Unterabteilung Parlamentsdienste

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Ich bitte um Zusendung der Einrichtungsverfügung der Unterabteilung Parlamentsdienste (incl. der Referate in der Unterabteilung), aus der die Aufgabenabgrenzung hervorgeht
sowie Mitteilung, wieviele Mitarbeiter die Unterabteilung in welchen Besoldungs-/Tarifgruppen in den einzelnen Referaten beschäftigt und wieviele Mitarbeiter männlich und weiblich sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Juni 2017
  • Frist
    1. August 2017
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Mohammed Al Sharkey
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Zus…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Unterabteilung Parlamentsdienste [#23724]
Datum
28. Juni 2017 12:21
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung der Einrichtungsverfügung der Unterabteilung Parlamentsdienste (incl. der Referate in der Unterabteilung), aus der die Aufgabenabgrenzung hervorgeht sowie Mitteilung, wieviele Mitarbeiter die Unterabteilung in welchen Besoldungs-/Tarifgruppen in den einzelnen Referaten beschäftigt und wieviele Mitarbeiter männlich und weiblich sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Mohammed Al Sharkey <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterabteilung Parlamentsdienste“ vom 28.06.20…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: Unterabteilung Parlamentsdienste [#23724]
Datum
1. August 2017 09:04
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterabteilung Parlamentsdienste“ vom 28.06.2017 (#23724) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Deutscher Bundestag
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Schreiben
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
8. August 2017
Status
Warte auf Antwort
Mohammed Al Sharkey
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#23724] Sehr geehrt<< Anrede >> Zunaechst darf ich …
An Deutscher Bundestag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#23724]
Datum
8. August 2017 11:39
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Zunaechst darf ich darauf hinweisen, dass die gesetzliche Beantwortungsfrist bereits abgelaufen ist. Ein Grund fuer die Verzoegerung ist nicht erkennbar und ich bitte um Erlaeuterungen Sie schreiben, dass eine Betroffenheit Dritter nicht auszuschliessen sei. Ich bitte hier um Klarstellung. Ebenso, worin die Betroffenheit, die Voraussetzung fuer ein Drittbeteiligungsverfahren ist, liegen soll. Die Angabe der Kosten entspricht nicht den gesetzlichen Anorderungen. Danach muss dies aufgeschluesselt und dem zu erwartenden Betrag nahe kommen. Die Wiederholung des Gesetzesinhaltes ist nicht ausreichend. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Deutscher Bundestag
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
23. August 2017
Status
Warte auf Antwort
Mohammed Al Sharkey
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#23724] ZR 4-1334-IFG-173/2017 Sehr geehrt<< Anrede >>
An Deutscher Bundestag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#23724]
Datum
28. August 2017 08:49
An
Deutscher Bundestag
Status
ZR 4-1334-IFG-173/2017 Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23.08.2017. Entgegen Ihrer Behauptung habe ich am 08.08.2017 auf Ihr Schreiben vom selben Tag geantwortet (https://fragdenstaat.de/anfrage/unterabteilung-parlamentsdienste/#nachricht-74386). Offenbar ist dieses untergegangen in Ihrer Behörde, was auf eine mangelnde und leistungsfähige Organisation vermuten lässt. In meiner Antwort hatte ich gebeten nachvollziehbar darzulegen, worin die angeblichen Rechte Dritter liegen sollen. Es handelt sich bei der Einrichtungsverfügung um eine allgemeine Verfügung, die regelmässig nicht einmal dritte Personen als zuständige Sachbearbeiter nicht benennt. Soweit Sie auf die Bearbeiterdaten abzielen, sind diese nach § 5 Abs. 4 IFG entsprechend der Wertentscheidung des Gesetzgebers nicht geschützt. Ebenso die Mitarbeiterzahlen sind nicht geschützt, da diese keine Rückschlüsse auf die jeweiligen Personen zulassen. Es wurden aggregierte Daten, keine Einzeldaten, abgefragt. Darüber hinaus bitte ich um Mitteilung der Rechtsgrundlage für die Einstellung des Verfahrens. Im Verwaltungsverfahrensrecht ist diese durch einseitige Erklärung der Verwaltungsbehörde nicht vorgesehen. Darüber hinaus bitte ich um Zusendung des Verwaltungsvorgangs. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey

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Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterabteilung Parlamentsdienste“ [#23724]
Datum
3. Oktober 2017 22:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/23724 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Bei den erfragten Angaben zur Unterabteilung „Parlamentsdienste“ handelt es sich um eine einfache Anfrage. Soweit ihr personenbezogene Daten enthalten sind, handelt es sich um Bearbeiterdaten, die nicht privilegiert und deshalb herauszugeben sind. Auch darf ich darauf verweisen, dass entsprechende Dokumente in anderem Zusammenhang bereits zugesandt wurden. Es gilt das grundgesetzliche Gleichbehandlungsgebot. Ich darf um Zusendung des Schriftverkehrs mit der Bundestagsverwaltung bitten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>