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Luca-App/Gesundheitsamt: illegale Datenabfrage im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mainz

Dokumente/E-Mails die zeigen, wie die Staatsanwaltschaft Mainz die illegale Datenabfrage bei Besuchern einer Gaststätte genehmigte.

Mehr zu dem Fall hier: https://www.spiegel.de/netzwelt/apps/luca-app-ermittler-griffen-unrechtmaessig-auf-daten-zu-a-d4148cf4-c63f-4ad2-b39d-5f20adc00591

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Januar 2022
  • Frist
    12. Februar 2022
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente/E-Ma…
An Staatsanwaltschaft Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Luca-App/Gesundheitsamt: illegale Datenabfrage im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mainz [#237089]
Datum
9. Januar 2022 14:21
An
Staatsanwaltschaft Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente/E-Mails die zeigen, wie die Staatsanwaltschaft Mainz die illegale Datenabfrage bei Besuchern einer Gaststätte genehmigte. Mehr zu dem Fall hier: https://www.spiegel.de/netzwelt/apps/luca-app-ermittler-griffen-unrechtmaessig-auf-daten-zu-a-d4148cf4-c63f-4ad2-b39d-5f20adc00591
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237089/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatsanwaltschaft Mainz
Antrag nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz Sehr geehrte Damen und Herren, anliegendes Schreiben über…
Von
Staatsanwaltschaft Mainz
Betreff
Antrag nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz
Datum
19. Januar 2022 15:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, anliegendes Schreiben übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
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