Notfallpläne Kasatrophenvorsorge

Notfallpläne (insbesondere, aber nicht ausschließlich mit Handlungsempfehlungen für Bürger), die die Stadt Osnabrück erstellt bzw. angepasst hat mit Hinblick auf ihren Wirkungsbereich für die Szenarien:
– Stromausfall
– Problem der Wasserversorgung
– Unwetter
– Großschadenslagen (z.B. Zwischenfall in Chemiebetrieb, Bahnunglück, etc.)
– Bedrohung für öffentliche Sicherheit (Terror, Amoklauf, etc.)

Die Empfehlungen des BBK sind mir bekannt. Mich interessieren explizit die spezifischen Vorbereitungen für Osnabrück. Mir ist klar, dass einige Informationen die öffentliche Sicherheit gefährden könnten; solche Informationen, die bereits im Sinne der Satzung ausgeschlossen sind, beantrage ich nicht. Über die Informationen, ob selektiert worden ist bzw. wie stark, wäre ich Ihnen allerdings dankbar.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück, des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes…
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Notfallpläne Kasatrophenvorsorge [#236808]
Datum
5. Januar 2022 10:39
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück, des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie des Verbraucherinformationsgesetzes, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Notfallpläne (insbesondere, aber nicht ausschließlich mit Handlungsempfehlungen für Bürger), die die Stadt Osnabrück erstellt bzw. angepasst hat mit Hinblick auf ihren Wirkungsbereich für die Szenarien: – Stromausfall – Problem der Wasserversorgung – Unwetter – Großschadenslagen (z.B. Zwischenfall in Chemiebetrieb, Bahnunglück, etc.) – Bedrohung für öffentliche Sicherheit (Terror, Amoklauf, etc.) Die Empfehlungen des BBK sind mir bekannt. Mich interessieren explizit die spezifischen Vorbereitungen für Osnabrück. Mir ist klar, dass einige Informationen die öffentliche Sicherheit gefährden könnten; solche Informationen, die bereits im Sinne der Satzung ausgeschlossen sind, beantrage ich nicht. Über die Informationen, ob selektiert worden ist bzw. wie stark, wäre ich Ihnen allerdings dankbar.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Osnabrück (Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück) beschlossen am 12.03.2019 und des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie des Verbraucherinformationsgesetzes Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236808/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreisfreie Stadt Osnabrück
Sehr Antragsteller/in danke für Ihr Interesse an der Katastrophenvorsorge in Osnabrück. Ihrem Antrag um Zusendung…
Von
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Betreff
Notfallpläne Kasatrophenvorsorge [#236808]
Datum
11. Januar 2022 15:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in danke für Ihr Interesse an der Katastrophenvorsorge in Osnabrück. Ihrem Antrag um Zusendung von "Notfallplänen, welche die Stadt Osnabrück erstellt bzw. angepasst hat mit Hinblick auf ihren Wirkungsbereich" für verschiedene Szenarien, kann jedoch nicht nachgekommen werden. Ein Anspruch auf Zugang zu diesen Informationen steht Ihnen nicht zur Seite, insbesondere nicht nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück. Ein Anspruch auf Zugang zu den bei der Stadtverwaltung und ihren Eigenbetrieben vorhandenen amtlichen Informationen ist nach § 2 der Informationsfreiheitssatzung beschränkt auf Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises. Die von Ihnen begehrten Auskünfte betreffen Aufgaben des Katastrophenschutzes. Gemäß § 2 Abs. 1 NKatSG sind die Aufgaben des Katastrophenschutzes allesamt Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungskreis und fallen somit nicht unter die Regelungen der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück. Darüber hinaus wären die von Ihnen begehrten Auskünfte ohnehin allesamt nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 der Informationsfreiheitssatzung zu versagen, da die Veröffentlichung der begehrten Informationen die öffentliche Sicherheit gefährden würde. Mit freundlichen Grüßen