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Schätzung des Bundes zu Schäden aus Unwetter Juli 2021

Mitte Juli 2021 kam es in Teilen Deutschlands zu extremen Unwettern, ausgelöst durch heftigen Starkregen. Am schlimmsten waren Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen betroffen.

Bund und Länder haben schnell Hilfsprogramme eingerichtet und einen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ eingerichtet. Auch hat Deutschland Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds beantragt.

Um diese zusätzlichen Belastungen für die öffentlichen Haushalte zu planen brauchte es verlässliche Annahmen zur den ingesamt eingetretenen Schäden und Wiederaufbaukosten.

In den ersten Tage und Wochen wurden erste grobe Schätzungen kommuniziert, beispielsweise durch die Versicherungswirtschaft sowie in einem Zwischenbericht zur Flutkatastrophe durch BMF und BMI Ende September. Inzwischen ist bald ein halbes Jahr vergangen, doch einen entsprechenden Abschlussbericht könnte ich bisher leider nicht auf den Seiten des BMF finden.

Meine Frage: Wie schätzt der Bund inzwischen den Umfang der Schäden bzw. der Wiederaufbaukosten aus dem extremen Unwetter im Juli 2021 ingesamt für Deutschland ein?

Bitte schlüsseln Sie sofern möglich die Schätzungen auf a) nach Wirtschaftssektoren und b) Verwaltungsebenen (Bund, betroffene Länder, Kommunen).

Bitte geben Sie auch an, auf welchen Daten die Schätzungen des Bundes basieren. (Beispielsweise Erhebungen in der Zuständigkeit des BMF, anderer Bundesbehörden, Zuarbeiten der Länder und Kommunen, Privatwirtschaft/Versicherungen) und für wie zuverlässig der Bund diese Daten einschätzt.

Ich vermute, solche Schätzungen musste das BMF unter anderem im Rahmen der Anmeldung von Mitteln aus dem EU-Solidaritätsfonds zusammenführen und weitergegeben, ggf. auch im Rahmen der Berichterstattung an das Parlament (z.B. Haushaltsausschuss). Insofern sehe ich keine zusätzlich Kosten für die Erhebung dieser Daten. Bitte fügen Sie sofern möglich die entsprechenden Berichte des BMF an EU bzw. Parlament bei oder nennen Sie die öffentlichen Links.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. Januar 2022
  • Frist
    12. Februar 2022
  • Kosten dieser Information:
    220,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mitte Juli 2021 k…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schätzung des Bundes zu Schäden aus Unwetter Juli 2021 [#237176]
Datum
10. Januar 2022 15:48
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mitte Juli 2021 kam es in Teilen Deutschlands zu extremen Unwettern, ausgelöst durch heftigen Starkregen. Am schlimmsten waren Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen betroffen. Bund und Länder haben schnell Hilfsprogramme eingerichtet und einen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ eingerichtet. Auch hat Deutschland Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds beantragt. Um diese zusätzlichen Belastungen für die öffentlichen Haushalte zu planen brauchte es verlässliche Annahmen zur den ingesamt eingetretenen Schäden und Wiederaufbaukosten. In den ersten Tage und Wochen wurden erste grobe Schätzungen kommuniziert, beispielsweise durch die Versicherungswirtschaft sowie in einem Zwischenbericht zur Flutkatastrophe durch BMF und BMI Ende September. Inzwischen ist bald ein halbes Jahr vergangen, doch einen entsprechenden Abschlussbericht könnte ich bisher leider nicht auf den Seiten des BMF finden. Meine Frage: Wie schätzt der Bund inzwischen den Umfang der Schäden bzw. der Wiederaufbaukosten aus dem extremen Unwetter im Juli 2021 ingesamt für Deutschland ein? Bitte schlüsseln Sie sofern möglich die Schätzungen auf a) nach Wirtschaftssektoren und b) Verwaltungsebenen (Bund, betroffene Länder, Kommunen). Bitte geben Sie auch an, auf welchen Daten die Schätzungen des Bundes basieren. (Beispielsweise Erhebungen in der Zuständigkeit des BMF, anderer Bundesbehörden, Zuarbeiten der Länder und Kommunen, Privatwirtschaft/Versicherungen) und für wie zuverlässig der Bund diese Daten einschätzt. Ich vermute, solche Schätzungen musste das BMF unter anderem im Rahmen der Anmeldung von Mitteln aus dem EU-Solidaritätsfonds zusammenführen und weitergegeben, ggf. auch im Rahmen der Berichterstattung an das Parlament (z.B. Haushaltsausschuss). Insofern sehe ich keine zusätzlich Kosten für die Erhebung dieser Daten. Bitte fügen Sie sofern möglich die entsprechenden Berichte des BMF an EU bzw. Parlament bei oder nennen Sie die öffentlichen Links.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237176/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 10. Januar 2021 Sehr Antragsteller/in anliegendes Sc…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 10. Januar 2021
Datum
21. Januar 2022 08:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis und Beachtung des Termins für die Rückäußerung. Mit freundlichem Gruß
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