Lastenausgleich

Anfrage an: Bundesausgleichsamt

wird das Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG) geändert um die Bevölkerung an den Lasten der Corona-Pandemie zu beteiligen.
Wenn es einen Lastenausgleich geben soll, wie sollen dann private Vermögen und Immobilien belastet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2022
  • Frist
    12. Februar 2022
  • 4 Follower:innen
Frank-Michael Rohde
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wird das Gesetz ü…
An Bundesausgleichsamt Details
Von
Frank-Michael Rohde
Betreff
Lastenausgleich [#237111]
Datum
9. Januar 2022 19:46
An
Bundesausgleichsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wird das Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG) geändert um die Bevölkerung an den Lasten der Corona-Pandemie zu beteiligen. Wenn es einen Lastenausgleich geben soll, wie sollen dann private Vermögen und Immobilien belastet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 237111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237111/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Frank-Michael Rohde << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Rohde
Bundesausgleichsamt
Sehr geehrter Herr Rohde, vielen Dank für Ihre am Sonntag, dem 09.01.2022 eingegangene E-Mail, deren Empfang ich…
Von
Bundesausgleichsamt
Betreff
Anfrage zum Lastenausgleichsgesetz (LAG); Anfragenr: 237111
Datum
1. Februar 2022 13:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rohde, vielen Dank für Ihre am Sonntag, dem 09.01.2022 eingegangene E-Mail, deren Empfang ich Ihnen für Montag, den 10.01.2022 bestätige. Sie bitten um Auskunft, ob das Gesetz über den Lastenausgleich (LAG) geändert wird, um die Bevölkerung an den Lasten der Corona-Pandemie zu beteiligen, und dazu, wie dann private Vermögen und Immobilien belastet würden. Hierzu möchte ich Ihnen mitteilen, dass meine Behörde keine Kenntnisse darüber besitzt, dass beabsichtigt sei, das LAG zur Finanzierung der Kosten der Corona-Pandemie zu ändern. Über ein entsprechendes Vorhaben wäre das Bundesausgleichsamt informiert, weil es die oberste Fachaufsichtsbehörde im Bereich des Lastenausgleichs ist. Das aber ist nicht der Fall. Ich bitte um Verständnis, dass auch ich einer Veröffentlichung oder Weitergabe meiner persönlichen Daten widerspreche (DSGVO). Mit freundlichen Grüßen

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Frank-Michael Rohde
Sehr << Anrede >> Danke für die Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
An Bundesausgleichsamt Details
Von
Frank-Michael Rohde
Betreff
AW: Anfrage zum Lastenausgleichsgesetz (LAG); Anfragenr: 237111 [#237111]
Datum
8. Februar 2022 18:50
An
Bundesausgleichsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Danke für die Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 237111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237111/