Information zum Unterrichtsbetrieb im Januar 2022

Im Rundschreiben "Information zum Unterrichtsbetrieb im Januar 2022 (Stand: 05.01.2022)" deren Kopie wir von der Schule erhielten wird folgendes behauptet:
"Ab Montag, den 10. Januar 2022 dürfen daher alle Schülerinnen und Schüler den Präsenz-
unterricht nur besuchen, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen. Dies gilt
somit auch für geimpfte oder genesene 1 Schülerinnen und Schüler. Denn auch geimpfte
oder genesene Personen können im Fall einer Infektion (auch wenn sie selbst keine Symp-
tome zeigen) andere anstecken."
D.h. es wird behauptet dass Genesene sich anstecken koennen und auch Symptomfrei anderer Personen anstecken koenne.

Diese Behauptung ist aehnlich der die von der CDC in USA, aber wurde durch eine FOIA (=IFG) von derselben CDC in einem Brief wiederlegt (keine daten wurden gefunden):
https://www.sirillp.com/wp-content/uploads/2021/11/21-02152-Final-Response-Letter-Brehm-1.pdf

Deshalb ist hier mein Antrag, und weil ich direkt durch meine Kinder betroffen bin, ähnlich:
Dokumente oder Studien, die dokumentierte Fälle von Personen widerspiegeln, die:
(1) nie eine COVID-19-Impfung hatten;
(2) einmal mit COVID-19 infiziert waren, erholten sich und wurden dann später nochmal infiziert; und
(3) Übertrugen unter diesen Umständen den SARS-CoV-2 auf eine andere Person.

Dieses ist wichtig, denn es bestimmt die Massnahme genesene Kinder in den Schulen unnötig zu testen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2022
  • Frist
    12. Februar 2022
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Miguel Ramirez
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rundschreib…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
Miguel Ramirez
Betreff
Information zum Unterrichtsbetrieb im Januar 2022 [#237092]
Datum
9. Januar 2022 15:58
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rundschreiben "Information zum Unterrichtsbetrieb im Januar 2022 (Stand: 05.01.2022)" deren Kopie wir von der Schule erhielten wird folgendes behauptet: "Ab Montag, den 10. Januar 2022 dürfen daher alle Schülerinnen und Schüler den Präsenz- unterricht nur besuchen, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen. Dies gilt somit auch für geimpfte oder genesene 1 Schülerinnen und Schüler. Denn auch geimpfte oder genesene Personen können im Fall einer Infektion (auch wenn sie selbst keine Symp- tome zeigen) andere anstecken." D.h. es wird behauptet dass Genesene sich anstecken koennen und auch Symptomfrei anderer Personen anstecken koenne. Diese Behauptung ist aehnlich der die von der CDC in USA, aber wurde durch eine FOIA (=IFG) von derselben CDC in einem Brief wiederlegt (keine daten wurden gefunden): https://www.sirillp.com/wp-content/uploads/2021/11/21-02152-Final-Response-Letter-Brehm-1.pdf Deshalb ist hier mein Antrag, und weil ich direkt durch meine Kinder betroffen bin, ähnlich: Dokumente oder Studien, die dokumentierte Fälle von Personen widerspiegeln, die: (1) nie eine COVID-19-Impfung hatten; (2) einmal mit COVID-19 infiziert waren, erholten sich und wurden dann später nochmal infiziert; und (3) Übertrugen unter diesen Umständen den SARS-CoV-2 auf eine andere Person. Dieses ist wichtig, denn es bestimmt die Massnahme genesene Kinder in den Schulen unnötig zu testen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Miguel Ramirez Anfragenr: 237092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237092/ Postanschrift Miguel Ramirez << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Miguel Ramirez
Miguel Ramirez
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Information zum Unterrichtsbetrieb im Januar 2…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
Miguel Ramirez
Betreff
AW: Information zum Unterrichtsbetrieb im Januar 2022 [#237092]
Datum
12. Februar 2022 09:13
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Information zum Unterrichtsbetrieb im Januar 2022“ vom 09.01.2022 (#237092) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Miguel Ramirez Anfragenr: 237092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237092/
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
II.1-BS4363.2022/1/22 Anfrage zum Umgang mit dem Coronavirus an bayerischen Schulen Sehr geehrter Herr Ramirez, b…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
II.1-BS4363.2022/1/22 Anfrage zum Umgang mit dem Coronavirus an bayerischen Schulen
Datum
7. April 2022 08:10
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,1 KB


Sehr geehrter Herr Ramirez, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen
Miguel Ramirez
AW: II.1-BS4363.2022/1/22 Anfrage zum Umgang mit dem Coronavirus an bayerischen Schulen [#237092] Sehr geehrte Dam…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
Miguel Ramirez
Betreff
AW: II.1-BS4363.2022/1/22 Anfrage zum Umgang mit dem Coronavirus an bayerischen Schulen [#237092]
Datum
7. April 2022 08:38
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich dass die Kinder bald keine Tests mehr bauchen, aber meine Frage wurde leider nicht geantwortet. Hier nochmal: Deshalb ist hier mein Antrag, und weil ich direkt durch meine Kinder betroffen bin, ähnlich: Dokumente oder Studien, die dokumentierte Fälle von Personen widerspiegeln, die: (1) nie eine COVID-19-Impfung hatten; (2) einmal mit COVID-19 infiziert waren, erholten sich und wurden dann später nochmal infiziert; und (3) Übertrugen unter diesen Umständen den SARS-CoV-2 auf eine andere Person. Mit freundlichen Grüßen Miguel Ramirez Anfragenr: 237092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237092/

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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
II.1-BS4363.2022/1/41 Ihre E-Mail-Anfrage vom 07.04.2022 Sehr geehrter Herr Ramirez, bitte beachten Sie das beili…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
II.1-BS4363.2022/1/41 Ihre E-Mail-Anfrage vom 07.04.2022
Datum
1. Juni 2022 08:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ramirez, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen