Baumbilanz Nürnberg

1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumfällungen durch die Stadt oder im Auftrag der Stadt als auch durch private Dritte, je nachdem, was die Akten, das Baumkataster o.ä. hergeben.

2. Die Zahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumpflanzungen durch die Stadt selbst oder im Auftrag der Stadt oder durch private Dritte, je nachdem, was die Akten, das Baumkataster o.ä. hergeben.

Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden.

Zudem senden Sie mir bitte die relevanten Satzungen oder Ordnungen, welche die Genehmigungspflicht von Fällungen und ggf. die notwendige Nachpflanzung regeln (üblicherweise z.B. Baumschutzsatzung o.ä.). Entweder als Link zu den Veröffentlichungen oder als Datei. Hierbei sind, sollte die Satzungen oder Ordnungen sich innerhalb der relevanten Jahre geändert haben, auch die vorigen Versionen von Interesse.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
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Lukas Ruge
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr ge…
An Stadtverwaltung Nürnberg Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Baumbilanz Nürnberg [#236898]
Datum
6. Januar 2022 11:37
An
Stadtverwaltung Nürnberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumfällungen durch die Stadt oder im Auftrag der Stadt als auch durch private Dritte, je nachdem, was die Akten, das Baumkataster o.ä. hergeben. 2. Die Zahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumpflanzungen durch die Stadt selbst oder im Auftrag der Stadt oder durch private Dritte, je nachdem, was die Akten, das Baumkataster o.ä. hergeben. Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden. Zudem senden Sie mir bitte die relevanten Satzungen oder Ordnungen, welche die Genehmigungspflicht von Fällungen und ggf. die notwendige Nachpflanzung regeln (üblicherweise z.B. Baumschutzsatzung o.ä.). Entweder als Link zu den Veröffentlichungen oder als Datei. Hierbei sind, sollte die Satzungen oder Ordnungen sich innerhalb der relevanten Jahre geändert haben, auch die vorigen Versionen von Interesse.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Nürnberg (Informationsfreiheitssatzung Nürnberg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236898/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge
Stadtverwaltung Nürnberg
Sehr geehrter Herr Ruge, gerne bestätigen wir Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags auf Auskunftserteilung gem…
Von
Stadtverwaltung Nürnberg
Betreff
AW: Baumbilanz Nürnberg [#236898]
Datum
18. Januar 2022 15:20
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Ruge, gerne bestätigen wir Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags auf Auskunftserteilung gemäß BayUIG. Der Unteren Naturschutzbehörde liegen nur Teile der angefragten Daten vor. Wir können Ihnen folgende Informationen zur Verfügung stellen: 1. Anzahl der Genehmigungen zur Baumbeseitigung sowie 2. Anzahl der festgesetzten Ersatzpflanzungen für die Jahre von 2016 bis 2021 im Vollzug der Baumschutzverordnung (BaumSchVO). Die BaumSchVO hat ihren Geltungsbereich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich), ihr unterliegen Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm (gemessen 1 m vom Boden) oder Ersatzpflanzungen (vgl. § 1 BaumSchVO). Die Untere Naturschutzbehörde wird als reine Genehmigungsbehörde tätig, insofern liegen Zahlen zu den genehmigten Beseitigungen sowie in den Bescheiden festgesetzten Ersatzpflanzungen vor, nicht aber zu tatsächlichen Baumfällungen und -pflanzungen. Nähere Informationen sowie den Verordnungstext finden Sie auf unserer Webseite Baumschutz in Nürnberg - Umweltamt Nürnberg (nuernberg.de)<https://www.nuernberg.de/internet/umw...>. Da es sich bei der BaumSchVO um eine Tätigkeit des übertragenen Wirkungskreises handelt, ist die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg nicht anwendbar. Die Untere Naturschutzbehörde prüft unter den o.g. Voraussetzungen eingehende Anträge von Baumbestand auf privaten Flächen. Darüber hinaus liegen uns keine auswertbaren Daten vor. Dies gilt insbesondere für Schutzgebiete oder Flächen im Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch (BauGB)). Selbiges trifft auf Baumbeseitigungen /-pflanzungen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren zu. Öffentliche sowie städtische Flächen werden vom Liegenschaftsamt<https://www.nuernberg.de/internet/lie...> bzw. Servicebetrieb öffentlicher Raum<https://www.nuernberg.de/internet/soe...> (SöR) der Stadt Nürnberg selbstständig verwaltet. Bezüglich der durch die Stadt oder in deren Auftrag durchgeführten Fällungen und Neupflanzungen wenden Sie sich daher bitte direkt an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> (Liegenschaftsamt, Immobilienverwaltung) bzw. <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> (SöR, Baumabteilung). Für die Erteilung von Umweltinformationen sind regelmäßig nach Art. 12 Abs. 1 BayUIG Kosten zu erheben. Der entsprechende Kostenrahmen liegt bei 10,- bis 2.500,- € (vgl. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Bay. Kostengesetz (KG) i.V.m. 1.I.10/2.1 Kostenverzeichnis (KVz)) und bemisst sich nach dem jeweiligen Bearbeitungsaufwand. Dieser kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden, wird sich aber voraussichtlich noch im zweistelligen Bereich befinden. Wenn Sie Interesse an den Zahlen im geschilderten Rahmen haben, lassen Sie uns bitte eine Bestätigung nebst Rechnungsadresse zukommen. Erst nach Eingang dieser Rückmeldung kann Ihr Auskunftsersuchen weiter bearbeitet werden und die Frist gemäß Art. 3 Abs. 3 BayUIG beginnt zu laufen. Vielen Dank. Auch wenn Ihre Anfrage nicht näher begründet werden muss, wäre für uns der Zweck oder das Ergebnis Ihrer Anfrage von Interesse. Wir freuen uns, wenn Sie uns hierzu Informationen zukommen lassen wollen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Lukas Ruge
Guten Tag, es erscheint mir, da es mir weniger um erteilte Genehmigungen als um tatsächliche Fällungen geht, dass…
An Stadtverwaltung Nürnberg Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
AW: Baumbilanz Nürnberg [#236898]
Datum
18. Januar 2022 16:23
An
Stadtverwaltung Nürnberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, es erscheint mir, da es mir weniger um erteilte Genehmigungen als um tatsächliche Fällungen geht, dass die Anfrage besser beim Liegenschaftsamt aufgehoben wäre. Könnten sie diese bitte weiterleiten? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236898/
Stadtverwaltung Nürnberg
Sehr geehrter Herr Ruge, gerne leiten wir Ihre Anfrage entsprechend weiter. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadtverwaltung Nürnberg
Betreff
WG: Baumbilanz Nürnberg [#236898]
Datum
19. Januar 2022 07:14
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr geehrter Herr Ruge, gerne leiten wir Ihre Anfrage entsprechend weiter. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Nürnberg
Sehr geehrter Herr Ruge, herzlichen Dank für ihre Anfrage. Vonseiten des Sör sind wir immer um größtmögliche Tran…
Von
Stadtverwaltung Nürnberg
Betreff
AW: Baumbilanz Nürnberg [#236898] Auskunft über sämtliche Baumfällungen und Baumpflanzungen ab 2016 und sämtliche Satzungen und Verordnungen
Datum
26. Januar 2022 08:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ruge, herzlichen Dank für ihre Anfrage. Vonseiten des Sör sind wir immer um größtmögliche Transparenz bemüht und geben deswegen jährlich unseren Straßenbaumbericht heraus. In der zuletzt erschienenen Ausgabe für das Jahr 2020, welche ich ihnen angefügt habe, finden sie auf Seite 8 eine Übersicht über alle neu gepflanzten, ersetzten und gefällten Bäume (Einzelbäume) im Nürnberger Stadtgebiet seit dem Jahr 2007. Die angeforderte Grünanlagensatzung finden sie unter: https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/8/850/850_270.pdf Für Rückfragen stehe ich ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen