Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Solingen

Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln seien. 1. Bitte teilen Sie mir mit wer das aktuell gültige und das vorherige Konzept für Solingen erstellt hat. 2. Bitte teilen Sie mir mit wie hoch die jeweiligen Kosten waren. 3. Bitte teilen Sie mir mit ob bereits sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung Ihrer Konzepte vorliegen und falls ja, benennen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen. 4. Bitte übersenden Sie mir die beiden schlüssigen Konzepte als pdf-Dateien.

Ergebnis der Anfrage

Am 29.12.2017 wurde das Konzept des Jobcenter Solingen zugestellt. Im Begleitschreiben wurde mitgeteilt:

"unter Bezugnahme auf den o.a. Antrag teile ich Ihnen mit, dass das schlüssige Konzept der Stadt
Solingen seitens der Firma Analyse und Konzepte aus Hamburg erstellt worden ist. Die Kosten des
Konzepts beliefen sich auf rund 30.000 EUR und die für die Fortschreibung des Konzeptes auf ca.
10.000 EUR. Es liegt bislang eine Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf vor, im Rahmen derer
die Schlüssigkeit des Konzepts bestätigt worden ist (A.: S 12 AS 4887/15)."

Eine Volltextveröffentlichung des Urteils vom liegt noch nicht vor.
Die Anfrage danach ist gestellt:
https://fragdenstaat.de/anfrage/urteils…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juli 2017
  • Frist
    4. August 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Solingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Solingen [#23767]
Datum
3. Juli 2017 07:27
An
Kommunalverwaltung Solingen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln seien. 1. Bitte teilen Sie mir mit wer das aktuell gültige und das vorherige Konzept für Solingen erstellt hat. 2. Bitte teilen Sie mir mit wie hoch die jeweiligen Kosten waren. 3. Bitte teilen Sie mir mit ob bereits sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung Ihrer Konzepte vorliegen und falls ja, benennen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen. 4. Bitte übersenden Sie mir die beiden schlüssigen Konzepte als pdf-Dateien.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterku…
An Kommunalverwaltung Solingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Solingen [#23767]
Datum
11. August 2017 15:52
An
Kommunalverwaltung Solingen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Solingen“ vom 03.07.2017 (#23767) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterku…
An Kommunalverwaltung Solingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Solingen [#23767]
Datum
28. Oktober 2017 22:28
An
Kommunalverwaltung Solingen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Solingen“ vom 03.07.2017 (#23767) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 86 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Solingen“ [#23767]
Datum
12. November 2017 22:05
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/9421 https://fragdenstaat.de/a/23767 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht ignoriert, weil der Rechtsansspruch nach dem IFG und IFG/NRW besteht und die angefragte Konzepte der Behörde vorliegen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.11.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Solingen“ [#23767]
Datum
13. November 2017 09:03
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.11.2017 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen: 209.2.3.2.5-3908/17 Aktenzeichen: 209.2.3.2.5-3908/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen: 209.2.3.2.5-3908/17
Datum
15. November 2017 11:21
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: 209.2.3.2.5-3908/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an die Stadt Solingen vom 04.08.2017 auf Informationszugang zu weiteren Informationen zum Konzept bzgl. Angemessenheit von Unterkunftskosten Ihr Schreiben vom 12.11.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Solingen mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Aktenzeichen: 209.2.3.2.5-3908/17 [#23767] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage …
An Kommunalverwaltung Solingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenzeichen: 209.2.3.2.5-3908/17 [#23767]
Datum
22. November 2017 20:04
An
Kommunalverwaltung Solingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Solingen“ vom 03.07.2017 (#23767) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 111 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Schreiben vom 15.11.2017 Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Ad…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein Schreiben vom 15.11.2017
Datum
18. Dezember 2017 13:52
Status
Warte auf Antwort
Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, Tel. 0211/38424-65 Aktenzeichen: 209.2.3.2.5-3908/17 Betreff: Mein Schreiben vom 15.11.2017 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung; Ihr Antrag an die Stadt Solingen vom 04.08.2017 Mein Schreiben vom 15.11.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Solingen
Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft
Von
Kommunalverwaltung Solingen
Via
Briefpost
Betreff
Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft
Datum
21. Dezember 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Mein Schreiben vom 15.11.2017 [#23767] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erm…
An Kommunalverwaltung Solingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mein Schreiben vom 15.11.2017 [#23767]
Datum
28. Dezember 2017 10:58
An
Kommunalverwaltung Solingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Solingen“ vom 03.07.2017 (#23767) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 147 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Mein Schreiben vom 15.11.2017 [#23767] Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Übersendung…
An Kommunalverwaltung Solingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Mein Schreiben vom 15.11.2017 [#23767]
Datum
29. Dezember 2017 17:14
An
Kommunalverwaltung Solingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Übersendung. Die Post wurde am 29.12.2017 zugestellt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: Mein Schreiben vom 15.11.2017 [#23767] Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >&…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Mein Schreiben vom 15.11.2017 [#23767]
Datum
29. Dezember 2017 17:17
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihr Einwirken. Die begehrten Unterlagen wurden am 29.12.2017 auf dem Postweg zugestellt, eingescannt und hier zugängig gemacht.. Mit besten Wünschen für das neue Jahr, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ihre E-Mail vom 29.12.2017 zum Aktenzeichen ? Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Es ist…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 29.12.2017 zum Aktenzeichen ?
Datum
8. Januar 2018 08:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Es ist erfreulich, dass Sie die begehrten Informationen erhalten haben. Leider konnte ich Ihre E-Mail vom 29.12.2017 dem betreffenden Fall nicht zuordnen, da mir das Aktenzeichen fehlte. Ich bitte daher zukünftig zu beachten, dass Sie Mitteilungen an die LDI bei bestehenden Fällen das entsprechende Aktenzeichen mitteilen. Mit freundlichen Grüßen