Informationenen zum Einsatz der Videokonferenzsoftware Webex an der FU Berlin

Vermerke, Stellungnahmen und Gutachten zur datenschutzrechtlichen Bewertung des Einsatzes der Videokonferenzsoftware Webex an der FU Berlin (vgl. https://www.golem.de/news/datenschutzbeauftragte-einsatz-von-cisco-webex-an-universitaet-rechtswidrig-2201-162234.html)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationenen zum Einsatz der Videokonferenzsoftware Webex an der FU Berlin [#236924]
Datum
6. Januar 2022 14:54
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vermerke, Stellungnahmen und Gutachten zur datenschutzrechtlichen Bewertung des Einsatzes der Videokonferenzsoftware Webex an der FU Berlin (vgl. https://www.golem.de/news/datenschutzbeauftragte-einsatz-von-cisco-webex-an-universitaet-rechtswidrig-2201-162234.html)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236924/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 6. Januar 2022 Sehr Antragsteller/in auf Ihre o. g. Anfrage übersende ich Ihnen beigefügt auf der…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 6. Januar 2022
Datum
13. Januar 2022 18:08
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,9 MB
Sehr Antragsteller/in auf Ihre o. g. Anfrage übersende ich Ihnen beigefügt auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 IFG die gewünschte Information. Dieser Informationszugang ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente