Bauvoranfragen für das LSG 3.4.46

- vorliegende Bauvoranfragen aus den letzten 12 Monaten für Bauvorhaben, die das Landschaftsschutzgebiet Nr. 3.4.46 (Bereich Ruhrtalstraße, Franzenshöhe, Tiergarten, Dahler Höhe) betreffen oder die nähere Umgebung des Naturdenkmals Nr. 3.6.43 berühren.
- ggf. Ihre Antworten auf diese Anfragen (sofern schon vorliegend)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Januar 2022
  • Frist
    12. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bauvoranfragen für das LSG 3.4.46 [#237120]
Datum
9. Januar 2022 22:54
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- vorliegende Bauvoranfragen aus den letzten 12 Monaten für Bauvorhaben, die das Landschaftsschutzgebiet Nr. 3.4.46 (Bereich Ruhrtalstraße, Franzenshöhe, Tiergarten, Dahler Höhe) betreffen oder die nähere Umgebung des Naturdenkmals Nr. 3.6.43 berühren. - ggf. Ihre Antworten auf diese Anfragen (sofern schon vorliegend)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237120/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Essen
Anfrage vom 09.01.2022, Antrag nach dem IFG, UIG Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 09.01.2022 wurde mir geste…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Anfrage vom 09.01.2022, Antrag nach dem IFG, UIG
Datum
20. Januar 2022 10:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 09.01.2022 wurde mir gestern zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Die Angelegenheit wird hier geprüft. Sie werden so bald wie möglich eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Essen
AW: Antrag nach dem IFG und UIG Sehr Antragsteller/in in Beantwortung Ihrer Anfrage vom 09.01.2022 teile ich mit,…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG und UIG
Datum
21. Januar 2022 16:13
Status
Warte auf Antwort
image002.jpg
3,9 KB


Sehr Antragsteller/in in Beantwortung Ihrer Anfrage vom 09.01.2022 teile ich mit, dass für den angefragten Bereich seit 2019 keine Bauvoranfragen beim Amt für Stadtplanung und Bauordnung eingegangen sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem IFG und UIG [#237120] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wie is…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG und UIG [#237120]
Datum
13. Juli 2022 23:57
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wie ist es denn zu erklären, dass in den Medien schon konkret über ein Bauvorhaben im genannten Bereich berichtet wird und bei Ihnen offenbar noch nicht einmal eine Bauvoranfrage vorliegt? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 237120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237120/
Kommunalverwaltung Essen
AW: Antrag nach dem IFG und UIG [#237120] Sehr << Antragsteller:in >> ohne eine konkrete Vorhaben-/Gru…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG und UIG [#237120]
Datum
14. Juli 2022 08:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ohne eine konkrete Vorhaben-/Grundstücksbezeichnung kann ich Ihre Anfrage leider nicht zuordnen. Im Übrigen unterliegt es nicht dem Einflussbereich der Bauaufsichtsbehörde, ob ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage gestellt wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem IFG und UIG [#237120] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine An…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG und UIG [#237120]
Datum
29. September 2022 11:15
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine Anfrage bezieht sich auf die Flurstücke 0531570270016300000, 0531570270016200000 sowie 0531570270013200000. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauvoranfragen für das LSG 3.4.46“ vom 09.01.2022 (#237120) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 230 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kommunalverwaltung Essen
AW: Antrag nach dem IFG und UIG [#237120] Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage von Januar 2022 lie…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG und UIG [#237120]
Datum
29. September 2022 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
awantragnachdemifgunduig237120.eml
3,2 KB
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage von Januar 2022 liegt mir nicht vor. Ich hatte Ihnen im Juli auf Ihre E-Mail vom 13.07.2022 geantwortet (s. Anlage). Die von Ihnen nun genannten Flurstücksbezeichnungen betreffen den Bereich Tiergarten, Dahler Höhe, Ruhrtalstr. 4,6. Nach Rücksprache mit der zuständigen Kollegin der Bauaufsicht für den Stadtteil Essen-Werden liegt für diesen Bereich aktuell weder eine Bauvoranfrage noch ein Bauantrag vor. Insoweit kann Ihnen hierzu auch nichts übersandt werden. Mit freundlichen Grüßen