Geschwindigkeitskontrollen Dokumentation

Ich habe eine weitere Anfrage zum Thema Geschwindigkeitskontrollen .
Bei dieser Anfrage geht es konkret darum, ob dem Bezirk oder dem Senat eine Dokumentation der Daten der Geschwindigkeitskontrollen der Berliner Polizei vorliegt. Wenn ja, ob diese Daten veröffentlicht werden können, bzw. an interessierte BürgerInnen weitergeleitet werden können.
Beispielhaft kann die Stadt Aachen genannt werden. Dort werden die durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen monatlich dokumentiert und sind als offene Daten verfügbar (www.offenedaten.aachen.de)

Meine Frage ist also: Liegt eine Dokumentation Geschwindigkeitskontrollen vor und kann diese genutzt werden?
Wenn keine Dokumentation vorliegt, ist meine Anfrage, ob und wann dies für die Zukunft geplant ist?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    13. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschwindigkeitskontrollen Dokumentation [#237478]
Datum
13. Januar 2022 12:49
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe eine weitere Anfrage zum Thema Geschwindigkeitskontrollen . Bei dieser Anfrage geht es konkret darum, ob dem Bezirk oder dem Senat eine Dokumentation der Daten der Geschwindigkeitskontrollen der Berliner Polizei vorliegt. Wenn ja, ob diese Daten veröffentlicht werden können, bzw. an interessierte BürgerInnen weitergeleitet werden können. Beispielhaft kann die Stadt Aachen genannt werden. Dort werden die durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen monatlich dokumentiert und sind als offene Daten verfügbar (www.offenedaten.aachen.de) Meine Frage ist also: Liegt eine Dokumentation Geschwindigkeitskontrollen vor und kann diese genutzt werden? Wenn keine Dokumentation vorliegt, ist meine Anfrage, ob und wann dies für die Zukunft geplant ist?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237478/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Lichtenberg
Sehr Antragsteller/in die Überwachung des fließenden Verkehrs obliegt ausschließlich der Polizei Berlin (Fließve…
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
WG: Geschwindigkeitskontrollen Dokumentation [#237478]
Datum
14. Januar 2022 09:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Überwachung des fließenden Verkehrs obliegt ausschließlich der Polizei Berlin (Fließverkehr auf Gehwegen und in Fußgängerbereichen wird jedoch parallel von der Polizei und den Ordnungsämtern wahrgenommen). Ihre Anfrage wird daher an die zuständigen Polizeiabschnitte mit dieser e-mail weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Es ging mir bei der Anfrage nicht um die Durchführung…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Geschwindigkeitskontrollen Dokumentation [#237478]
Datum
14. Januar 2022 11:33
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Es ging mir bei der Anfrage nicht um die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen, vielmehr um die Dokumentation und Veröffentlichung. Das die Durchführung der Kontrollen der Polizei obliegt ist mir bekannt, ich bin in Kontakt mit dem zuständigen Polizeihauptkommisar. In meiner Anfrage geht es um die öffentliche Bereitstellung der Daten der durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen in unserem Stadteil Karlshorst, bzw. in Lichtenberg. Dies wäre im Rahmen von z.B. OPENDATA Berlin ja möglich. siehe: https://daten.berlin.de/ Die Organisation und Umsetzung obliegt da ja nicht der Polizei, sondern dem Senat oder dem Bezirk und dahingehend ist auch meine Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237478/
Bezirksamt Lichtenberg
Ihre Anfrage nach dem IFG
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG
Datum
18. Januar 2022
Status
Warte auf Antwort

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Polizei Berlin
Ihre Anfrage nach dem IFG
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG
Datum
18. Januar 2022
Status
Warte auf Antwort