Bahninfrastruktur im süddeutschen Raum

Ich schreibe an sie bezüglich des dringend erforderlichen Ausbaus der Bahninfrastruktur im süddeutschen Raum und im speziellen bezüglich des zweigleisigen Ausbau (Elektrifizierung und Beschleunigung) der Bahnverbindung München-Regensburg-Furth-im-Wald-Prag (Donau-Moldau-Bahn).

Zur Bahninfrastruktur im süddeutschen und bayerischen Raum (Regensburg–Hof, Brenner-Nordzulauf, Rheintaltrasse, Allgäutrasse) habe ich folgende Fragen:

- Wie werden sie in dieser Legislaturperiode versuchen den Bahnausbau im süddeutschen und bayerischen Raum voranzutreiben?
- Welche Schritte gedenken sie im süddeutschen und bayerischen Raum in der kurz-, mittel- und langfristigen Perspektive zu tätigen?

Des Weiteren habe ich noch Fragen bezüglich der Bahnverbindung München-Regensburg-Furth-im-Wald-Prag (Donau-Moldau-Bahn), welche die europäischen Metropolen München und Prag miteinander verbindet. Aktuell hat diese Zugverbindung den Charakter einer Regionalexpressverbindung und wird in keinster Weise den Anspruch einer hochwertigen und schnellen Bahnverbindung ausgehend vom High-Tech-Land Deutschland in unser tschechisches Nachbarland gerecht.

- Wann finden die konkreten Planungen für einen zweigleisigen Ausbau (Elektrifizierung und Beschleunigung) der Bahnverbindung München-Regensburg-Furth-im-Wald-Prag (Donau-Moldau-Bahn) statt?
- Wann wird mit dem zweigleisigen Ausbau (Elektrifizierung und Beschleunigung) der Bahnverbindung München-Regensburg-Furth-im-Wald-Prag (Donau-Moldau-Bahn) begonnen?
- Wie wollen sie kurz- und mittelfristig die Bahnverbindung München-Regensburg-Furth-im-Wald-Prag (Donau-Moldau-Bahn) modernisieren und beschleunigen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Januar 2022
  • Frist
    12. Februar 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich schreibe an s…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bahninfrastruktur im süddeutschen Raum [#237156]
Datum
10. Januar 2022 12:11
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich schreibe an sie bezüglich des dringend erforderlichen Ausbaus der Bahninfrastruktur im süddeutschen Raum und im speziellen bezüglich des zweigleisigen Ausbau (Elektrifizierung und Beschleunigung) der Bahnverbindung München-Regensburg-Furth-im-Wald-Prag (Donau-Moldau-Bahn). Zur Bahninfrastruktur im süddeutschen und bayerischen Raum (Regensburg–Hof, Brenner-Nordzulauf, Rheintaltrasse, Allgäutrasse) habe ich folgende Fragen: - Wie werden sie in dieser Legislaturperiode versuchen den Bahnausbau im süddeutschen und bayerischen Raum voranzutreiben? - Welche Schritte gedenken sie im süddeutschen und bayerischen Raum in der kurz-, mittel- und langfristigen Perspektive zu tätigen? Des Weiteren habe ich noch Fragen bezüglich der Bahnverbindung München-Regensburg-Furth-im-Wald-Prag (Donau-Moldau-Bahn), welche die europäischen Metropolen München und Prag miteinander verbindet. Aktuell hat diese Zugverbindung den Charakter einer Regionalexpressverbindung und wird in keinster Weise den Anspruch einer hochwertigen und schnellen Bahnverbindung ausgehend vom High-Tech-Land Deutschland in unser tschechisches Nachbarland gerecht. - Wann finden die konkreten Planungen für einen zweigleisigen Ausbau (Elektrifizierung und Beschleunigung) der Bahnverbindung München-Regensburg-Furth-im-Wald-Prag (Donau-Moldau-Bahn) statt? - Wann wird mit dem zweigleisigen Ausbau (Elektrifizierung und Beschleunigung) der Bahnverbindung München-Regensburg-Furth-im-Wald-Prag (Donau-Moldau-Bahn) begonnen? - Wie wollen sie kurz- und mittelfristig die Bahnverbindung München-Regensburg-Furth-im-Wald-Prag (Donau-Moldau-Bahn) modernisieren und beschleunigen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237156/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 10.01.2022 beantragen Sie unter anderem nach dem Informationsfreiheitsg…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: 1106IFG WG: Bahninfrastruktur im süddeutschen Raum [#237156]
Datum
1. Februar 2022 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 10.01.2022 beantragen Sie unter anderem nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) Zugang zu Informationen. Angefügt zu dieser Mail erhalten Sie die gewünschten Informationen in Form eines einfachen Schreibens. Sollten Sie auf einem rechtsbehelfsfähigem IFG-Bescheid bestehen, wird hierfür eine ladungsfähige Postanschrift benötigt. Sollte bis zum 15.02.2022 keine Rückmeldung eingegangen sein, wird das Verfahren eingestellt. Mit freundlichen Grüßen