslage in Hessen ist wie oben dargestellt. In drei weiteren Bundesländer gibt es überhaupt kein Informationsfreiheitsgesetz. Es ist Sache der Bundesländer, zu regeln, ob den Bürger:innen ein Anspruch auf Informationszugang gewährt werden soll und wenn ja, in welchem Umfang. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sie sind doch für Transparenz für die Bürger unseres Landes zuständig. Sagen sie mi…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Polizeigewalt auf Demonstrationen in Hessen 2019-2021“ [#236679]; unser Az.: 90.22.35:0001/wz [#236679]
Datum
12. Januar 2022 18:52
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sie sind doch für Transparenz für die Bürger unseres Landes zuständig. Sagen sie mir also wie ich mir als Bürger ein Bild darüber verschaffen kann wie viel Gewalt die Polizei Hessens auf Versammlungen ausübt und wie die Polizei Hessen ihren Menschenrechtsverpflichtungen nachkommt, auf die die UNO / Nils Melzer mehrfach hingewiesen haben. Fehlverhalten von Beamten hat transparent aufgeklärt zu werden und die Opfer müssen rehabilitiert werden. Die Presse wird bald über Melzers Bericht schreiben, ich denke das Land Hessen würde da in einem äußerst unguten Licht dastehen wenn es null Transparenz für ihre Bürger und null Kooperation mit Nils Melzer in dieser Angelengenheit an den Tag legt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236679/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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