Baumbilanz Ahrensburg

Anfrage an: Stadt Ahrensburg

1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumfällungen durch die Stadt oder im Auftrag der Stadt als auch durch private Dritte, je nachdem, was die Akten, das Baumkataster o.ä. hergeben.

2. Die Zahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumpflanzungen durch die Stadt selbst oder im Auftrag der Stadt oder durch private Dritte, je nachdem, was die Akten, das Baumkataster o.ä. hergeben.

Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden.

Zudem senden Sie mir bitte die relevanten Satzungen oder Ordnungen, welche die Genehmigungspflicht von Fällungen und ggf. die notwendige Nachpflanzung regeln (üblicherweise z.B. Baumschutzsatzung o.ä.). Entweder als Link zu den Veröffentlichungen oder als Datei. Hierbei sind, sollte die Satzungen oder Ordnungen sich innerhalb der relevanten Jahre geändert haben, auch die vorigen Versionen von Interesse.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    6. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
  • Kosten dieser Information:
    750,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Lukas Ruge
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Anzahl der…
An Stadt Ahrensburg Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Baumbilanz Ahrensburg [#236904]
Datum
6. Januar 2022 12:15
An
Stadt Ahrensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumfällungen durch die Stadt oder im Auftrag der Stadt als auch durch private Dritte, je nachdem, was die Akten, das Baumkataster o.ä. hergeben. 2. Die Zahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumpflanzungen durch die Stadt selbst oder im Auftrag der Stadt oder durch private Dritte, je nachdem, was die Akten, das Baumkataster o.ä. hergeben. Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden. Zudem senden Sie mir bitte die relevanten Satzungen oder Ordnungen, welche die Genehmigungspflicht von Fällungen und ggf. die notwendige Nachpflanzung regeln (üblicherweise z.B. Baumschutzsatzung o.ä.). Entweder als Link zu den Veröffentlichungen oder als Datei. Hierbei sind, sollte die Satzungen oder Ordnungen sich innerhalb der relevanten Jahre geändert haben, auch die vorigen Versionen von Interesse.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236904/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge
Stadt Ahrensburg
Sehr geehrter Herr Ruge, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages gemäß § 4 Abs. 1 des Informationszugan…
Von
Stadt Ahrensburg
Betreff
AW: Baumbilanz Ahrensburg [#236904]
Datum
18. Januar 2022 18:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ruge, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages gemäß § 4 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 06.01.2022. Aufgrund der Komplexität der Anfrage verlängere ich die Frist gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 IZG-SH auf 2 Monate. Da das Fristende auf den 06.03.2022, demnach einen Sonntag, fallen würde, endet die Frist mit Ablauf des 07.03.2022. Ich wiese darauf hin, dass die von Ihnen erbetenen Informationen derzeit nicht als Überblick erfasst sind. Die Ermittlung aus einer bestehenden Übersicht ist nicht möglich. Die von der Stadt Ahrensburg veranlassten Baumfällungen und Ersatzpflanzungen werden vom Fachdienst IV.5 – Grünflächen und Klimaschutz – verwaltet. Grundsätzlich könnte die Anzahl vorgenommener Fällungen bzw. Ersatzpflanzungen durch die Stadt Ahrensburg evaluiert werden. Eine genaue Eingrenzung der Gebühren ist allerdings nicht möglich, da der benötigte Zeitaufwand nicht konkret darstellbar ist. Es wären zudem mehrere Mitarbeiter*innen mit einer solchen Zusammenstellung beschäftigt. Bei analoger Hinzuziehung der Satzung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) vom 31.01.2014 – hier: Tarifstellen 2.3, 3 – würden für diesen erheblichen, zusätzlichen Arbeitsaufwand alleine Gebühren i. H. v. 500 € entstehen. Dabei würden je angefangene 30 Minuten 25 € Verwaltungsgebühren berechnet werden. Die Zusammenstellung einer Übersicht über vorgenommene Baumfällungen und Ersatzpflanzungen durch Dritte ist nur durch die komplette Sichtung der Einzelakten möglich ist. Auch hier sind die von Ihnen gewünschten Informationen zurzeit so nicht abrufbar. Die für die Zusammenstellung benötigten Zeitanteile ergeben nach derzeitiger Einschätzung einen weiteren Gebührensatz von mindestens 250 €. Auch hier ist die Erstellung einer Übersicht mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden, da es bislang keine greifbaren Zusammenstellungen gibt. Grundlage für die Gebührenberechnung ist die Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) vom 21. März 2007. Die Gebühren für eine Auskunft nach dem IZG-SH dürfen gemäß § 1 Abs. 2 der IZG-SH-KostenVO in der Summe 500 € nicht überschreiten. Aufgrund des oben geschilderten Verwaltungsaufwandes kann eine geringere Gebühr für die gewünschte Auskunft nicht in Aussicht gestellt werden. Mit geringerem Aufwand ließe sich nur die Zahl der Anträge an sich ermitteln. Hierzu sei mitgeteilt, dass mit einem Antrag in der Regel nicht nur die Fällung eines Baumes beantragt wird. Auch lässt sich daraus nicht die Anzahl der tatsächlichen Ersatzpflanzungen ermitteln. Im Ergebnis würde sich eine ungenaue Schätzung ohne Aussagekraft ergeben. Da mir der Zweck Ihrer Anfrage nicht bekannt ist, kann ich nicht einschätzen, welchen Detaillierungsgrad der Auskunft Sie benötigen. Bitte geben Sie mir eine Rückmeldung, ob Sie aufgrund meiner Informationen eine Änderung Ihrer Anfrage wünschen, diese eingrenzen, beibehalten oder aber zurücknehmen möchten. Bei einer Eingrenzung Ihres Antrages und der damit verbundenen Reduzierung des Verwaltungsaufwandes könnte sich die Gebühr in der Summe möglicherweise reduzieren. Mit freundlichen Grüßen

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Lukas Ruge
Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der zu erwartenden Kosten ziehe ich die Anfage zurück. Ich erlaube mir…
An Stadt Ahrensburg Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
AW: Baumbilanz Ahrensburg [#236904]
Datum
25. Januar 2022 14:50
An
Stadt Ahrensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der zu erwartenden Kosten ziehe ich die Anfage zurück. Ich erlaube mir allerdings zu erwähnen, dass es sehr schade ist, dass Informationen zum Baumbestand und zur Entwicklung des Baumbestandes nicht ohnehin erfasst, analysiert und veröffentlicht werden. Die Relevanz von Stadtbäumen für das Stadtklima, Tiere in der Stadt, Feinstaubbelastung und vieles mehr ist wohlbekannt und es sollte im Eigeninteresse einer jeden Stadt liegen Daten darüber kontinuierlich zu erfassen, auszuwerten und bereitzustellen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236904/